Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg
STAWA machen ernst
RuRo:
@Grobschnitt
Ich kann Ihren Freudentaumel schon verstehen, denke aber, dass dieser Umstand nicht vielen beschert werden wird und ggf. in der hier angesprochenen Fallgestaltung unangebracht ist.
Sie hatten den glücklichen Umstand eines 5-Jahresvertrags. Sie bleiben im ESB-Thread die Beantwortung bisher immer noch schuldig, ob Sie die Klage während dieser Laufzeit ereilte oder ob die Zahlungsverweigerungen einen Zeitraum betrafen, der sich infolge automatischer Vertragsverlängerung ergab.
Ich kann Ihnen aufgrund von drei Verhandlungen an verschiedenen Landgerichten in Bayern sagen - Sie sind ein Glückspilz und hatten die richtigen Papiere.
Landgericht Augsburg
Klage auf Tarifkundenstatus durch Versorger, Beklagte argumentieren auf Sonderverträge.
Urteil im Sinne der Klage - Gehörsrüge verworfen, Berufung beim OLG München anhängig.
Wird dann wohl auch die STAWA-Klage behandeln.
Landgericht Ingolstadt
Beklagte sind Tarifkunden
Vergleich zwischen Versorger und Verbraucher
Landgericht Kempten
Sachverhalt wie Augsburg
Abschluss wie in Ingolstadt
Die aufkommende Hoffnung auf Verbesserung der Verbrauchersituation vor einem bayer. Gericht im Keim erstickt.
Ich habe eine schwere Energierechtsdepression, die nur durch ein weiteres erfolgreiches Berufungsverfahren vor dem OLG München geheilt werden kann - allein mir fehlt der Glaube.
berthbe:
Eben das befürchte ich auch.
Schwalmtaler:
@ berthbe
ich hoffe sie sind mit dem Mahnbescheid schon bei einem Anwalt gewesen.
RuRo:
@berthe
Wenn Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wollen, kreuzen Sie auf dem Mahnbescheid an, dass sie widersprechen.
Suchen Sie sich einen versierten Anwalt, der sein Hauptaugenmerk auf die Vertragsgeschichte und die eingegangenen Rechte und Pflichten legt.
Den ganzen energiewirtschaftlichen Kram können Sie getrost ausblenden. Damit werden Sie nicht erreichen, was Sie sich erhoffen. Finden Sie die Puzzlesteine, die aus Ihrem Versorgungsverhältnis einen Sondervertrag machen und Ihre Chancen steigen.
berthbe:
Beim Anwalt war ich noch nicht, erstmal muß der Bund der Energieverbraucher auf meine mail antworten, denn telefonisch war da heute kein durchkommen. Da meine Rechtsschutz definitiv nicht übernimmt, muß ich jetzt erst mal sehn, was der Bund übernimmt, da ich ja in den Prozesskostenfond einbezahlt habe. Ich habe noch 13 Tage Zeit mit dem Widerspruch. Welchen Anwalt? Da wird wohl ebenso der Bund mir weiterhelfen, hoffe ich. Denn ganz ohne Unterstützung werde ich mich mit der STAWA nicht auf einen Prozess einlassen, denn wir kennen ja die bayerische Justiz, oder?
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