Hallo
wie ich bereits mitgeteilt habe, hatte die IG-Gaskunden Emsdetten an den Rat der Stadt einen Bürgerantrag zu den Gaspreisen gestellt.
Zur Info: Die Stadtwerke Emsdetten sind eine 100% Tochter der Stadt.
In den Nachbargemeinden \"Nordwalde. Altenberge usw.\" steheen die
Bürgermeister beim Gasprotest hinter Ihren Bürgern. ( keine eigenen Stadtwerke)
In Emsdetten
steht der Bürgermeister hinter den Stadwerken .
Doch nur eine zusätzliche Steuerquelle?
Die Beschlussvorlage zum Antrag wird am
19.September im Hauptausschuss behandelt. Sie lautet:
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Beschlussvorschlag:Dem Antrag der Interessengemeinschaft Gaskunden vom 13.06.2005 wird nicht stattgegeben.
Ziele:• Einhaltung des bestehenden Gesellschaftsvertrages
Kurzbegründung:Der Antrag der IG-Gaskunden zielt darauf ab, dass die Stadt Emsdetten die Stadtwerke GmbH
(SWE) auffordert, die Gaspreiskalkulation offenzulegen und damit die Angemessenheit der Preise
nachzuweisen oder die Gaspreiserhöhungen seit dem Oktober 2004 zurückzunehmen.
Ein Weisungsrecht des Rates an den Geschäftsführer und damit an die SWE ist weder im
Gesellschaftsvertrag noch in der Gemeindeordnung oder dem Handelsrecht vorgesehen.
Die Gaspreise setzt der Geschäftsführer nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat fest.
Eine Zuständigkeit des Rates ist daher nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:keine
Sachdarstellung:Die IG-Gaskunden beantragte mit Schreiben vom 13.06.2005:„der Rat der Stadt Emsdetten möge beschließen:
Der Rat der Stadt Emsdetten fordert die Stadtwerke Emsdetten (100% ige Tochter der Stadt) auf,
die Kalkulation der Gaspreise offen zu legen und die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung
nachzuweisen oder die Gaspreiserhöhung von fast 14% seit Oktober 2004 zurückzunehmen“
Als Begründung des Antrages wird angeführt:
„Im Landesvergleich der Gasanbieter nehmen die Stadtwerke Emsdetten nur den 96. Rang unter
140 Anbietern ein. Gas kostet in Emsdetten 22% mehr als in Lippstadt, dem preiswertesten
Anbieter in NRW.\"
Vorlage: Seite 2
Es folgt weiterhin eine Auflistung verschiedenster Gerichtsurteile aus dem süddeutschen Raum, in
denen den Gaskunden das Recht auf Rechnungskürzung zugestanden wurde, die
Angemessenheit der Gebührenanhebung nicht nachgewiesen wurde.
• Bewertung der SituationEntsprechend des bestehenden Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Emsdetten GmbH (§ 11)
setzt der Geschäftsführer nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat die Tarifpreise fest.
Der
Aufsichtsrat kann dem Geschäftsführer in dieser Sache nach § 11 des
Gesellschaftervertrages Weisungen erteilen.
Der Aufsichtsrat jedoch ist an Weisungen des Rates nur gebunden, soweit dies im
Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Bei der SWE GmbH ist ein solches Weisungsrecht nach § 108
Abs. IV Nr. 2 GO-NW bisher nicht aufgenommen worden. Der Aufsichtsrat selbst wird als Organ
der Stadtwerke tätig und nicht als Organ der Gesellschafterin Stadt Emsdetten.
Bei der zur Zeit stattfindenden Diskussion über die Erhöhung der Gaspreise der SWE handelt es
sich um eine Angelegenheit, die nicht in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Emsdetten liegt. Es
sind hier ausschließlich die Vertragsverhältnisse der Gaskunden mit den Stadtwerken betroffen.
Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Tarifpreise ist im Gesellschaftsvertrag der SWE (siehe
oben) eindeutig geregelt. Diese liegt beim Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit dem
Aufsichtsrat.
Es ist daher nicht Aufgabe des Rates, der im Verhältnis zu den Stadtwerken nicht selbst sondern
durch die Gesellschafterversammlung handelt, in die gesellschaftsinternen Preisfindungsprozesse
des Unternehmens einzugreifen oder auf diese einzuwirken.
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Gruss Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden