Der Mitarbeiter ist dann zum Glück gegangen ohne den Zähler auszubauen, jedoch mit dem Hinweis, dass der Zähler schließlich dem Grundversorger gehört und dieser jederzeit das Recht hätte, ihn auszubauen. Die Mitarbeiterin, die er in meiner Gegenwart angerufen hat und mit der ich dann auch gesprochen habe, ist beim Grundversorger für die Netzbetreibung zuständig, so habe ich sie jedenfalls verstanden. Was mich jedoch weiterhin empört, ist die Dreistigkeit, mit der sie behauptete, dass eine vorherige Ankündigung der Sperrung nicht erforderlich ist, allein die Mitteilung des Lieferanten reicht dazu ohne nähere Prüfung aus. Laut GasGVV muss doch in diesem Fall eigentlich der Grundversorger sofort eine Ersatzversorgung vornehmen und ist zudem verpflichtet, den Abnehmer darüber und über eine evtl. bevorstehende Sperrung zu informieren. Nichts ist in meinem Fall geschehen.
Ich habe jetzt ein Schreiben an E WIE EINFACH aufgesetzt, in dem ich die Wiederaufnahme der Lieferung und eine schriftliche Mitteilung darüber innerhalb der nächsten zwei Wochen verlange. Eine Kopie schicke ich an den Grundversorger und weise ihn auf seine Pflicht zur Ersatzversorgung hin. Gleichzeitig erteile ich ihm vorerst Hausverbot.
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder beim Bundeskartellamt sollte ich wohl auch einreichen. Ob das etwas bewirkt?
Am letzten Montag berichtete das WDR-Magazin Markt über dubiose Praktiken von E WIE EINFACH. Darin wurde auch erwähnt, dass sich die Bundesnetzagentur bei Verbraucherbeschwerden in der Regel für nicht zuständig erklärt.
Zum Glück war ich heute Morgen zu Hause. Nicht auszudenken, wie das ausgegangen wäre, wenn meine fast 80jährige Mutter alleine mit dem Mitarbeiter zu tun gehabt hätte.
Über den weiteren Fortgang werde ich dann berichten.