Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klausel von Juristen als gültig bewertet?

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AKW NEE:
Es geht nicht nur um die MwSt, sondern um alle

--- Zitat ---erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben,...,unmittelbar oder mittelbar verteuert wird
--- Ende Zitat ---

eislud:
@AKW NEE
Ich bin der Meinung, daß geänderte Gesetze über diese Klausel bereits Bestandteil des Vertrages sind, eine ergänzenden Vertragsauslegung deshalb schon ausscheidet. Die Vertragsparteien haben sich doch bereits geeinigt.
Unwirksame Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders.

eislud:
@AKW NEE
Urteilstext, OLG Frankfurt Urt. v. 5.05.2009 Az. 11 U 61/07 (Kart):

--- Zitat ---3.) f) Auch eine ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 157, 133 BGB scheidet aus, weil die Beklagte durch den ersatzlosen Wegfall der Preisanpassungsklausel nicht unzumutbar benachteiligt wird. Denn die Beklagte kann den geschlossenen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres kündigen. Diese Regelung ist ausreichend, um eine unzumutbare Härte für die Beklagte zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil v. 29.04.2008, KZR 2/07 - Erdgassondervertrag a.a.O.).
--- Ende Zitat ---
Insofern muß ich meine Meinung korrigieren. Es könnten also Umstände vorliegen - beispielsweise sehr lange Kündigungsfrist und eine hohe Benachteiligung des Versorgers durch den Wegfall der Preisanpassungsklausel - , die dazu führen könnte, daß es auch in Deinem Fall zu einer ergänzenden Vertragsauslegung kommt. Das ist zwar  unwahrscheinlich aber möglich.

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