Energiepreis-Protest > Rhenag - Rheinische Energie Siegburg
Rhenag stellt zum 01.07.09 das ganze Erdgas- Preissystem um
cvier:
Hallo,
habe das neue Preismodell auch bekommen und werde Widerspruch einreichen. Eine nennenswerte Senkung der G-Preise sehe ich nicht. Doch ich vermute daher das der Einwand der Unbilligkeit der einseitigen Erhöhung der Preise von unserer (Verbraucher) nicht mehr möglich sein wird. Steht natürlich nicht drin.
Da ich das aber gerne auf Nummer Sicher gehen möchte, habe ich vor die neuen AGB´s mit den AGB´s von meinem alten Sondervertrag \"Classic\" zu vergleichen.
Dummerweise habe ich die alten AGB´s von 2002 nicht mehr. Kann mir bitte jemand sämtliche allg. und/oder speziellen Bestimmungen die er noch hat als Mail, Fax oder wenn möglich Abholung zukommen lassen. Danke.
Gruß
Heiko
bolli:
--- Zitat ---Original von Mountaindog
....die rhenag steht auf jeden Fall unter dem Druck, den Gaspreis nach unten anpassen zu müssen!
...
--- Ende Zitat ---
Tut sie ja auch, aber nicht soviel wie man aufgrund des gesunkenen Ölpreises erwarten könnte.
--- Zitat ---Original von Mountaindog
Somit wird die rhenag mir auch für meinen alten Vertrag einen neuen, reduzierten Gaspreis nennen müssen.
Ansonsten nehme ich den Preis für den nun neu angebotenen Vertrag aber ohne diesen Vertrag anzuerkennen.
Gruß
Rudolf
--- Ende Zitat ---
Nein, wenn sie den Vertrag nicht fortführen will, braucht sie das nicht. Natürlich muss sie dazu diesen Vertrag im Zweifelsfall ordnungsgemäß kündigen, wenn du zu erkennen gibst, dass du mit einer automatischen Vertragsumstellung nicht einverstanden bist.
Wenn du noch den alten Vertrag hast (also den Neuen nicht anerkennst) bist du doch bei einer fehlerhaften Preisgleitklausel, die doch, glaube ich, auch die Rhenag hatte, sowieso raus, da du auf den Ursprungspreis kürzen kannst, der doch tiefer ist als der Preis des neuen Vertrages. Der ist doch derzeit immer noch zu hoch. Warum da diesen zu hohen Preis anerkennen?
@Zusan
Die Variante, gar nichts zu machen, um keine schlafenden Hunde zu wecken, ist sicher verlockend, hat aber den entscheidenden Nachteil, dass, falls ein Gericht später deine Nichtäußerung doch als konkludentes Handeln interpretieren sollte, du in jedem Fall in deinem neuen Vertrag hängst und den Grundpreis nicht mehr angreifen kannst.
Bei Widerspruch und Kündigung hast du zumindest die Alternative, dich für eine begrentzte Zeit Ersatzversorgen zu lassen und dabei auch den Grundpreis weiterhin mittels Billigkeitseinwand angreifen zu können.
Gruß
bolli
Zusan:
Ja, das ist eine schwierige Entscheidung keine Frage. Ich bin mir auch nicht sicher.
Wenn man/ich also diesbezüglich dann mal einen fachkundigen Rechtsanwalt fragen möchte, gibt es eine Empfehlung? In dem Aggerenergie-Thread wurde geschrieben es gäbe dort einen und wenn meine geographischen Kenntnisse nicht völlig daneben sind, dann müsste das ja auch für unser Einzugsgebiet nicht zu weit weg sein, oder?
Oder ist das Nennen von Namen bzw. Rechtsanwälten hier im Forum nicht zulässig?
Zusan
Zusan:
Ich habe nochmal die bereits schon referenzierten Threads aufmerksam durchgelesen: Ich weiß nicht, ob bolli das so meinte, aber die Verlockung nichts zu tun liegt ja nicht in der Bequemlichkeit, sondern darin, dass aufgrund von Widersprüchen und deren Rücknahme der Vertrag wohl auf einmal als angenommen gelten kann, wie es in diesem Thread diskutiert wurde.
Die wichtigste Punkte kommen aber von RR-E-ft, der sich in der Materie nach meiner Einschätzung ziemlich gut auskennt. Er schreibt hier dass einseitige Verträgsänderungen unwirksam sind.
Darüberhinaus führt eislud in diesem Posting aus, dass bei Sonderverträgen eine Vertragsumstellung bzw. -anpassung vom Gesetzgeber überhaupt nicht vorgesehen ist. Insofern ist auch die Annahme einer Vertragsumstellung durch konkludentes Handeln nach meiner Einschätzung wohl eher nicht möglich.
Als letzten Punkt müsste die rhenag mir dann auch noch beweisen, dass mir das Schreiben mit der automatischen Vertragsumstellung überhaupt zugegangen ist, was ich wohl erst einmal abstreiten würde.
Insofern ist für mich das Ignorieren eines solch dreisten Versuchs einem einen anderen Vertrag aufzuzwingen der preiswerteste und mit am wenigsten Arbeit verbundene Weg. Natürlich könnte man auch ausdrücklich widersprechen, befindet sich dann aber schnell in irgendeiner Diskussion, die man nicht haben möchte und macht als juristischer Laie im Zweifel in irgendeiner Formulierung doch wieder einen Fehler und zack ist man am Haken. Das Risiko halte ich für unnötig.
Zusan
77records:
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe mir das Ganze (als gut: Vieles) mit großem Interesse durchgelesen. Ich bin Sondervertragskunde und habe allen Preiserhöungen seit langem, später auch dem Gesamtpreis wegen Unbilligkeit widersprochen.
Ich habe vor, wie folgt vorzugehen:
(1) Das neue Vertragsmodell möchte ich vorerst nicht annehmen. Ob ich dazu explizit widerspreche oder mich erst bei der Jahresabrechnung im Juni/Juli 2010 (!) zu erkennen gebe, überlege ich noch, da ich noch nicht ganz überzeugt bin, dass ich ohne Willensäußerung wirksam auf den neuen Vertrag umgestellt werde.
So lange gilt der alte Sondervertrag mit der vermutlich unwirksamen Preiserhöhungsklausel.
(2) Anschließend warte ich die Kündigung des Sondervertrags durch die rhenag ab und prüfe, ob diese möglich, zulässig, formvollendet, wirksam ist.
Vorteil: Vmtl. weiterer Zeigewinn, während dessen der alte Sondervertrag weiter läuft.
(3) Anschließend kann ich immer noch einen neuen Sondervertrag bei der rhenag oder einem anderen Anbieter abschließen und mir überlegen, ob ich gegen diesen wieder den Einwand der Unbilligkeit erhebe.
Bleibt nur noch die Frage, ob ich der Vertragsumstellung explizit widerspreche und damit eine Kündigung des Sondervertrages provoziere, oder ob ich die rhenag ein Jahr im ungewissen lasse. Fairer und \"gerichtsfester\" wäre der Widerspruch.
77records
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