@ RuRo, @Emsländer
Ich kann Ihre Skepsis gut verstehen, aber der Vorgang hat sich tatsächlich so wie geschildert abgespielt, und auch die Fakten stimmen: Wir haben einen gültigen Liefervertrag mit E Wie Einfach bis zum 31.10.2009, wir haben den Vertrag nicht vorzeitig gekündigt, wir haben keine Kündigung erhalten, wir haben keine Sperrandrohung erhalten und es hat auch keine Zahlungsrückstände gegeben (dies wäre auch der einzige zulässige Grund für eine vorzeitige Kündigung durch den Lieferanten).
Diese Fakten habe ich inzwischen schriftlich dem Lieferanten mitgeteilt und ihn zur sofortigen Wiederaufnahme der Lieferung aufgefordert. Auch dem Netzbetreiber habe ich dies schriftlich so mitgeteilt und zur Aufklärung des Vorgangs aufgefordert. Dies werde ich auch der Bundesnetzagentur in meiner Beschwerde schriftlich so mitteilen. Ich bin zwar kein Jurist, weiß aber sehr wohl, dass man große Schwierigkeiten bekommen kann, wenn dies nicht der Wahrheit entsprechen würde.
Aufklärungspflichtig ist jetzt aber der Lieferant, zumindest gegenüber dem Netzbetreiber, denn der kann vermutlich Schadensersatz vom Lieferanten verlangen. Mitteilungspflichtig uns gegenüber ist aber in jedem Fall auch der Netzbetreiber, so steht es jedenfalls in den AGB von Gelsenwasser. Das werde ich zunächst einmal abwarten. Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich hier darüber berichten.
Sie können mir glauben, dass ich ganz sicher kein Interesse daran habe, hier irgendwelche Räuberpistolen zum Besten zu geben. Die ganze Angelegenheit hat leider schon viel zu viel Zeit und Nerven gekostet.