Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen
Black:
Eigentlich geht es ja um Verjährung....
...und das der durch vorbehaltslose Zahlung akzeptierte Preis als vereinbarter Preis anzusehen ist hat der BGH in jüngerer Zeit nun schon mehrfach entschieden (natürlich hat RR-E-ft vor und nach jeder Entscheidung dieser Rechtsprechung widersprochen, aber der BGH hat darauf bisher nicht gehört)
RR-E-ft:
@Black
Um Verjährung geht es auch, nämlich dann, wenn Ansprüche entstanden sind, die der Verjährung unterliegen können.
Richter können nicht anders, als den besseren Argumenten folgen. Dies kann auch dazu führen, dass sie dem BGH in einzelnen Auffassungen die Gefolgschaft verweigern.
Jüngst vor dem LG Dortmund:
--- Zitat ---Die Vorsitzende Richterin Marlies Bons-Künsebeck deutete gestern jedenfalls schon an, dass sie nicht an das Karlsruher Urteil gebunden ist. Wenn sie der Meinung sei, dass das BGH-Urteil nicht haltbar sei, dann müsse sie sogar anders entscheiden, betonte die Richterin. Sollte der Prozess weitergehen, deutete Marlies Bons-Künsebeck schon an, dass neutrale Gutachten erforderlich werden könnten.
--- Ende Zitat ---
@jofri46
Keine Bange. Gegen das Urteil des OLG Koblenz vom 12.02.2009 wurde Revision eingelegt. Das Verfahren wird am BGH unter dem Aktenzeichen KZR 13/09 geführt. Dann schaun wir mal. Der Kartellsenat des BGH ist bisher nicht mit Götzendienst an bestimmten Branchen in Erscheinung getreten. Dort bereitet sich wohl auch niemand nebenher auf Vorträge a la \"Gute Chancen für Gasversorger bei Gaspreiserhöhungen!\" vor. Diejenigen, die an solchen Referaten ggf. immer noch Interesse haben, gehen wohl bald in den Ruhestand.
Black:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Richter können nicht anders, als den besseren Argumenten folgen. Dies kann auch dazu führen, dass sie dem BGH in einzelnen Auffassungen die Gefolgschaft verweigern.
Jüngst vor dem LG Dortmund:
--- Zitat ---Die Vorsitzende Richterin Marlies Bons-Künsebeck deutete gestern jedenfalls schon an, dass sie nicht an das Karlsruher Urteil gebunden ist. Wenn sie der Meinung sei, dass das BGH-Urteil nicht haltbar sei, dann müsse sie sogar anders entscheiden, betonte die Richterin..
--- Ende Zitat ---
.
--- Ende Zitat ---
Süß. Hatte ich auch schon. Zweimal. Und jedesmal in der nächsten Instanz aufgehoben worden. Beim drittenmal ist der Richter dann doch dem BGH gefolgt. Wollte seine Karriere wohl doch nicht am AG beschließen.
RR-E-ft:
@Black
Womöglich kennen Sie die resolute Vorsitzende Richterin am Landgericht Dortmund Frau Marlies Bons-Künsebeck noch nicht.
Fast legendär ihr Dialog mit Kollegen Dr. Kunth. ;)
reblaus:
@Black
Sie müssen da aber schon ein Urteil beibringen, bei dem der BGH eine Preisvereinbarung in der vorbehaltlosen Zahlung angenommen hat, bei dem die Parteien davon ausgingen, dass sich der Preis aus einer Klausel ergebe, die sich nachträglich als unwirksam herausgestellt hat. Entweder will der Kunde einen Preis vereinbaren oder aber er glaubt, der Preis sei längst vereinbart, aber wie beides kombiniert werden kann, verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Wenn man Ihre Ansicht konsequent zu Ende denkt, wird jedes Fehlen eines rechtlichen Grundes durch einen neuen Rechtsgrund ersetzt. Keiner kann sich dann mehr ungerechtfertigt bereichern.
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