Energiepreis-Protest > EWE
Sperrandrohung als persönliche Schikane ?
Niedersachse78:
Mir wurde von dem Mitarbeiter, der per Email die Sperrung für Dienstag terminiert hat, folgender Drohung mitgegeschickt :
\"Sollten Sie uns den Zutritt verweigern, erfolgt die Sperrung außerhalb des Hauses. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 500,00 Euro werden wir Ihnen entsprechend dem dann tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.\"
Also wäre es vielleicht nicht so clever, Hausverbot zu erteilen, oder ?
PS: Wir haben einen ganz normalen Grundversorgungsvertrag
Thomas S.:
Wenn einer hyperventiliert, ist in der Regel nichts mehr mit dem zu regeln.
Per email gilt wie nicht zugegangen und es ist eine Ankündigungsfrist zur Sperre von zwei Wochen erforderlich.
Wenden Sie sich direkt an die Geschäftsführung und schildern Sie das Problem möglichst sachlich.
Widersprechen Sie mit Musterschreiben des BdE den Preisen nach §315, dann darf auch ab sofort nicht gesperrt werden (siehe GasGVV §17 Zahlung, Verzug).
Erteilen Sie trotzdem Hausverbot, nicht einschüchtern lassen. Garnieren Sie das mit dem Hinweis, daß Sie die Bundesnetztagentur unterrichtet haben (was Sie auch sofort machen sollten) und selbstverständlich bei Zuwiderhandlung Schadenersatz fordern werden, die Kosten der rechtswidrigen Sperre kann selbstverständlich der Versorger zahlen.
In Abhängigkeit vom Ausgang dieses Gesprächs ggf. SOFORT einen für den Versorger kostenpflichtigen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beim Amtsgericht bewirken muß.
Niedersachse78:
Da Dienstag gesperrt werden soll wenn ich am Montag nicht die geforderten 1500€ \"überzahle\" ( Erinnerung, durch zu Hohe Abschläge hab ich schon mehr bezahlt als ich verbraucht habe ), werde ich also Montag morgen frei nehmen und das Schreiben persönlich bei der EWE vorbeibringen und Hausverbot erteilen.
Ist eine zentrale Sperrung wie behauptet überhaupt möglich ?
Das Problem ist, dass der hyperventilierende Mitarbeiter schon der Leiter Netz und Inkasso ( bei der EWE XXXX) ist. Dem Geschäftsführer der EWE Netz GmbH habe ich schon an XXXX 2 die Situation geschildert und um zügige Klärung gebeten, leider ohne Reaktion ?
Oder ist es Sinnvoll Montag direkt eine \"Einstweilige\" zu beantragen ?
Thomas S.:
Das ist ja gerade von hier nicht wirklich gut zu beurteilen. Ich kann nur Möglichkeiten aufzeigen.
Ich weiß auch nicht wirklich, was schon zwischen Ihnen und dem MA vorgefallen bzw. an unschönen Worten gefallen ist (bitte selbst realistisch die Möglichkeiten einschätzen). Das ganze klingt schon sehr \"betoniert\".
Natürlich kann, je nach Lage, auch außerhalb gesperrt werden. Es sind schon Baggerarbeiten dazu bekannt geworden, und oft gibt es ja auch Sperrschieber in den Gasleitungen. Ggf. hilft ein Hausverbot also auch gar nichts.
Versuchen Sie zuerst das Gespräch mit der Geschäftsführung, dann sehen Sie weiter.
Normalerweise kann ein Kunde auch die Herabsetzung der Abschläge fordern, wenn der Verbrauch entsprechend niedriger ist, und bekommt dies auch zugestanden. Aber wie gesagt, hier im speziellen Fall...
Niedersachse78:
Ich habe mich dem MA gegenüber, sehr nüchtern und sachlich verhalten und ihn über die Beschwerde auch nicht in Kenntnis gesetzt. Ich bin auch kein Freund der unsachlichen Ausseinandersetzungen. Vertragsangelegenheiten haben mE nach auf der emotionalen Ebene nicht verloren.
Ich hoffe, dass der EWE Netz GmbH Geschäftsführer sich zumindesten Montag dazu \"herablässt\" diese Angelegenheit zu klären.
Bisher habe ich das Gefühl, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Generell waren wir ja schon so weit, dass die Überzahlung dieses Jahres mit der Nachzahlung des letzten verrechnet werden kann, eine Sperrung würde als rein kaufmännisch für die EWE keinen Sinn ergeben.
Ich bin wirklich gespannt ob der Widerspruch gemäß §315 zumindestens etwas Zeit verschaffen kann, denn Ende April wechsle ich sowieso zu E wie Einfahch. Zu diesem Termin würde ich die geforderte Überzahlung sowieso wiedererhalten.
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