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Autor Thema: Endabrechnung e-wie einfach  (Gelesen 24162 mal)

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Offline Marcydarcy

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Endabrechnung e-wie einfach
« am: 30. März 2009, 15:35:25 »
hallo zusammen,

Ich habe ein kleines Problem mit meinem Anbieter e-wie einfach.

Im März 2008 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Habe mit dem Auszug auch alle Zählerstände an e-wie einfach pünktlich weitergegeben.
Nach etlichem Monaten des Wartens habe ich einmal telefonisch nachgefragt.
Da hies es dann es fehlen noch Daten meines Energieversorgers und das dauert noch was. Monate später habe ich wieder nachgehakt und wieder das gleiche. 1Monat oder so später kam dann zumindest meine Endabrechnung für den Strom. Insgesamt 10Monate nach dem Auszug, im februar diesen Jahres kam dann auch die Endabrechnung für den Gasanschluss. Leider eine totale Überraschung da ich fast 700€ nachzahlen sollte. Da ich in dem Abrechnungszeitraum, nur knapp 6 Monate, ja schon gar nicht mehr dort wohnte sondern bereits eine gemeinsame Wohnung teilte mit meiner Freunding konnte das nur ein Irrtum sein, meiner Meinung nach. Telefonisch erfuhr ich dann endlich das mein übergebender Zählerstand zum Auszug leider falsch war, da mein Vermieter wohl den falschen Zähler abgelesen hatte. Hier hat man dann die Zählerstände meines Energieversorgers zu rate gezogen. Wieso die Nachzahlung so hoch ist und mein Verbrauch vier mal so hoch ist wie im Vorjahr konnte man mir nicht erklären, das sollte ich mit meinem lokalen Energieversorger klären da er ja die Zählerstände liefert.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem kam ich aber auch nicht weiter da er natürlich 10 Monate später das ganze auch nicht mehr prüfen kann, man räumte zwar eine Falschablesung ein aber nach der Zeit schwer zu prüfen.
Ich habe dann schriftlich Einspruch erhoben und habe meine letzte Abrechnung beigelegt die belegt das mein Verbrauch viel viel höher ist als in dem gleichen Abrechnungszeitraum des Vorjahres. Handelt sich hier ja nicht um eine kleine Abweichung sondern um einen fast fünf mal so hohen Verbrauch.

Heute ist mir dann auch nur telefonisch mitgeteilt worden das mein Einspruch keine beachtung findet da man sich hier auf Fakten beruft. Dies aber wieder einmal nur auf Nachfragen und drängen.
Auf meine Anfrage ob man es nicht für notwendig hält auf einen schriftlichen Einspruch schriftlich zu antworten sagte man mir nur ganz platt, ich kann Ihnen das gerne schreiben wenn es denn sein muss.

Meine Frage ist: Habe ich eine Chance hier weiter zu kommen oder einen Vergleich zu vereinbaren? Diese imense Steigerung ist doch einfach nur unglaubwürdig. Zur gleichen Zeit hatte ich auch einen Stromvertrag bei e-wie einfach hier bekam ich fast den ganzen gezahlten Abschlag zurück erstattet.

Habe ich überhaupt eine Chance hier weiter vorzugehen?

Danke!

Marcy

Offline bjo

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Endabrechnung e-wie einfach
« Antwort #1 am: 30. März 2009, 16:04:03 »
Hallo,
viele machen immer wieder den selben Fehler!
nicht telefonieren sondern!

- Zähler ablesen
- Zählerstände an beide per Brief oder persönliche Übergabe (Bestätigung)
- fristsetzen  zumeist 14 Tage
- kommt nach 14 Tagen nix, klappe halten wenn du mit einer Nachzahlung rechnest.
- irgendwann tritt dann die Verjährung ein

Offline Marcydarcy

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Endabrechnung e-wie einfach
« Antwort #2 am: 30. März 2009, 16:12:46 »
Jaja....wenn ich meinen Zählerstand denn kennen würde.

Bin ausgezogen und habe geglaubt mein Vermieter hat mir den richtigen Zählerstand mitgeteilt. Leider fehlanzeige!

Prinzipiell hat e-wie einfach kurz vor dem Verjähren reagiert...

Gruß

Marcy

Offline Maverick1411

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Endabrechnung e-wie einfach
« Antwort #3 am: 18. April 2009, 15:36:14 »
Hallo Marcy,

Zitat
Original von Marcydarcy
Jaja....wenn ich meinen Zählerstand denn kennen würde.

den solltest du aber kennen. Immer kontrollieren.

Zitat
Original von Marcydarcy
Bin ausgezogen und habe geglaubt mein Vermieter hat mir den richtigen Zählerstand mitgeteilt. Leider fehlanzeige!

Laufe nicht so blauäugig durch die Gegend und zahle auf Vertrauen hin, nur weil andere sagen, ich kümmere mich drum. Kontrolle ist hier wichtig, denn es geht schließlich um dein Geld!
Freundliche Grüße aus Hannover
Maverick

Offline Marcydarcy

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Endabrechnung e-wie einfach
« Antwort #4 am: 18. April 2009, 19:51:08 »
Zitat
Original von Maverick1411
Hallo Marcy,

Zitat
Original von Marcydarcy
Jaja....wenn ich meinen Zählerstand denn kennen würde.

den solltest du aber kennen. Immer kontrollieren.

Zitat
Original von Marcydarcy
Bin ausgezogen und habe geglaubt mein Vermieter hat mir den richtigen Zählerstand mitgeteilt. Leider fehlanzeige!

Laufe nicht so blauäugig durch die Gegend und zahle auf Vertrauen hin, nur weil andere sagen, ich kümmere mich drum. Kontrolle ist hier wichtig, denn es geht schließlich um dein Geld!

Hallo,

Aber jetzt mal im erst, bringt mich das weiter? Ich sag mal nein. Also wenn keiner einen Tip hat dann möchte doch jemand diesen Thread schliessen.
Das hättest Wissen müssen und so bringt mich nicht weiter hier!

Marcy

Offline ESG-Rebell

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Endabrechnung e-wie einfach
« Antwort #5 am: 19. April 2009, 21:27:53 »
Zitat
Original von Marcydarcy
Also wenn keiner einen Tip hat dann möchte doch jemand diesen Thread schliessen.
Erstmal Ruhe bewahren.

Es trifft doch sicherlich zu, dass die betreffende Wohnung und der dafür verwendete Zähler noch existieren, oder?

Somit kann ihr ehemaliger Vermieter oder auch ihr Nachmieter Ihnen auch heute noch Auskunft darüber geben, wie hoch der Zählerstand beim Einzug des Nachmieters war.

Vergleicht man diesen zudem mit dem aktuellen Zählerstand (von heute), dann kann man nachprüfen, ob der damalige Zählerstand plausibel ist. Ergäbe sich aus der Differenz etwa, dass der monatliche Verbrauch des Nachmieters absurd gering ist, dann war der damalige Zählerstand sicherlich zu hoch und ist folglich falsch abgelesen worden.

Eine Rechnung, die auf offensichtliche Abrechnungsfehler (einschliesslich falsch ermittelter Zählerstände) beruht, müssen Sie nicht bezahlen. Sie könnten sogar einen Erstattungsanspruch haben. Als Tarifkunde könnten Sie diese Abrechnung nach §18 StromGVV anfechten und eine korrigierte Abrechnung verlangen. Ob die AGB von E-w-E einen entsprechenden Passus enthalten, weiß ich nicht auswendig.

Wenden Sie sich nochmal an ihren Vermieter oder Nachmieter und bitten Sie diese um eine aktuelle Ablesung und Bestätigung des Zählerstands beim Einzug des Nachmieters. Damit wenden Sie sich dann schriftlich an EwE und verlangen eine korrigierte Abrechnung.

Wenn Sie Sich wegen Abrechnungsfehler (schriftlich!) weigern, die Nachzahlung zu leisten, dann muss EwE Sie auf Zahlung verklagen und dann dem Gericht beweisen, warum die Abrechnung in der geforderten Höhe gerechtfertigt sein soll.

Gruss,
ESG-Rebell.

 

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