Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Versorger am digitalen Pranger
rhab:
@ RuRo:
Danke für die ausführliche Antwort. Ich finde es prima, dass an dem Vorhaben weiterhin gearbeitet wird und rege (einfach mal an dieser Stelle hier) an, über den derzeitigen Stand des \"digitalen Prangers\" auf der entsprechenden Internetseite zu informieren. Das würde helfen, (mehr oder weniger überflüssige) Nachfragen, wie die meine, zu vermeiden, oder sehe ich das falsch?
Ich bin also gespannt, was da noch kommen wird. Im Hinblick auf die rechtswidrige Sperrandrohung, die ich empfangen durfte, habe ich die Befürchtung, dass meine per \"einfachem Brief\" weitergeleiteten Informationen bedauerlicherweise nicht ganz vollständig waren. Für etwaige Nachfragen stehe ich aber gerne zur Verfügung.
Es soll ja schließlich alles seine Ordnung haben ;)
Netznutzer:
Was man wohl hier hinsichtlich des Datenschutzes sagen würde, wenn Energieversorger auf einer Internetseite alld iejenigen Namen von Kunden veröffentlichen würden, die zu Unrecht Energierechnungen nicht gezahlt haben und/oder zu Recht getrennt wurden.
Gruß
NN
bjo:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Was man wohl hier hinsichtlich des Datenschutzes
NN
--- Ende Zitat ---
wenn ich das richtig verstehe sollen auch nur solche Fälle an den Pranger die Rechtswidrig sind und dies schon Aktenkundig ist!
Sperrungen beim Verbraucher sind mehr als deutlich zu erkennen!
- klingeln beim Nachbarn um an den Zähler im Hausflur zu kommen
\"hier ist der Sperrkassierer, wir müssen beim Nachbarn den Strom abstellen\"
nomos:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Was man wohl hier hinsichtlich des Datenschutzes sagen würde, wenn Energieversorger auf einer Internetseite alld iejenigen Namen von Kunden veröffentlichen würden, die zu Unrecht Energierechnungen nicht gezahlt haben und/oder zu Recht getrennt wurden.NN
--- Ende Zitat ---
@NN, das wäre wohl eindeutig rechtswidrig. Beim Datenschutz geht es um personenbezogende Daten! Das BDSG ist von der Dokumentation nicht berührt. Hier gibt es Informationen
Aber offensichtlich wurde ja ohnehin noch nichts veröffentlicht oder wurden noch keine schwarzen Schafe gesichtet. Vielleicht sind die Versorger ja in der Zwischenzeit auch von ihren Rechtsberatern hinreichend instruiert worden. Dann wäre ja der Zweck schon erreicht. Wer will denn mehr? ;)
[/list]
Black:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
Was man wohl hier hinsichtlich des Datenschutzes sagen würde, wenn Energieversorger auf einer Internetseite alld iejenigen Namen von Kunden veröffentlichen würden, die zu Unrecht Energierechnungen nicht gezahlt haben und/oder zu Recht getrennt wurden.
Gruß
NN
--- Ende Zitat ---
Etwas Ähnliches habe ich mich auch schon gefragt. Nätürlich nur, wenn rechtskräftig ist, dass zu Unrecht nicht gezahlt wurde. Aus Versorgersicht wäre natürlich auch ein zentraler Pool der bekannten Widersprüchler gewünscht. Nicht dass man sich noch einen \"fremden\" Widerspruchskunden als Sonderkunden einfängt...
Spass beiseite:
Sollte es tatsächlich zu diesem Versorger\"Pranger\" kommen, rechne ich fest mit Abmahnungen und Rechtsstreit hierüber. Da kann man über viele Gründe nachdenken, Datenschutz, UWG, § 826 BGB...
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln