Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verträge ohne Kündigungsregelung

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Black:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg

--- Zitat ---Original von Black
Ich erinnere mich. Sie riefen zum Versuch des Prozessbetruges auf...
--- Ende Zitat ---
Sorry, ich ahnte nicht, WIE schlecht Ihr Gedächtnis wirklich ist.

--- Ende Zitat ---

Oder Ihres.


--- Zitat ---Original von Kampfzwerg

--- Zitat ---Original von Black
Jetzt mischen Sie aber prozessuale Beweisbarkeit mit tatsächlicher Gegebenheit.
(...)
Das aber ist Prozessbetrug des Kunden.
--- Ende Zitat ---

Prozessbetrug? Welch starkes Wort.
Was wohl ebenfalls zu beweisen wäre.

Was soll das werden?
Eine Moral- und /oder Ethik-Diskussion?
Oder eine Wortklauberei-Debatte?

--- Ende Zitat ---

Kampfzwerg:
Quark.
Vornehmer ausgedrückt: Bitte seien Sie so liebenswürdig und ersparen Sie mir eine Antwort und die damit einhergehende Mühe des Herauspickens der passenden Textbausteine aus dem angegebenen Thread als Beweis für die Absurdität Ihrer Aussage und zum Nachweis des Gegenteils.
Das ist mir heute zu mühsam und jeder kann den thread nachlesen.

Aber ich muss mich dennoch korrigieren, mit Ihrem Gedächtnis ist eigentlich alles in Ordnung. Denn \"Absicht\" heisst das Zauberwort.
 
Wir alle wissen inzwischen, wieviel Spaß es Ihnen macht, durch Selektion Ihnen genehmer Textpassagen einen völlig sinnentstellenden, wahlweise neuen, in jedem Fall aber verdrehten Text und Sinn zu kreieren.
Bei Ihrer diesbezüglich neidlos anzuerkennenden Kreativität könnte ich mir Sie auch als Autor guter Fantasyromane vorstellen. :)

Black:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Wir alle wissen inzwischen, wieviel Spaß es Ihnen macht, durch Selektion Ihnen genehmer Textpassagen einen völlig sinnentstellenden, wahlweise neuen, in jedem Fall aber verdrehten Text und Sinn zu kreieren.
Bei Ihrer diesbezüglich neidlos anzuerkennenden Kreativität könnte ich mir Sie auch als Autor guter Fantasyromane vorstellen. :)
--- Ende Zitat ---

Sie sehen Gespenster. Allerdings könnte ein solche Fähigkeit natürlich von Nutzen sein Gerichte zu überzeugen.


--- Zitat ---Original von RuRo
Die Streitgemeinschaft hat durch Endurteil verloren.

Das Gericht ist dem Sachvortrag der Klägerseite uneingeschränkt und im \"Blindflug\" gefolgt, hat sich an der \"hellen\" Sonne des VIII. Zivilsenats des BGH erwärmt.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@all

Bitte nicht in jedem Thread wieder \"vom Hundertsten zum Tausendsten\" kommen. Möglichst auf der Sachebene diskutieren und sich nicht zu gegenseitigen Anmeiereien im persönlichen Bereich hinreißen lassen.

Fraglich war doch nur, ob für den Versorger in Sonderverträgen ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung besteht. Um die Frage zu beantworten, ist es erforderlich, festzustellen, was die Parteien in Bezug auf ein Kündigungsrecht bei Vertragsabschluss vereinbart hatten.

@Black

Möglicherweise haben Sie sich die Antwort selbst gegeben:

Wurden die Bestimmungen der GVV als Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen, so ergibt sich aus diesen im Zweifel, dass der Kunde jederzeit zur ordnungsgemäßen Kündigung zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt ist, dem Versorger hingegen kein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung zusteht. Anders verhält es sich, wenn die Kündigungsrechte der Parteien ausdrücklich geregelt sind.

Eine solche Regelung zur Gestaltung der Kündigungsrechte ist m. E. AGB-rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich hat sie keine langfristige Vertragsbindung des Vertragspartners des Klauselverwenders zur Folge.

Die Regelungen der §§ 313, 314 BGB , die unbillige Ergebnisse im Einzelfall vermeiden, bleiben davon unberührt.

RuRo:
OFF-TOPIC

@Black
Eine letzte Anmerkung und dann geb\' ich zu dem Thema erst einmal Ruhe.

Sie beschämen mich richtig mit dem Interesse, das sie diesem unbedeutenden Fall entgegen bringen (zumal einem ganz anderen Thread entnommen).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das Zitat deshalb nicht mehr als eine Momentaufnahme. Man sieht sich  ;)

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