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stromsperre

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bowertaste:
\"Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.\"


Bereits erwähnte Antwort von >bowertaste< auf einen erst im nachhinein als gemindert feststellbaren stromverbrauch war: ...
da der Zähler logischer Weise ihm erst nachdem er von dieser Reise zurück ist, den geminderten Stromverbrauch anzeigen würde.

Nun gut möglicherweise sind einige Anbieter hier kulant, eine solche Minderung auch im Voraus zu akzeptieren. Bisherige, mir bekannte Praxis ist jedoch, dass diesbezüglich nur der Zählerstand akzeptiert wird.

bowertaste:
Bemerkenswert in einem Forum für Energieverbraucher finde ich schon, dass niemand die von Herrn X erwähnten physikalischen Bedingungen der Strominduzierung (Verbrauch) genauer unter die Lupe nimmt. Obwohl soweit ich weiß, dies Physikstoff 8. Klasse ist, also auch für Abiturienten und Berufsjuristen im Wissensspektrum sein müsste. Dass quasi entgegen den AGB z.B. von Vattenfall, technisch gesehen gar keine Stromlieferung statt finden kann, sondern \"nur\" die Spannung (in Volt) und Frequenz (in Hertz) vom Lieferanten konstant gehalten werden muss.

Ob im Ergebnis dieser Fragen tatsächlich davon ausgegangen werden kann, dass Herrn X während seines Krankenhaus- und Kuraufenthalt die Bereitstellung einer Liefermenge in Rechnung gestellt werden kann, oder ob die StromGVV, wie bereits öfters erwähnt, in diesen Punkten die Stromgiganten begünstigt?
Wenn die Begünstigung der Stromkonzerne in der StromGVV zuträfe, meine ich schon, dass dieses Energievergraucherforum sich resoluter gegenüber der StromGVV orientieren sollte.

userD0010:
Ob nun der angebliche Kunde X im Krankenhaus, auf Weltreise, im Gefängnis oder sonstwo sich außerhalb seiner Wohnung aufgehalten hat, ist ausschließlich sein Vergnügen. Selbst in einem Gefängnis hätte ein halbwegs intelligenter, des Lesens und Schreibens kundiger Mensch die Möglichkeit, seiner Verantwortung und zur Wahrung seiner Interessen den Stromversorger von seiner vorläufigen Abwesenheit zu informieren und darauf hinzuweisen, dass er in einem vorhersehbaren Zeitraum keine Energie abnehmen würde.
Natürlich hat er die Grundgebühren zu entrichten, denn er hat ja seinen Liefervertrag nicht gekündigt.
So aber hat er die Konsequenzen zu tragen, denn der Energielieferant wird mangels anderslautender Information den auf der Basis des Vorjahres festgelegten Betrag als Abschlagzahlungen auf die künftige Abrechnung aus zu zahlen voraussetzen. Dies ist in der EDV des Lieferanten hinterlegt und wenn dort keine Zahlungen verbucht werden, entsteht halt über kurz oder lang eine Forderung gegen den Kunden X, für die ihm dann laufend Mahnungen zugesandt werden. Und weil der Kunde X offenbar weder jemanden beauftragt hat, den Briefkasten zu leeren bzw. die eingehende Post zu bearbeiten und ihn von wichtigen Dingen zu informieren, hatte er die Überraschung nach seiner Rückkehr. Und das zu Recht.

Da helfen auch keine hypothetischen Glaubensbekenntnisse oder die \"bemerkenswerte\" Erkenntnis, dass niemand im Forum die physikalischen Bedingungen der Strominduzierung genauer \"genauer unter die Lupe nehmen soll\".
Wer zu faul oder zu ignorant ist, vor Antritt einer Reise oder aus anderen Gründen jemanden mit der Wahrung seiner häuslichen Interessen zu beauftragen, der muss halt damit leben, dass er für seine Versäumnisse zur Kasse gebeten wird.
Das hat alles nichts mit der Begünstigung eines Stromgiganten zu tun und die Dummheit eines einzelnen Verbrauchers kann nicht durch das Forum ausgebügelt werden bzw. dieses zu animieren, gegenüber dem Versorger \"resoluter\" aufzutreten!
Soll sich das Forum etwa für diesen Kunden X blamieren ?

bowertaste:
Es mag ja sein, dass offenbar unterschiedliche Meinungen zu irgendwelchen Pseudopflichten wie Briefkastenleeren etc. bestehen. Ob das bedeutend ist und vor allem für wen, ist, meine ich, zumindest hier nicht das Thema.
Volksgenossenschaftsmeinungen sind in D ja nix unübliches. Im Detail ist meine Frage doch genau darauf orientiert, warum der Energielieferant den Vorjahresverbrauch als Taxierung der Vorauszahlungspflicht des Kunden, in diesem Fall sogar noch mit erheblichen Mahnkosten, fordern darf.

Zitat, H.terbek: \"...denn der Energielieferant wird mangels anderslautender Information den auf der Basis des Vorjahres festgelegten Betrag als Abschlagzahlungen auf die künftige Abrechnung aus zu zahlen voraussetzen


Die Frage ist also nicht die allen bekannte, meist auch ohne Verstand ablaufende EDV, sondern warum diese, wie ich meine, Begünstigung des Lieferanten, per Gesetz festgelegt wurde. Warum soll der Lieferant nicht in die Pflicht genommen werden, so er schon offenbar unwillig ist ein prepaid-system zu installieren, ungeachtet mal hier der Grundkosten, erst dann Geld zu fordern, wenn tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen wurde, also Strom verbraucht wurde, Warum soll der Lieferant, möglicherweise auch per Gesetz, nicht in die Pflicht genommen werden, erst dann Stromkosten fordern zu dürfen, wenn er dies, wie bei Schuldverträgen nicht unüblich, per Zählerablesung nachweisen kann???

userD0010:
bowertaste:
Warum soll der Lieferant nicht in die Pflicht genommen werden, so er schon offenbar unwillig ist ein prepaid-system zu installieren, ungeachtet mal hier der Grundkosten, erst dann Geld zu fordern,

KEIN Lieferant ist unwillig, ein sog. Prepaid - System zu installieren. Dies ist vielfach bei mehrfach säumigen Kunden möglich und notwendig. Da wird dann halt ein bestimmter Betrag in einen Münzautomaten verbracht und gemäß der eingezahlten Summe kann dann der Kunde X den Strom verbrauchen.
Der Kunde X hat dann natürlich die Grundkosten mit der Vorauszahlung für den Stromverbrauch in Münzen dem Automaten zuzuführen.

Das sind nun einmal allerorts übliche Bedingungen, im Voraus zu zahlen. Das gilt nicht nur für Energie, sondern sogar auch für die KFZ-Steuer.

Warum soll also ein fiktiver Kunde X Sonderrechte genießen bzw. die Unzuverlässigkeit desselben auf den Lieferanten abgewälzt werden?

So wie dieser Kunde X mir nichts dir nichts ohne Vorkehrungen aus seiner Wohnung entschwindet, so wird er vermutlich auch das Wohnverhältnis nach seinem Gusto beenden unter Zurücklassung noch zu zahlender Gebühren, die er ja gern im Nachhinein zahlen möchte.
Wie sieht dieser sog. Kunde X denn sein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Da muss er doch vermutlich ebenfalls Abschlagzahlungen für die Nebenkosten im Voraus entrichten und erhält am Ende des Verbrauchszeitraumes eine Abrechnung, nach der er entweder nachzuzahlen hat oder ihm ein Guthaben für künftige Abschlagzahlungen verrechnet oder der Guthabenbetrag erstattet wird.

Kunde X wird vermutlich beim Bierhändler seinen Kasten Bier nicht erst bezahlen müssen, wenn er die Flaschen geleert hat, oder ?

Allerdings bleibt diesem fiktiven Kunden X immer noch eine Alternative:
AUSWANDERN !

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