Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Klausel von Juristen als gültig bewertet?
nomos:
@Black, wenn es sich um Mehrkosten handelt, die durch staatliche Eingriffe veranlaßt oder auch nur initiiert oder begünstigt wurden, bekommt der Verbraucher den Schwarzen Peter zugeteilt. Dabei handelt es sich im juristischen Sinn oft nicht einmal um Steuern oder öffentlich-rechtliche Abgaben. Der Verbraucher hat keinen Einfluss, er darf nur zahlen.
Black:
--- Zitat ---Original von nomos
@Black, wenn es sich um Mehrkosten handelt, die durch staatliche Eingriffe veranlaßt oder auch nur initiiert oder begünstigt wurden, bekommt der Verbraucher den Schwarzen Peter zugeteilt. Dabei handelt es sich im juristischen Sinn oft nicht einmal um Steuern oder öffentlich-rechtliche Abgaben. Der Verbraucher hat keinen Einfluss, er darf nur zahlen.
--- Ende Zitat ---
Die Welt ist schlecht.
eislud:
@Black
Meines Erachtens ging es bei der BGH Entscheidung vom 22.12.2003, Az: VIII ZR 90/02 gerade nicht darum, eine Klausel zu prüfen und diese für wirksam oder unwirksam zu erklären.
Es ging vielmehr darum, daß die Klausel gar keine Regelung zu diesen Kosten enthalten hat. Somit handelte es sich hier um eine Vertragslücke die durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen wurde. Die Frage nach der Wirksamkeit der Klausel wurde hier gar nicht gestellt und auch nicht beantwortet.
--- Zitat ---Eine Regelung, wer die zusätzlichen Kosten für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu staatlich bestimmten Festpreisen zu tragen hat, konnte jedoch bei Vertragsschluß nicht getroffen werden, weil es diese staatliche Form der Förderung erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung unter Ausschluß einer Beteiligung des Staatshaushaltes zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab und deshalb auch nicht berücksichtigt werden konnte.
...
Die hinsichtlich der durch das EEG und KWK-G anfallenden Mehrkosten bestehende Vertragslücke ist dahin zu schließen, daß diese Kosten ebenfalls von der Beklagten als Stromkundin zu tragen sind.
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
@eislud
So ist es.
Christian Guhl:
So richtig weitergekommen sind wir in Bezug auf die Ausgangsfrage aber auch noch nicht. Meine Meinung : Es ist keine \"Preisänderungsklausel\", sondern eine Klausel, wer die Mehrkosten zu tragen hat, die vom Staat veranlaßt sind. Eine Preisänderungsklausel, nämlich eine Klausel, die die Änderung der vom Versorger bestimmten Netto-Preise regelt, ist in den AGB überhaupt nicht enthalten. Es ist also falsch, von gültiger oder ungültiger Preisänderungsklausel zu sprechen - es gibt im Akzentvertrag überhaupt keine !
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