Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg

Negative Amtsgerichtsurteile in Regensburg

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Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Meine Erfahrung ist die, dass die meisten Amtsgerichte nach § 102 EnWG mit aus meiner Sicht zutreffender Begründung verweisen.

--- Ende Zitat ---

Meine Erfahrung ist zunehmend, dass erstinstanzlich scheinbar niemand sich die Arbeit machen möchte. Wird beim LG gestartet, schieben die es gerne an die AG weiter. Wird beim AG gestartet, hält dieses das LG für zuständig. Hauptsache das Verfahren ist ohne Aufwand vom Tisch.

RR-E-ft:
@Black

Immerhin decken sich unsere Erfahrungen hinsichtlich der Amtsgerichte. Sollten Ihnen entsprechende Beschlüsse von Landgerichten vorliegen, wo diese sich für nicht zuständig erklären und an Amtsgerichte verwiesen haben, so können Sie solche bitte als pdf in anonymisierter Form an info@energienetz.de schicken, damit diese auch veröffentlicht werden können. Mir sind solche Beschlüsse nicht bekannt geworden. Ganz wenige Amtsgerichte (besser gesagt einzelne Amtsrichter an diesen) verweisen auf entsprechende Rüge nicht gleich an das Landgericht.

Black:

--- Zitat ---LG Göttingen, 27.06.2007, 3 O 90/07, ZNER 2007, S. 348
Die Verweisung eines Rechtsstreits, bei dem die Billigkeit einer Gaspreiserhöhung zu prüfen ist, aufgrund der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG an das Landgericht - Kammer für Handelssachen - ist willkürlich und damit nicht als bindend gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO zu betrachten
--- Ende Zitat ---

Das OLG Braunschweig hat dann diese Entscheidung aufgehoben, aber nur die Willkürlichkeit der Verweisung verneint. Ob das LG Göttingen tatsächlich zuständig war aber offen gelassen (OLG Braunschweig, 15.08.2007, 1 W 43/07, ZNER 2007, 348 )

LG Gießen, Beschluss vom 14.02.2008
bestätigt durch
OLG Frankfurt (Main) Beschluss vom 15.04.2008

RR-E-ft:
@Black

Habe ich auch gelesen, sagt aber nichts.

Dies betraf auch gerade keinen Fall, wo das Landgericht als Eingangsinstanz fungierte und sich dann für unzuständig erklärte und den Rechtsstreit an ein Amtsgericht verwiesen hat.
Sie hatten gerade eigene Erfahrungen mit solchen Fällen behauptet.


--- Zitat ---Meine Erfahrung ist zunehmend, dass erstinstanzlich scheinbar niemand sich die Arbeit machen möchte. Wird beim LG gestartet, schieben die es gerne an die AG weiter.
--- Ende Zitat ---

Um diese Fälle ging es mir. Solche wurden mir bisher nicht bekannt.

OLG Frankfurt gründet darauf, dass dem nicht anwaltlich vertretenen Beklagten vor der Verweisung kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
Ich hatte u.a. auf LG Lüneburg, B. v. 14.10.2008 verwiesen.

Black:
Geht es Ihnen darum Entscheidungen von LG zu finden, die eine Zuständigkeit nach § 102 EnWG ablehnen, oder darum Verfahren zu kennen, an denen ich beteiligt war/bin?

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