Energiepreis-Protest > KEW Neunkirchen

Nötigung von KEW?

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Panthau:

--- Zitat ---Original von Wasserwaage
wenn sie das so brennend interessiert, warum fragen sie dann nicht ihren anwalt.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht haben Sie sich ja hier angemeldet, weil Sie manche Dinge besser wissen als mein derzeitiger Anwalt?
Strafgesetz und \"sich mit der KEW rumschlagen\" sind immerhin ZWEI verschiedene Fachgebiete.

Und wenn der sogenannte \"Rat\" schon alleine durch genaues lesen im Gesetzestext widerlegt wird, dann ist das nicht auf meinem Mist gewachsen.
Sie brauchen mich also nicht von der Seite anzumachen ich würde hier als \"Besserwisser\" auftreten.
Einfach nochmal gut Frühstücken und sich ne Tasse reinziehen und schon sieht die Welt besser aus. ;)

Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.


@ Christian Guhl
Zur GVV habe ich jetzt nichts gefunden. Was ist das?
Und so weit ich weiß (wie es mir mein RA gesagt hat) muß man da Widerspruch (gegen die einstweilige Verfügung) einlegen.
Vielleicht ist das bei euch grundlegend anders geregelt.........?

Black:

--- Zitat ---Original von Panthau

Einfach nochmal gut Frühstücken und sich ne Tasse reinziehen und schon sieht die Welt besser aus. ;)
--- Ende Zitat ---

Tun Sie das.... so lange Sie noch Wasser haben.




--- Zitat ---Original von Panthau
Warum will man mir das Wasser abstellen? Mal überlegen........da könnten ein paar Mahungen nicht bezahlt worden sein.........aber auch dafür gibt es ja GESETZE.

@ Christian Guhl
Zur GVV habe ich jetzt nichts gefunden. Was ist das?
--- Ende Zitat ---

  :D Muss ja ein toller Anwalt sein.

Panthau:

--- Zitat ---Original von Black  :D Muss ja ein toller Anwalt sein.
--- Ende Zitat ---
Das dachte ich auch grade. *Kaffee schlürf*

Christian Guhl:
StromGVV = StromGrundversorgungsverordnung
Siehe hier : http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/index.html
Das gleiche gibts auch für Gas.

Panthau:
Dann beruft man sich wohl allg. auf Artikel 13 GG, der in keinem seiner Absätze einem Dritten das Recht zuspricht, OHNE richterlichen Beschluss ein Haus/eine Wohnung betreten zu dürfen. Sprich ohne daß irgend eine akute \"Gefahr\" abgewendet werden müsste.
Daher wohl auch der Umstand, daß Dritte eine einstweilige Verfügung brauchen, gegen die man Widerspruch einlegen kann oder gleich eine \"Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage\" erheben kann.

Was mich aber immer noch interessiert ist, ob das nun Nötigung war, wenn mir einer sinng. sagt: \"Wenn sie uns nicht ins Haus lassen, stellen wir das Waser von der Straße aus ab\", um den Umstand zu umgehen, daß er (noch) KEINE richterliche Verfügung hat - mit der er in das Haus gelangen könnte.

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