Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Leitbildfunktion der AVB/GVV - Doppelte Verneinung = Bejahung?
Black:
Der BGH setzt zumindest offensichtlich einen Sondervertrag mit Festlaufzeit und automatischer Verlängerungsfunktion - unter dem Gesichtspunkt der zulässigen Übernahme der Preisanpassung - mit einem Tarifkundenvertrag gleich.
RR-E-ft:
Birnen oder Pflaumen aus dem Glas sind schließlich gleichermaßen Kompott....
Dass reblaus keinem begreiflich machen kann, dass es sich bei Energielieferungsverträgen eigentlich um Warentermingeschäfte handelt, für die möglicherweise ein anderer Senat zuständig ist. ;)
Ich habe VIII ZR 225/07 noch nicht im Wortlaut vorliegen.
Findet sich darin auch eine Passage folgenden Inhalts?
--- Zitat ---\"Mangels anderweitiger vertraglicher Vorgaben hat die Beklagte damit die Möglichkeit, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem sie von dem Preisänderungsrecht Gebrauch macht, und durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Gasbezugskosten umgehend, niedrigeren Gasbezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen. Mit diesem Inhalt weicht die Klausel von dem gesetzlichen Leitbild des § 5 Abs. 2 GasGVV (§ 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV) zum Nachteil des Sonderkunden ab (BGHZ 176, 244, Tz. 20 f., 26).\"
--- Ende Zitat ---
reblaus:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Original von reblaus Dass reblaus keinem begreiflich machen kann, dass es sich bei Energielieferungsverträgen eigentlich um Warentermingeschäfte handelt, für die möglicherweise ein anderer Senat zuständig ist.
--- Ende Zitat ---
Schließen Sie nicht so sehr von sich auf andere. Andere können die Definition von Wikipedia sowohl lesen als auch verstehen.
--- Zitat ---Ein Termingeschäft, auch Zeitgeschäft genannt, ist ein Geschäft über den Kauf bzw. Verkauf eines Gutes zu einem fest vereinbarten Preis, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft, darunter von einem Kassageschäft.
--- Ende Zitat ---
Falls Sie es jetzt noch immer nicht verstanden haben, könnte das einfach daran liegen, dass Sie mit diesem Thema überfordert sind.
nomos:
Da bieten sich doch langsam wieder die Stellagegeschäfte an, nachdem manche Forenteilnehmer kräftig dabei sind nicht nur Energie zu verbrauchen, sondern \"Bio\"-Gas*) und \"Öko\"-Strom auch produzieren. Jetzt fehlt dafür nur noch ein ordentlicher Börsenhandel für die Energiewarentermingeschäfte. Ahoi Wettbewerb! ;)
PS:
*) \"Bio\"-Gas - warum nur für Tansania. Zurück zur Natur auch in Stuttgart auf dem Küchenbalkon. Man spart die Abfalltonne. ;)
reblaus:
@nomos
Ein Warentermingeschäft hat per Definition nichts mit einem Börsengeschäft zu tun. Das ist der Denkfehler dem RR-E-ft unterliegt. Eine Warenterminbörse ist lediglich ein Marktplatz an dem solche Geschäfte zu standardisierten Regeln abgeschlossen werden können.
Der Vorteil einer Börse liegt darin, dass dort stets Geschäftspartner zu finden sind, die die gewünschte Gegenposition einnehmen wollen. Durch die stetigen und hohen Umsätze ergibt sich eine hohe Preistransparenz.
Sollten auf dem zukünftigen Erdgasmarkt die Strukturen mit vielen kleinen Gasversorgern erhalten bleiben, besteht langfristig überhaupt keine andere Möglichkeit als die verschiedenen Erdgasqualitäten an einer Börse zu handeln. Nur mit einem solchen Marktplatz haben kleinere Händler überhaupt eine Chance ihren Bedarf zu Marktpreisen einzukaufen.
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