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Palaver über Kleinviehmist

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Black:
Das \"Erfolgshonorar\" für den Anwalt ist nur in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig.

Wenn man bedenkt, dass im Erfolgsfalle die Anwaltskosten der Gegner zahlen muss, handelt es sich bei Leuten, die sich darüber aufregen, dass Anwälte auch im Falle des unterliegens bezahlt werden müssen, um Personen, die selber eigentlich niemals etwas bezahlen wollen.

Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
Wenn vorgeschlagen wird, der Anwalt solle doch preiswerte Massenverfahren führen sollte bedenken, dass im Massenverfahren der Einzelne nur sehr wenig zählt (So wie bei Aldi der Einzelgewinn an einem Tetrapack Milch nicht ins Gewicht fällt.). Es rechnet sich dann immer noch, viele Verfahren eher schlecht und billig zu betreuen als wenige Verfahren individuell und gut.
--- Ende Zitat ---
@Black, sie übersehen dabei, dass die Milch im Tetrapack von guter Qualität ist. Es geht darum, viele Verfahren recht und gut zu betreuen und das kann sich rechnen (wie bei Aldi ;) ).

Wenn ein erfolgsabhängiges Honorar ausgeschlagen wird, dann würde ich mir die Begründung sehr genau ansehen. Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl. Außerdem kann man sich ja eine Kombination vorstellen. Einen erfolgsabhängigen Anteil sehe ich immer noch förderlich für den Erfolg und im Interesse des Mandanten.

Erfolgsabhängige Honorare gibt es auch in anderen Branchen.
[/list]

Black:

--- Zitat ---Original von nomos
Einen Anwalt, der keinen Erfolg sieht, sondern nur das Honorar, halte ich nicht für die richtige Wahl.
--- Ende Zitat ---

In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.

nomos:

--- Zitat ---Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
--- Ende Zitat ---
Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?

Black:

--- Zitat ---Original von nomos

--- Zitat ---Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
--- Ende Zitat ---
Widerstand: Warum kommt mir da jetzt der Artikel 20 GG in den Sinn?
--- Ende Zitat ---

Würde mich auch interessieren. Warum?

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