Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen  (Gelesen 7103 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Wiehler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Die öffentliche Verwaltung ist doch verpflichtet, zu sparen wo es möglich ist. Müsste sie da nicht zu viel gezahlte Gasrechnungen der Vergangenheit für Ihre Gebäude zurückklagen?

Wie sieht es bei den Sozialämtern aus, die für Bürger die Energierechnungen übernehmen. Müssten die nicht auch die Rückzahlung einklagen? Schließlich müssen die mit unserem Geld auch sparsam umgehen.

Dieses Jahr sind in NRW Kommunalwahlen. Wie wäre es, alle Bürgermeister zu informieren, dass sie Geld vom Energieversorger zurückfordern können und müssen?
Und zwar über den Bund der Energieverbraucher mit Einschreiben + Rückschein begleitet durch Presse und offenen Briefen und Forenbeiträgen.

Das gäbe ein schönes Spektakel und viel Aufmerksamkeit.

Gruß
Wiehler

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #1 am: 08. April 2009, 09:56:29 »
Denkbar ist alles.

Vielfach werden die kommunalen Einrichtungen von Stadtwerken, an denen die Gemeinde selbst beteiligt ist, versorgt.

Anders stellt es sich wohl dar, wenn der Versorger nicht mit den Kommunen verbandelt ist.

In der Regel werden die kommunalen Einrichtungen im Rahmen von \"klassischen\" Sonderverträgen versorgt.

Jetzt müssen die Gemeinden nur noch Fahrt aufnehmen  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #2 am: 08. April 2009, 10:05:38 »
hallo,
ein frommer Wunsch denn!

- Stadtwerke gehören mit zu den Preistreibern
- viele Städt haben Anteile An RWE, einer der größten Versorger in NRW

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #3 am: 08. April 2009, 10:26:35 »
Die Gemeinden, zumindest in Niedersachsen, müssten nicht nur, sondern sie sind gesetzlich dazu verpflichtet alle Möglichkeiten zur Kostensenkung zu nutzen. In Nds. heißt die gesetzliche Grundlage \"Niedersächsische Gemeindeordnung\".

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #4 am: 08. April 2009, 10:45:59 »
RE: Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen

@Bjo: Ein frommer Wunsch....
Das sehe ich anders. Wir haben Anfang März zu einer öffentlichen Veranstaltung alle Bürgermeisterkandidaten für die nächste Wahl (wann auch immer, August oder September) eingeladen. Sechs von sieben sind gekommen! Nur einer fehlte aus Urlaubsgründen.
Diese haben den Saal mit einem anderen Kenntnisstand über unser Anliegen verlassen, als sie ihn hatten, bevor sie kamen. Das war erkennbar!
Was daraus wird, muss man abwarten. Jedoch wird es mehr sein als beim bisherigen Bürgermeister, der uns völlig ignoriert hat.
Kommunen als Preistreiber? Das gibt es sicherlich auch, leider auch bei uns wegen der Verflechtung (50 %) mit der RWE-Tochter NVV-Mönchengladbach. Doch in der Regel (und das zeigen die Übersichten) kann man die \'\'vernünftigen\'\' Versorger unten den Kommunalen finden.
Auch hier ist es wichtig: Bürger beteiligt Euch u. wirkt auf Eure \'\'Entscheidungsträger\'\' ein. Die Zeit dafür ist günstig.
________________________________________________
Weitere Informationen:
http://www.Fairer-Gaspreis-Grevenbroich.de

Offline Wiehler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #5 am: 09. April 2009, 00:00:57 »
Zitat
Original von AKW NEE
Die Gemeinden, zumindest in Niedersachsen, müssten nicht nur, sondern sie sind gesetzlich dazu verpflichtet alle Möglichkeiten zur Kostensenkung zu nutzen. In Nds. heißt die gesetzliche Grundlage \"Niedersächsische Gemeindeordnung\".

1. Sind die Gemeinden in Niedersachsen dazu auch für zurückliegende Haushalte verpflichtet? Also müssen und tun die kürzen bzw. ihr zu viel gezahltes Geld der letzten Jahre zurückklagen?

2. Wie ist das denn in NRW? Welche gesetzliche Verpflichtung gibt es hier?

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #6 am: 09. April 2009, 17:10:15 »
@wiehler

Ich kenne jetzt nicht jedes Gemeinderecht unserer 16 Bundesländer, ich denke aber, dass in jeder der \"Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung\" Eingang gefunden hat. Das bedeutet natürlich auch, sich Geld zu erstreiten, denn bevor der Bürger zur Kasse gebeten wird, sind die \"sonstigen Einnahmequellen\" auszuschöpfen.

Sie könnten mal hier schauen im § 75: Gemeindeordnung NRW - wäre übrigens problemlos selbst zu ergoogeln gewesen  ;)

Im übrigen sind die Kommunen im Rahmen einer Kommunalversicherung mit Rechtschutz ausgestattet. Unterlagen werden an die Gesellschaft zur Prüfung geschickt und die Kostenübernahme kommt. Das Risiko der Kommunen ist also eher gering.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Wiehler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #7 am: 10. April 2009, 16:42:29 »
Zitat
Original von RuRoSie könnten mal hier schauen im § 75: Gemeindeordnung NRW

Danke. Genauer hier.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #8 am: 14. April 2009, 08:28:18 »
@ Wiehler
Zitat
1. Sind die Gemeinden in Niedersachsen dazu auch für zurückliegende Haushalte verpflichtet? Also müssen und tun die kürzen bzw. ihr zu viel gezahltes Geld der letzten Jahre zurückklagen?

Die Gemeinden sind nicht berechtigt, auf Forderungen oder Einnahmen zu verzichten, es sei denn, sie sind nicht zulässig, dies lässt sich in der Regel aber nur durch eine Klage klären.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #9 am: 21. April 2009, 10:00:11 »
@Wiehler

Ihre Forderung an die Bürgermeister auf Rückforderung und damit Unterstützung hört sich zwar gut an, aber dürfte ja wohl unrealistisch sein.

1. sind eine Vielzahl der Städte und Gemeinden, z.B. auch in Oberberg, Anteilseigner an kommunalen Versoergern und senden somit Vertreter in Aufsichtsräte und beschließen und kontrollieren damit die Preiserhöhungen und werden daher wohl kaum einige Jahre später zugeben, dass sie sich zu unrecht bereichert haben, denn

2. kassieren sie aus den Beteiligungen erkleckliche Überschussanteile für Ihre Gemeindekasse, die auf der anderen Seite dann ja auch Verpflichtung wären, diese zu Unrecht erhaltenen Tantiemen (da sie ja auf rechtswidrig zustande gekommenen Überschüssen resultieren) wieder an die Versorger zurückzuzahlen. Da die Städte und Gemeinden eh Pleite sind, haben sie nichts zum Zurückzahlen und daher bleibt man lieber beim Status Quo, \'wir fordern nichts zurück und müssen dann auch nichts zurückzahlen\'. So scheint Politik (leider) zu funktionieren.

In unserem Gebiet ist da Engelskirchen, die sowas ja wohl machen wollen,  wohl eine Ausnahme, wobei der jetzige Bürgermeister Oberbüscher ja eh nicht mehr antritt und  daher nichts zu verlieren hat.

Gruß
bolli

Offline Wiehler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 17
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #10 am: 21. April 2009, 10:33:37 »
Zitat
Original von bolli2. kassieren sie aus den Beteiligungen erkleckliche Überschussanteile für Ihre Gemeindekasse, die auf der anderen Seite dann ja auch Verpflichtung wären, diese zu Unrecht erhaltenen Tantiemen (da sie ja auf rechtswidrig zustande gekommenen Überschüssen resultieren) wieder an die Versorger zurückzuzahlen. Da die Städte und Gemeinden eh Pleite sind, haben sie nichts zum Zurückzahlen und daher bleibt man lieber beim Status Quo, \'wir fordern nichts zurück und müssen dann auch nichts zurückzahlen\'. So scheint Politik (leider) zu funktionieren.
bolli

Das hört sich ja so an, als ob unsere Bürgermeister mit zu Überschüssen beteiligt werden und so bestochen (mundtot gemacht) werden, zu hohe Gaspreise zu akzeptieren. Für die Stadt rechnet sich das, weil sie die zu hohen Gaspreise über die Überschüsse mehr als ausgeglichen bekommen ... auf Kosten von uns Bürgern.

Wie hoch sind den die Gaskosten für eine Stadt wie Wiehl?
Und wie hoch sind für eine solche Stadt die Überschussbeteiligungen?

Gruß, Wiehler?

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #11 am: 21. April 2009, 12:10:34 »
Die nächsten Kommunalwahlen finden doch in NRW am 30. August 2009 statt?
Warum nur die Bürgermeister in die Pflicht nehmen?

Die Räte mal nicht vergessen, das sind die gewählten Vertreter der Bürger.

siehe z.B. hier

Offline WattWurm

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 71
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Weiblich
    • http://home.arcor.de/ig-oberberg/
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #12 am: 21. April 2009, 14:49:18 »
@Pedro
@Nomos

Erst mal herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Infos in Punkto \"politischem Protest-Engagement\". Vielleicht werden wir die ein oder andere Anregung auch umsetzen können.

An der AggerEnergie sind allerdings neben der RheinEnergie 9 Kommunen/Städte beteiligt und nur eine Kommune zeigt sich bislang offen für die Energie-Probleme ihrer Bürger. Also gibt\'s wohl viel zu tun.

Grüße vom WattWurm
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline Pedro

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 429
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #13 am: 21. April 2009, 16:49:17 »
@ Nomos:
Zitat
Die nächsten Kommunalwahlen finden doch in NRW am 30. August 2009 statt?
Der Termin ist noch \'\'nicht in trockenen Tüchern\'\', da hierzu noch eine vielversprechende Klage der Landtagsopposition läuft. Wahrscheinlich wird kommunal auch am Tag der Bundestagswahl gewählt.
Dennoch: man kann nicht früh genug mit der Öffentlichkeitsarbeit anfangen. Ratsmitglieder (leider meistens nur \'Stimmvieh\') und insbesondere Ratsmitglieder mit Aufsichtsratfunktionen, natürlich auch Bürgermeister sollten sich rechtzeitlich öffentlich bekennen, wie sie mit der Bürgerschaft i.S. der Energieversorgung umgehen werden. Aufsichtsratsmitglieder sollten auch daran erinnert werden, dass sie persönlich für ihr Tun haften. Das haben manche offenbar völlig vergessen.

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Bürgermeister in die Pflicht nehmen ... uns zu unterstützen
« Antwort #14 am: 22. April 2009, 09:15:43 »
Der Weg, über politische Einflussnahme für günstigere Energiepreise bei den Stadtwerken zu sorgen, hat ein entscheidendes Problem zu bewältigen.

Die überzogenen Gewinne wandern nicht in die Taschen der Aufsichtsräte sondern in die Gemeindekassen. Damit werden kommunale Leistungen finanziert. Diese Leistungen müssten bei günstigeren Energiepreisen und damit geringeren Gewinnabführungen aus anderen Töpfen bezahlt werden. Da wären kommunale Steuererhöhungen zu nennen, oder aber auch Einschränkungen in den Leistungen der Kommune.

Diese Ausgleichsmöglichkeiten provozieren aber bei den Begünstigten oder Betroffenen massiven politischen Widerstand. Der politische Druck der Energieverbraucher muss daher so stark sein, dass er den Gegendruck überwindet.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz