Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kartellrecht
Münsteraner:
@ reblaus
Ich bin beeindruckt. Auch wegen Ihrer Branchenkenntnisse. :) Wie haben Sie die gewonnen?
Ansonsten: Gilt das Gesagte auch für den Fall einer eigenen Rückforderungsklage?
Und wie finde ich folgendes heraus?
--- Zitat ---... reicht es aus, dass Sie nachweisen, dass der Versorger einen langlaufenden Bezugsvertrag mit der Eon hatte, der mindestens 50% bzw. 80% der gesamten bezogenen Gasmenge ausmachte.
--- Ende Zitat ---
reblaus:
Indem ich die Jahresabschlüsse meines Versorgers auseinander genommen und jede Unklarheit im Internet recherchiert habe. Die meisten Informationen sind auf der Homepage des BdEV vorhanden.
Bei mir hat diese Information der Versorger ganz arglos in seiner WP-Bescheinigung mitgeteilt. Alternativ kommt eine Anfrage beim Bundeskartellamt in Frage. Sie können auch den Geschäftsführer des Versorgers als Zeugen laden lassen.
Will Ihr Versorger irgend einen Cent von Ihnen sehen, wird er den Vertrag vorlegen müssen. Es handelt sich bei den Informationen um keine Geschäftsgeheimnisse. Man kann die Gewerbefreiheit nicht dazu nutzen, anderen die Gewerbefreiheit zu verweigern.
Münsteraner:
--- Zitat ---Original von reblaus
Indem ich die Jahresabschlüsse meines Versorgers auseinander genommen und jede Unklarheit im Internet recherchiert habe.
--- Ende Zitat ---
Da muss man allerdings schon wissen, worauf man da in den Abschlüssen achten sollte. Wenn ich z.B. lese \"Das warme Wetter im Geschäftsjahr 07 führte in den Sparten Gas und Fernwärme zu Umsätzen die unter den Erwartungen waren. In der regulierten Sparte Gas sind die genehmigten Erlöse gebunden an ein „Normaljahr\". Die in \'07 damit fehlenden Erlöse dürfen im Rahmen der periodenübergreifende Saldierung in den Folgejahren zusätzlich erzielt werden.\", dann macht mich das zwar stutzig, aber wahrscheinlich gibt es tatsächlich irgendeine Verordnung, die das zulässt.
Worauf achten Sie bei Jahresabschlüssen (wie z.B. diesen) besonders?
--- Zitat ---Will Ihr Versorger irgend einen Cent von Ihnen sehen, wird er den Vertrag vorlegen müssen.
--- Ende Zitat ---
Und wenn ich von meinem Versorger Geld zurück haben möchte?
Und zu guter Letzt: Unten auf dieser Seite finden sich noch zwei interessante Grafiken zum Fernleitungsnetz von E.ON Ruhrgas und dem europäischen Erdgas-Verbundnetz.
reblaus:
@münsteraner
Gibt es die Erdgas Münster noch? Dann ist vermutlich deren Netz das für Münster maßgebliche Marktgebiet.
Wenn Sie sich auf Kartellverstöße berufen, müssen Sie das beweisen. Wenn der Versorger darauf verzichtet, die Billigkeit seiner Preiserhöhungen nachzuweisen, um seinen Vertrag nicht vorlegen zu müssen, das BKartA Ihnen keine Auskunft gibt, und das Personal Ihres Versorgers sich erfolgreich auf Geschäftsgeheimnisse beruft, sehe ich geringe Chancen diesen Beweis vollständig zu führen. Dann können Sie daraus auch keine Gegenansprüche durchsetzen.
Zu den Jahresabschlüssen sollten Sie folgendes lesen. Das muss auch mal wieder auf den neuesten Erkenntnisstand gebracht werden.
Münsteraner:
--- Zitat ---Original von reblaus
@münsteraner
Gibt es die Erdgas Münster noch? Dann ist vermutlich deren Netz das für Münster maßgebliche Marktgebiet.
--- Ende Zitat ---
Die SW Münster haben per Pressemitteilung verlauten lassen, dass sie \"ab dem 01.10.2009 auch durch die Erdgas Münster GmbH beliefert\" werden, und damit ihr Erdgas \"nicht mehr nur von einem Lieferanten\" beziehen.
Frage damit: Wer war der vorherige Alleinlieferant? Die SW Münster betreiben eine eigene Netzgesellschaft (siehe hier), bei der die E.ON Gastransport vorgeschalteter Netzbetreiber ist. War E.ON damit bisher auch der obige Alleinlieferant?
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