Energiepreis-Protest > EWE

Sperrandrohung als persönliche Schikane ?

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Niedersachse78:
Guten Tag,

ich weiß,der Text ist lang, aber es ist echt brenzlig und nicht ganz einfach ;-)

im Februar 2008 habe ich eine Immobilie in Niedersachsen erworben. Die  Vorbesitzer sind in die Schweiz ausgewandert und haben mir mitgeteilt, dass sie aus Ermangelung eines deutschen Kontos bis September 2008 die Abschläge für die Grundversorgung an die EWE bereits bezahlt hätten. Dieses war auch Teil der Kaufpreisverhandlungen.

Im August nahm ich Kontakt mit der EWE auf um mich ordnungsgemäß dort Anzumelden. Es stelle sich raus das die Aussage der Vorbesitzer bezüglich der Abschläge falsch war. Es wurden nie welche durch die Vorbesitzer bezahlt.
Also musste ich ca 1500€ nachzahlen. Soweit alles klar.

Das Problem beginnt damit, dass die Heizung im Haus Februar und März abgestellt war und danach gegen eine neue Heizungsanlage getauscht wurde.
Der von der EWE nachforderte Betrag resultiert aber auf einem angeblichen Ablesetermin im Februar 2008 an dem ich angeblich anwesende gewesen sein soll ( ich war im Ausland/ Mein Reisepass bestätigt das ). Die wie folgt geforderte Nachzahlung für März-August iHv 1500€ erschien mir zu hoch im Anbetracht der Umbaumaßnahmen an der Heizungsanlage + neue Fenster +WDVS .

Zeitraum : März 2008 - August 2008 / Prozentsatz an der Heizperiode : 31,81%  Prozentsatz am Gesamtverbrauch 53,03%

Zeitraum : September 2009 - Februar 2009 / Prozentsatz an der Heizperiode :68,19% Prozentsatz am Gesamtverbrauch 46,97%

Mein Heizungsbauer bestätigte mir diese Aussage schriftlich, diese Bestätigung legte ich bei der EWE vor. Ohne auf offene Ohren zu stoßen. Ich bestand weiterhin darauf, dass die Erstablesung, bei der ich nicht anwesend war und bei der irgendjemand sich als meine Person ausgab falsch sein musste.

Diese Debatte setzte sich von September bis Januar fort ( In der zwischenzeit zahlte ich 357€ als Abschlag pünktlich jeden Monat ) .
Dann erhielt ich eine Sperrandrohung sowie einen Sperrtermin.
Diese Sperrung konnte ich durch einen Besuch in Oldenburg bei der EWE direkt abwenden, in dem ich den Leiter Netz & Inkasso der EWE Netz gmbH mit diesen Fakten konfrontierte. Dieser erbat eine neue Ablesung durch mich, die er 4 tage später auch noch am 27.02 auch noch durch einen Mitarbeiter verrifizieren ließ. Er teilte mir dort mit, dass man nun mal einen Strich ziehen müsse, eine Zwischenabrechnung machen sollte und die Zahlen gegeneinanderstellen müsste.

Diese Zwischenablesung ergab, dass der Verbrauch nur knapp die Hälfte ausmachte und mann daher meinen Abschlag senken würde. Und nach Abzug der gezahlten zu hohen Abschläge nur noch  ca 600 € von der ersten Nachzahlung iHv 1500 übrig sein, da meine Abschläge viel zu hoch waren.

Ich schlug, da die vereinbarte Frist zur Klärung in 2 Wochen enden würde, eine Zahlung in 2 Raten vor und bat um Bestätigung und sicherte zu dann den ersten Zählerstand nicht mehr anzuzweifeln.

Nachdem ich mehr als eine Woche auf eine Antwort wartete und mehrfach per Mail und Telefon nachfragte, beschwerte ich mich im Beschwerdemanagement per Email über den Leiter Netz und Inkasso der EWE.

Am folgenden Tag : Gestern, kam eine Email von dem Mitarbeiter über den ich mich beschwert hatte, dass nun doch wieder 1500€ plus Gebühren zu zahlen seien und man am Dienstag sperren würde. Die Email konnte ich leider erst heute lesen.

Eine Ratenzahlung wurde in der gleichen Email abgelehnt.

Ich empfinde dieses Verhalten als persönliche Nötigung, da der Mitarbeiter nach einer Beschwerde, nun seine Machtposition ausnutzt um eine Sperrung jenseits jeder Logik durchzusetzen.

Ich betonte in einer Anwort, dass ich gewillt sei ohne Ratenvereinbarung sofort die etwa 600€ zu zahlen, die laut Zähler bis zu diesem Monat verbraucht worden sind. um eine Sperrung zu vermeiden. Als Antwort bekam ich eben nur, dass es sich um eine Jahresabrechnungs handle, und ich das Geld ja im April wenn ich den Gasversorger wechsle, das Geld zurück fordern kann.
Hier geht es nicht mehr um die Zahlung,sondern nur darum als Rache zu sperren - denn vorher hieß es ja, es wird abgelesen um eine Zwischenabrechung machen zu können.

Wie kann mich kostengünstig wehren um nicht Dienstag mit Haus, Kindern und Mietern ( 3 Familien Haus ) ohne Gas dazustehen ?
Danke vielmals

für die Hilfe

Alexander

Pedro:
Hat sich erledigt! Ich hatte zunächst einen Hinweis auf den Beitrag \'\'Ist das erlaubt?\'\' eingestellt. Aber die Hinweise u. Ratschläge sind sicherlich  schon gelesen worden.

Niedersachse78:
mmmhh ... sind wirklich nicht mehr Infos als die von Pedro da ?

Niedersachse78:
Nach aktueller Berechnung hätte ich bereits überzahlt wenn ich jetzt den Widerspruch gegen die Erhöhungen 01.04 und 01.08 mit einbeziehen würde.

Thomas S.:
Erteilen Sie dem Versorger / Netztbetreiber erst einmal ein schriftliches Hausverbot, am besten direkt an die Geschäftsleitung adressiert mit einer Beschwerde über das Vorgehen des Mitarbeiters (als Grund). Dann haben Sie etwas Zeit gewonnen und können in Ruhe weiter vorgehen.

Leider werde ich nicht so ganz schlau aus ihrer Schilderung.

Allgeimein: wenn Sie den Zählerstand nicht mehr anfechten wollen bzw. keinen Widerspruch gegen die geforderten Beträge einlegen wollen, müssen Sie das geforderte Geld zahlen.

Die Lage wäre daher für Sie günstiger, wenn Sie sich (auch ggf. scheinbar) als Widersprüchler in die richtige Position bringen (es darf bei Widerspruch nach $315 nicht gesperrt werden - allerdings gilt das nicht, wenn Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben). Sie können ja hinterher den Widerspruch zurücknehmen und später das zahlen, was aus der Jahresrechnung hervorgeht. ;)

Sollte der Vorgang noch schwieriger werden, sollten Sie sich einen versierten Anwalt nehmen, aber das wird extra kosten.

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