Sei\'s drum.
Aber wenn ich den Länderbericht richtig verstanden habe, dann beanstandet die EU (auch), dass D für keinen effektiven Rechtsschutz sorgt, wenn sich Verbraucher gegen den Preismißbrauch zur Wehr setzen wollen.
Von einem effektiven Rechtsschutz kann bislang sicherlich keine Rede sein, wenn ein Heer von Amtsrichtern sich auf diese komplizierte Materie des 315 BGB meint stürzen zu müssen und dazu den 102 EnWG aushebelt.
Mir ist kein Fall bekannt, wo in einem der Bundesländer von der Möglichkeit der Schaffung einer Eingangskompetenz bei einer speziellen Kammer für Energie(Handels-)Sachen Gebrauch gemacht wurde. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit installiert, parallel zur Situation im Kartellrecht (!).
So eiert die Nation von einer amtsrichterlichen Entscheidung zur anderen (selbst bei den Landgerichten erweckt die dortige Praxis nicht gerade immer Vertrauen).
Der Ball-Senat will dem Geeiere wohl ein Ende bereiten - auf dem Rücken der Verbraucher. Wie dabei der effektive Rechtsschutz aussieht, das sehen wir ja immer wieder auf\'s Neue.