Energiepreis-Protest > EWE

Sperrandrohung als persönliche Schikane ?

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Thomas S.:

--- Zitat ---Original von Emsländer
SOFORT einen für den Versorger kostenpflichtigen Anwalt nehmen, der eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre beim Amtsgericht bewirken muß.
Alles andere kosten nur Nerven, Zeit und wird nichts! bringen!!!
 
--- Ende Zitat ---

@Emsländer

Ja, dieser Rat ist ja im Prinzip richtig, ABER es liegt ja im Grunde noch keine rechtsgültige Androhung einer Sperre vor. Wenn jetzt der Anwalt tätig wird und der Versorger sagt, \"... ist doch noch gar nichts in die Wege geleitet ...\" o.ä., kann man auf den Kosten sitzenbleiben.

Denn eine email ist in diesem Zusammenhang absolut nichts wert (von keiner Seite) und deshalb kann der MA des Versorgers damit auch nur den Kunden ärgern wollen.

Aber es ist eine schwierige Situation, ganz klar!

Stern:
@Niedersachse78

weitere Infos zur Gassperre:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Gassperre__1891/

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Energieunrecht__2176/

Niedersachse78:
War heute morgen nun bei der EWE ( musste dafür zwei wirklich lukrative Termine platzen lassen ) und habe mit einem von sich selbst recht überzeugten Vertreter der Geschäftsführung gesprochen. XXXX oder XXX , vielleicht kennt den auch schon jemand.

Fakt ist da tut sich gar nix und die bestehen auf mehr als 1500€ Überzahlung oder Sperrung  - Begründung, die Argumente seien bereits augetauscht.

So sehen nun direkt die Fakten aus :

Zählerstand 22.02.2008 Ablesung 17.183
Zählerstand 27.02.2009 Ablesung 21.288
Verbrauch im Jahr 2008 4105 m³
Umrechung in kWh 38997,5 kWh
Verbrauchskosten ( 4.11ct/kWh netto ) 1907,33 € ( brutto )
abzüglich geleistete Abschläge i.H.v. 1835,- €
Offene Nachzahlung 72,33 €


Selbst wenn ich den Gaspreiserhöhungen nicht widersprochen hätte wären es nur knapp 690 Euro die ich nachzahlen müsste, aber nie im Leben 1600€.

Gefordert werden allerdings bis morgen 1628€ als Nachzahlung, warum auch immer ? Erklärungen oder gar Logik definitiv Fehlanzeige.

Also hab ich nun den Anwalt gebeten im Schweinsgalopp eine \"Einstweilige\" einzureichen.

Gegen den Leiter Netz & Inkasso. ( bei mir XXXX ) hab ich am Samstag noch mal eben auf anraten des Verbraucherschutzes Strafanzeige nach §240 StGB gestellt.

So ein Kinderkram, da hätte ja nicht Not getan.

Netznutzer:
Evtl. solltest du hier nicht so viel Namen und E-Mail Adressen nennen, ich habe schon öfter gelesen, dass das hier nicht so gern gesehen wird, und bei einer evtl. Niederlage deinerseits noch zusätzlich belasten kann.

Was sagt eigentlich der Verursacher der Sperre, der VERTRIEBSLEITER, zu dem ganzen Vorfall? Der Leiter Netz/Inkasso macht nur das, was man ihm sagt.

Gruß

NN

Thomas S.:
Er kann UND soll Namen nennen, wenn das, was er schildert, sich so auch zuträgt. Da es sich um einen klaren Rechtsverstoß des Versorgers handelt, ist das das Problem des Versorgers und seiner Mitarbeiter. Das ist ggf. auch was für die örtliche Presse. IMMER DRAUFHAUEN, vielleicht merken die\'s dann.

In der Situation kann man nichts mehr falsch machen!

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