Zuhause > Heizen
Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser sind bei uns nur bis 2008 geeicht
corsair:
das hier ist ganz interessant:
http://www.minol.at/download/Info_Eichgesetz.pdf
Zunächst hat reblaus Recht, dass nur gekürzt werden darf, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.
Wichtig hierbei ist allerdings, dass dies vom Vermieter zu verantworten ist. (Ein \"nicht anwesend sein\" zu den Ablesungen oder Zählerwechseln von zu vielen Mietern, was eine verbrauchsunabhängige Abrechnung erzwingt, zählt hier also nicht.....).
Wobei ich mal davon ausgehe, dass in diesem Fall die nicht eingehaltenen Wechselintervalle vom Vermieter bzw. seinem Beauftragten (Techem) zu verantworten sind.
Da mit ungeeichten Zählern nicht abgerechnet werden darf, bleiben wenige Möglichkeiten:
Wenn es nur die eine Wohnung betrifft, müsste der Verbrauch geschätzt werden.
Wenn es alle Wohnungen betrifft, muss tatsächlich verbrauchsunabhängig abgerechnet werden.
Ich persönlich ! würde mich jedoch lieber mit einem wenige Monate abglaufenem Zähler abrechnen lassen, als mit einer Schätzung, geschweige denn mit einer komplett verbrauchsunabhängigen Abrechnung.
reblaus:
@corsair
Natürlich darf mit ungeeichten Zählern abgerechnet werden. Sie zitieren hier aus österreichischem Recht.
Von Spezialfällen abgesehen, ist nirgendwo vorgeschrieben, dass zur Aufteilung der Heizkosten Wärmemengenzähler verwendet werden müssen. Die meisten Heizkosten werden anhand von Verdunsterröhrchen im Verhältnis umgelegt. Weiterhin werden bis zu 50% der Heizkosten überhaupt nicht nach Verbrauch sondern nach Wohnfläche umgelegt. Da ist es allemal genauer sich auf einen funktionierenden aber nicht mehr geeichten Wärmemengenzähler zu stützen.
Die Verwendung eines nicht geeichten Meßgerätes ist ein Mangel der Mietsache und der Mieter hat Anspruch auf Schadensersatz bzw. kann bei Verzug den Schaden selbst beseitigen lassen (§ 536a BGB). Ob darüber hinaus ein Anspruch auf Mietminderung besteht halte ich angesichts der geringfügigen Beeinträchtigung einer um wenige Monate abgelaufenen Eichfrist schon für sehr fraglich.
superhaase:
Ich verstehe auch nicht, warum man (oder hier frau ;)) wegen dem Eichfristablauf des Wärmemengenzählers gleichso einen Aufstand machen will.
Der Zähler zählt ja nicht von heute auf morgen falsch wegen dem Fristablauf.
Warum also sollte man hier Streit mit dem Vermieter anfangen und das Verhältnis vergiften, zumal der Vermieter nicht Schuld hat?
Gibt es eigentlich bei Wärmemengenzählern eine ähnliche Fristverlängerungsregel wie bei Stromzählern?
--- Zitat ---Wird die Messrichtigkeit des Stromzählers vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung nach einem festgelegten Stichprobenverfahren durch Prüfung nachgewiesen, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der Eichung des eingebauten Stromzählers um bis zu 5 Jahre. Der Verlängerungszeitraum richtet sich nach denm jeweiligen Stichprobenverfahren.
--- Ende Zitat ---
ciao,
sh
Zuckermaus:
Hallo,
danke für Eure Antworten und den Link. Es ist zwar nach österreichischem Recht, aber in Deutschland sind die Gesetze ähnlich. 1990 zogen wir dort als Erstmieter ein. 2003 wurden die Meßeinrichtungen dann entgegen des Eichgesetzes erst- und letztmalig ausgetauscht die Eichung galt bis Ende 2008. Damals kannte ich die Gesetze noch nicht.
Es handelt sich um ein 13-Famlienhaus, einen Pennymarkt, 1 Restaurant, Büros und Wohnungen. Ich hatte bereits Mitte 2008 auf den Austausch der Geräte hingewiesen und bekam ein Schreiben, dass alles rechtzeitig bis spätestens Ende März 2009 ausgetauscht wird. Es war kein Termin im Treppenhaus angegeben. Bei den Nachbarn wurde genau wie bei uns nichts ausgetauscht. Der Wärmemengenzähler läuft mit Batterie und sehr schnell. Techem hat den Zähler am 8.8.08 überprüft aber nichts festgestellt.
Die Geräte sind von Techem gemietet und jedes Jahr taucht ein Posten dafür in der Abrechnung auf.
Die Nachbarn sind wohl ahnungsloser als ich. Soll ich die informieren? Wenn ja wie? Ich möchte keinen Unfrieden. Ich halte ein kurzes Schreiben von meinem Mann und mir als Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung von 4 Wochen am sinnvollsten und werde die Mitmieter erstmals nicht informieren.
Gruß
Dorothea
superhaase:
--- Zitat ---Original von Zuckermaus
Der Wärmemengenzähler läuft mit Batterie und sehr schnell. Techem hat den Zähler am 8.8.08 überprüft aber nichts festgestellt.
--- Ende Zitat ---
Was heißt \"sehr schnell\"?
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der angezeigte Verbrauch viel zu hoch ist?
Wie war der Verbrauch vor/nach Einbau des Wärmemengenzählers?
Wie passt der angezeigte Verbrauch zu dem Bautyp des Hauses bzw. der Wohnung und dem Heizverhalten?
Woran machen Sie eine fehlerhafte Messung fest?
ciao,
sh
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