Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg
STAWA machen ernst
RuRo:
@berthe
Gehen Sie davon aus, dass Sie vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.
berthbe:
Danke für den Hinweis. Ganz klar: nur mit Anwalt und Unterstützung durch den Bund. Ich hoffe, daß ich am Montag von dort eine Antwort erhalte. Ansonsten wünsche ich trotz allem ein schönes Wochenende, ich werde das Forum auf dem Laufenden halten. Aber gottseidank gibt`s auch noch andere Dinge als den Kamf gegen die Gasgiganten. In diesem Sinne....
berthbe:
Der Bund der Energieverbraucher hat mir per mail geantwortet: Zusage für den Prozesskostenfonds bei Einreichung der Klageschrift und Vorlage meiner Widerspruchsschreiben. Anwalt brauche ich jetzt noch keinen, sondern nur dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, da trotz der Drohung der Klage noch nicht sicher ist, ob der Versorger klagt. Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist. Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden? Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.
RuRo:
--- Zitat ---Original von berthbe
Das habe ich jetzt mal schriftlich und werde mich so verhalten, auf keinen Fall werde ich einen Alleingang wagen und mir auf jeden Fall einen Anwalt vom Bund empfehlen lassen, wenn es denn soweit ist.
--- Ende Zitat ---
Da sind Sie gut beraten. Zur Erinnerung: Sie werden wohl vor dem Landgericht verklagt werden. Dort herrscht Anwaltszwang.
--- Zitat ---Nichtdestotrotz habe ich den Eindruck in diesem Forum, daß jeder, der sich auf den 315 bezieht (was ja immer gefordert wurde) plötzlich rechtlich viel besser dasteht, wenn er Sondervertragskunde ist. Wo bleiben dann bitteschön die sogenannten Tarifkunden?
--- Ende Zitat ---
Umso besser, wenn sich Ihr eigenes Vertragswerk als Sondervertrag entpuppt. Entscheidend bleibt die rechtliche Positionierung im Prozeß. Alles andere ist Vorgeplänkel.
--- Zitat ---Ist für die die Rechtslage plötzlich aussichtslos, besonders in Bayern? Wozu dann noch 315 Protest einlegen? Ich bin kein Jurist aber hier in diesem Forum bekommt man schon diesen Eindruck.
--- Ende Zitat ---
Es ist nicht nur ein Eindruck, es ist Fakt. Aber ich möchte Ihre Euphorie nicht unnötig bremsen, zumal Sie einen starken Partner mit dem BdE haben. Einen Versuch ist es allemal wert.
berthbe:
So, jetzt trifft es zur Abwechslung einen Kunden der STAWA. Heute ist bei mir die Klageschrift eingegangen. Der Bund der Energieverbraucher hat mir Prozessunterstützung zugesagt. Ich werde den Fehdehandschuh also aufnehmen und morgen einen Anwalt des BdE kontaktieren, der sich mit der Materie auskennt. Leider scheint im Augsburger Raum kein qualifizierter Anwalt zur Verfügung zu stehen, mir wurde einer aus Nürnberg empfohlen. Ich werde im Forum berichten, wie die Sache weiter verläuft.
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