Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verträge ohne Kündigungsregelung

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Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
etwa wegen nicht wirksamer Einbeziehung der AVB/GVV oder AGB des Versorgers.

--- Ende Zitat ---

Wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Der Versorger hat in seinen AGB Kündigungsrechte vorgesehen, aber diese AGB sind nicht wirksam einbezogen weil...?
--- Ende Zitat ---

Bitte nicht schon wieder  ;)
Haben Sie derart große Langeweile, dass Sie wieder einmal eine Nebelkerze werfen wollen?
Oder einfach nur ein schlechtes Gedächtnis? Vielleicht kommt Ihnen die Erinnerung dann beim Lesen eigener Beiträge
z.B. hier Rückforderung mittels Aufrechnung durchsetzen?

Black:

--- Zitat ---Original von RuRo
Ihre Unbedarftheit zu diesem Thema nehme ich Ihnen nicht ab  :rolleyes: , zumal sie eine ähnliche Situationsbeschreibung vor Monaten noch als \"abstrus\" abgetan haben..
--- Ende Zitat ---

Mag sein. Aber es kommt häufiger vor, dass hier an verschiedenen Stellen das Gleiche diskutiert wird. Um das ein thematisch wenig zu bündeln habe ich auch diesen Thread aufgemacht.


--- Zitat ---Original von RuRoIch meine ESG-Rebell so zu verstehen:

Faktisches Zustandekommen eines Sondervertrags unter Einbeziehung AVBGasV bzw. GasGVV

Klage des Versorgers – Versorger argumentiert auf Tarifkunde bzw. Haushaltskunde in der Grundversorgung. Gericht urteilt auf Sonderkundenvertrag.

Das war\'s. Die genannten Verordnungen taugen nicht als AGB\'s, sind auf ein Sondervertragskundenverhältnis nicht anwendbar und wenn doch einbezogen i.d.R. unwirksam. Damit keine Klauseln für Preisanpassungen und Kündigungen. Schlimm für den Grundversorger, ein großes Dilemma.
--- Ende Zitat ---

Hier geht es aber nicht um die Frage ob es sich um einen Grundversorgungsvertrag oder einen Sonderkundenvertrag handelt, sondern um Kündigungsrechte in Sonderkundenverträgen. Wir können Doppeldiskussionen vermeiden, wenn wir beim aktuellen Thema bleiben. (Achja, und um Preisanpassungsklauseln geht es hier ausnahmsweise auch nicht).

Um aber trotzdem bei Ihrem Beispiel zu bleiben. Es ist möglich die jeweilige GVV ergänzend in einen Sonderkundenvertrag einzubeziehen. Durch die Einbeziehung der GVV wird daraus natürlich kein Grundversorgungsvertrag. Da die GVV aber kein ordentliches Kündigungsrecht des Versorgers enthält ist diese Frage für das hier diskutierte Problem der Kündigung irrelevant.

Black:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Oder einfach nur ein schlechtes Gedächtnis? Vielleicht kommt Ihnen die Erinnerung dann beim Lesen eigener Beiträge
z.B. hier Rückforderung mittels Aufrechnung durchsetzen?
--- Ende Zitat ---

Ich erinnere mich. Sie riefen zum Versuch des Prozessbetruges auf, in der Hoffnung der Versorger könne den Zugang der AGB beim Kunden nicht beweisen.

\"Herr Richter, da waren keine AGB in meinem Vertrag, großes Indianerehrenwort\"

RuRo:
@Black

Ich bin ganz beim Thema \"(Sonder-)Verträge ohne Kündigungsregelung\" und hatte dazu eine mögliche Vertragsgeschichte bemüht.


--- Zitat --- Original von Black
Es ist möglich die jeweilige GVV ergänzend in einen Sonderkundenvertrag einzubeziehen.

--- Ende Zitat ---

Klar und unbestritten. Die alleinige Einbeziehung der GVV als AGB wird wohl zum Problem, da untauglich.


--- Zitat --- Original von Black
Durch die Einbeziehung der GVV wird daraus natürlich kein Grundversorgungsvertrag.
--- Ende Zitat ---

Der ist gut, darauf muss man erst einmal kommen wollen.


--- Zitat --- Original von Black
Da die GVV aber kein ordentliches Kündigungsrecht des Versorgers enthält ist diese Frage für das hier diskutierte Problem der Kündigung irrelevant.
--- Ende Zitat ---

Wäre schön, wenn Sie jetzt mal in die andere Richtung denken und uns dann an Ihrer Sichtweise teilhaben lassen würden.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Black
Ich erinnere mich. Sie riefen zum Versuch des Prozessbetruges auf...
--- Ende Zitat ---
Sorry, ich ahnte nicht, WIE schlecht Ihr Gedächtnis wirklich ist.


--- Zitat ---...in der Hoffnung der Versorger könne den Zugang der AGB beim Kunden nicht beweisen.
--- Ende Zitat ---
Hoffnung ist nicht notwendig, der Versorger ist zweifelsohne in der Lage das Gegenteil zu beweisen, wenn er sich denn auf Klauseln der AGB berufen möchte


--- Zitat ---\"Herr Richter, da waren keine AGB in meinem Vertrag, großes Indianerehrenwort\"
--- Ende Zitat ---
hhmmm, irgendwie kann ich mir gar nicht so recht vorstellen, dass mein Anwalt das sagen würde


„Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken, es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.“
Thomas Mann

Auch in diesem Sinne schliesse ich mich RuRo´s letzter Aufforderung doch gerne an.

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