@Willy
Hat schon einmal jemand den armen Herrn Lehmann darauf hingewiesen, dass er gar nicht erst auf das Bundeskartellamt warten braucht, sondern sich jetzt schon auf die Kartellrechtswidrigkeit des Vertrages und ein deshalb bestehendes Interimsverhältnis berufen kann (Büdenbender EHP 2005, 22, 26).
Dann muss es keine Probleme mehr mit Preiserhöhungen des Vorlieferanten geben. Herr Lehmann kann sich schlicht auf die Unbilligkeit gegenüber dem Vorlieferanten berufen und seinem entsprechenden Schreiben noch kurz desn Aufsatz aus der WuM 2005, 547 ff. beilegen.
Abschrift des Schreibens sollte er an das Bundeskartellamt schicken, so dass beim Vorlieferanten gar nicht erst Missverständnisse aufkommen können.
Soll sich doch der Vorlieferant mit der Bundesrepublik Deutschland (Staatsorganisation des gesamten deutschen Volkes) in Gestalt des Bundeskartellamtes auseinandersetzen.
Dem kann man dann seine Geschichtchen von energiehungrigen Asiaten auftischen....
Herr Lehmann kann einem fast leid tun, wenn es ihm keiner sagt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt