Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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Christian Guhl:
@gasrebell
Der Richter war schwer zu verstehen, da es keine Lautsprecher gab und sich schätzungsweise 60-70 Personen im Raum befanden. Nach meiner Erinnerung hat er aber nichts dazu gesagt und dem Verbraucheranwalt (RA Bluhm) das Wort erteilt, der dem natürlich energisch widersprach. Zur Rechtseinschätzung siehe hier : http://www.epochtimes.de/articles/2009/09/29/496786.html

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@gasrebell
Zur Rechtseinschätzung siehe hier : http://www.epochtimes.de/articles/2009/09/29/496786.html
--- Ende Zitat ---

Womit wir wieder beim Thema wären, ob angesichts einer unwirksamen Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen die trotzdem verlangten Preiserhöhungen durch unwidersprochene Bezahlung konkludent für die Vergangenheit und weiteren Gasbezug auch für die Zukunft angenommen worden sein könnten. Etwa auf der Grundlage eines beidseitigen Motivirrtums, bei dem der Versorger die Forderung stellte, weil er dachte dazu berechtigt zu sein und der Verbraucher diese bezahlte, weil er dachte, dazu verpflichtet zu sein.

Noch eine Frage zum Verfahren: Wurde da lediglich auf Feststellung geklagt, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei oder auch gleich auf Herausgabe aus § 812 BGB?

RR-E-ft:
Es wurde vor dem LG Hamburg gegen E.ON Hanse auf Feststellung geklagt.

Rückzahlungsansprüche nach § 812 BGB bestehen schon deshalb nicht, weil die 52 Kläger ihre Zahlungen an E.ON von Anfang an entsprechend gekürzt haben.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Rückzahlungsansprüche nach § 812 BGB bestehen schon deshalb nicht, weil die 52 Kläger ihre Zahlungen an E.ON von Anfang an entsprechend gekürzt haben.
--- Ende Zitat ---

Sind Sie sich sicher, dass die 52 Kläger ihre Zahlungen seit 2004 tatsächlich auf den Anfangspreis ihrer Sonderverträge gekürzt haben, da sie schon damals eine Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel vermuteten?

RR-E-ft:
Nein. Ich meinte, dass es wegen und im Umfange der gerichtlich angefochtenen Preisänderungen seit 2004 zu keinen Überzahlungen kam.

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