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Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser sind bei uns nur bis 2008 geeicht

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Zuckermaus:
Hallo,

unser Wärmemengenzähler für die Heizung und der Warmwasserzähler sind nur bis Ende 2008 geeicht. Die Nachfrist von 3 Monaten lief am 31.03.09 ab.

Soll ich beim Eichamt Anzeige erstatten? Die Firma Techem hat einen Wartungsvertrag. Ich habe auch 1 Brief des Vermieters in dem der rechtzeitige Austausch der Zähler versprochen wurde. Leider geschah das nicht.

Soll ich ihn in die Falle laufen lassen und die Rechnungen für Heizung und Warmwasser für 2009 dann um 15 % kürzen? Der Mieterverein oder auch ihr würdet mir beim Schriftwechsel helfen.

Sind Fälle wie meiner bekannt? Wie sind ggf. Eure Erfahrungen.

Gruß
Dorothea

bjo:
Hallo,
1. schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage Frist) zum erneuten eichen bzw. austauschen des Zählers auffordern.
2. in diesem Schreiben gleich mit reinschreiben das du in falle der Nichteinhaltung
der Frist kündtige Rechnungen um x % kürzen wirst.
3. das ganze mit Rückschein an die betreffene Stelle!
tut sich nach der Frist garnix dann mit Punkt 2 Forfahren und parallel das Eichamt informiern

Zuckermaus:
Hallo,

ich danke Dir für Deine Antwort.

Ich werde es so machen wie Du vorgeschlagen hast.

Viele Grüße
Dorothea

reblaus:
Sie haben keinen Anspruch darauf Ihre Heizkosten gem. § 12 Abs. 1 HeizkostenV um 15% zu kürzen, wenn Ihr Wärmemengenzähler nicht mehr geeicht ist. Dieses Recht steht Ihnen nur dann zu, wenn die Umlage der Heizkosten nicht verbrauchsabhängig erfolgt, z. B. weil Ihr Wärmemengenzähler seit längerem funktionsunfähig ist.

Ich würde dies an Ihrer Stelle daher nur dann tun, wenn Ihnen der Mieterverein unter vollständiger Kenntnis des Sachverhalts schriftlich dazu geraten hat. Wenn Sie nämlich vor Gericht verlieren, haben Sie wenigstens jemanden, der Ihnen wegen mangelhafter Beratung den Schaden zu ersetzen hat.

Es steht Ihnen natürlich frei, beim Eichamt Anzeige gegen Ihren Vermieter zu erstatten. Aber so etwas ist in einem Dauerschuldverhältnis nur dann empfehlenswert, wenn Sie mit Ihrem Vermieter sowieso schon verfeindet sind.

Warum versuchen Sie es nicht einfach mit einem höflichen Brief ohne Drohungen? Traktiert Sie Ihr Vermieter ebenfalls mit Anzeigen wenn der TÜV bei Ihrem PKW um einen Monat überschritten ist, oder Sie im Parkverbot vor dem Haus kurz stehen bleiben?

Pedro:
@Zuckermaus
Ich kann den Beitrag von Reblaus nur unterstützen. Wenn der Vermieter bereits ein Schreiben vorgelegt hat, dass der Austausch der Uhren zu erwarten sei und mit Techem ein Wartungsvertrag besteht, liegt die Nachlässigkeit zunächst mal bei der Wartungsfirma. Eine Anzeige beim Eichamt o.ä. halte ich für zwecklos. Die Wartungsfirma Techem  wird in aller Regel  durch einen Subunternehmer vertreten. Da in dieser Branche die Konkurrenz ebenso wenig funktioniert (hier gibt es nur 2 Große), wie bei den Energieversorgern (hier gibt es 4), werden Verträge, Wartungsfristen usw. oft sehr nachlässig eingehalten.
Mein Vorschlag: Der Vermieter soll seinem Vertragspartner Techem unter Fristsetzung mit Vertragsbeendigung / Rechnungskürzung drohen. Dabei kommt es aber darauf an, ob die Uhren im Eigentum von Techem oder des Vermieters stehen.  Er hat auch das Recht bei weiterer Verweigerung der Techem-Eich-Leistung das Eichamt auf die Praktiken der Firma hinzuweisen. Diese sind dort wohl aber hinlänglich bekannt.
Ansonsten: Die Uhren werden gegen geeichte ausgetauscht, die Kosten sind auf den Mieter umlagefähig.

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