Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Sondervertragskunden - Zeit der Gegenrechnungen

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jofri46:
\"Lebensnah\" (von meinem überregional tätigen Versorger so praktiziert) ist doch der Fall, das formularmäßig mit fettgedruckter Überschrift ein \"Gas-Sondervertrag\" geschlossen wurde, der eine (nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung unwirksame) Preisänderungsklausel enthält, \"im übrigen auf die jeweilige Verordnung (AVBGasV) einschl. der ergänzenden Bestimmungen hierzu verweist\", die ich aber nie zu Gesicht bekommen habe.

Jahre später heißt es dann noch in einem allgemeinen Kundenschreiben des Versorgers: \"Grundlage aller Versorgungsverträge sind die jeweils geltenden Verordnungen über Allgemeine Versorgungsbedingungen (AVBEltV und deren ergänzende Bestimmungen sowie der Allgemeine Tarif oder Sonderverträge.

Will man da ernsthaft bestreiten, dass zu Sondervertragspreisen abgerechnet wurde?

Ronny:
@ jofri46

Die Frage ist nicht, ob zu Sonderpreisen abgerechnet wurde, sondern ob eine Gaslieferung, bei der keine von der GasGVV abweichenden Regelungen vereinbart wurde, nicht eine Grundversorgung darstellt.

Dann hätte das Versorgungsunternehmen zwar gewiss Probleme, vertragliche Besonderheiten wie Laufzeiten usw. zu begründen, aber dann wäre zumindest das Problem mit dem fehlenden Preisanpassungsrecht vom Tisch.

Ich glaube alledings auch nicht, dass die Versorgungsunternehmen sich auf die fehlerhafte Einbeziehung der AGB berufen würden.

bolli:

--- Zitat ---Original von Ronny
@ jofri46

Die Frage ist nicht, ob zu Sonderpreisen abgerechnet wurde, sondern ob eine Gaslieferung, bei der keine von der GasGVV abweichenden Regelungen vereinbart wurde, nicht eine Grundversorgung darstellt.

--- Ende Zitat ---

D.h., hier will (wieder) jemand (der Richter ?) etwas gegen jedwede Lebenserfahrung hinein interpretieren ?
Ich habe mal einen \"Sondervertrag\" unterschrieben (den ich zugegebenermaßen nicht mehr vorlegen kann), bekomme regelmäßig Rechnungen, auf denen steht \"Sondervertrag XX\" und wo auch nach diesen \"Sondervertragspreisen\" abgerechnet wird, bekomme sogar Kündigungsandrohungen (die ich ja nur bei einem Sondervertrag bekomme) und dann will mir irgend jemand (der Richter ?) weis machen, das ich einen Grundversorgungsvertrag habe, weil ich nicht beweisen kann, dass im Vertragsverhältnis Bedingungen enthalten sind, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen der GasGVV entsprechen und somit einem Grundversorgungsvertrag entgegen sprechen. Und das alles trotz der  ganzen anderen gegenteiligen Indizien ?

Manchmal glaube ich, im falschen Film zu sein !!! 8)

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von bolli
... und dann will mir irgend jemand (der Richter ?) weis machen, das ich einen Grundversorgungsvertrag habe, weil ich nicht beweisen kann, dass im Vertragsverhältnis Bedingungen enthalten sind, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen der GasGVV entsprechen und somit einem Grundversorgungsvertrag entgegen sprechen. Und das alles trotz der  ganzen anderen gegenteiligen Indizien ?

Manchmal glaube ich, im falschen Film zu sein !!! 8)
--- Ende Zitat ---


So langsam \"schwimme\" ich auch ein wenig. Wenn ich Bolli recht verstanden habe, dann müsste der Verbraucher z.B. bei einer Rückforderungsklage nicht selbst beweisen, dass ein wirksames Preisänderungsrecht vereinbart wurde, sondern der Versorger. Der Verbraucher müsste in seiner Klage lediglich behaupten, dass ein Preisänderungsrecht nicht wirksam vereinbart wurde.

Soll das jetzt heißen, dass der Versorger diesenfalls auch einfach zustimmen könnte, dass kein Preisanpassungsrecht vereinbart worden ist und dass dies dann zur Folge hätte, dass quasi \"automatisch\" nicht mehr von einem Sondervertrag, sondern von einem Grundversorgungsvertrag auszugehen wäre? Das kann doch wohl nicht sein. Zumal wenn, wie Bolli schon sagte, im bisherigen Vertragsverhältnis immer von einem \"Sondervertrag\" die Rede war und aufgrund der Annahme eines solchen der Versorger diesen Sondervertrag sogar gekündigt hat.

bolli:

--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Soll das jetzt heißen, dass der Versorger diesenfalls auch einfach zustimmen könnte, dass kein Preisanpassungsrecht vereinbart worden ist und dass dies dann zur Folge hätte, dass quasi \"automatisch\" nicht mehr von einem Sondervertrag, sondern von einem Grundversorgungsvertrag auszugehen wäre?
--- Ende Zitat ---

Das gilt natürlich nur, wenn man nach diesem Einwand des Versorgers keinen Vertrag vorweisen kann (was hoffentlich viele Verbraucher können). Außerdem ist ja auch noch nicht ganz klar (@black, reblaus, ronny: hab die Hoffnung noch nicht aufgegeben  ;)), ob und wie das mit den Preisen bzw. Preisbestandteilen in der Grundversorgung ist (Sockelpreis). Der Versorger hätte dann zwar ein einseitiges Preisanpassungsrecht, müsste sich aber den Billigkeitseinwand gefallen lassen (den die meisten ja zumindest hilfsweise in ihren Widerspruchsschreiben drin haben dürften), womit wir ja wieder beim Anfang des Preisprotestes wären. Und ggf. handelt er sich auch noch ein paar andere Probleme ein.
Es hat ja schließlich seinen Grund, warum die Versorger die Sonderverträge überhaupt eingeführt haben, und das war bestimmt nicht  der, uns Verbrauchern ja die ach so günstigen Sondertarife zukommen zu lassen.  :D
Insofern sehe ich diese Möglichkeit auch mal gelassen.

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