Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Rekommunalisierung der Netze

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PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Die Netzentgelte unterliegen der Genehmigung durch die BNetzA, welche  die Eigenkapitalverzinsung auf das zulässige Maß beschränkt. Wie sollen da noch \"unzulässige\" Gewinne anfallen können?
--- Ende Zitat ---
@Black, Äpfel und Birnen! Es geht hier nicht um eine kalkulatorische bzw. rechnerische Größe, sondern um die konkrete Rendite des von der Kommune in die Stadtwerke GmbH eingebrachten Kapitals.  

DER Lobbyverband VKU (Verband kommunaler Unternehmen) kämpft doch kräftig für einen hohen Zinssatz für das Netzkapital, der angeblich für Investitionen zum Erhalt und den Ausbau notwendig sei. Man fordert da deutlich zweistellige Prozentsätze bei Storm- und Gasnetzen.

Sollten die Mittel, so wie sie letztendlich von der BNetzA genehmigt werden, wirklich notwendig sein und auch tatsächlich eingesetzt und nicht zweckfremd verwendet werden, erübrigt sich die Diskussion in Bezug auf die Netze. Aber nur dann!

Frage, warum sind denn die Kommunen mit ihren Stadtwerken so scharf auf die Netze, wenn damit angeblich nichts verdient wird? Nach den nicht genehmigten Forderungen des Lobbyverbandes VKU müssten doch jetzt alle kommunalen Netzbetreiber drauflegen.  Können Sie dieses Rätsel lösen?[/list]

Black:

--- Zitat ---Original von PLUS

--- Zitat ---Original von Black
Die Netzentgelte unterliegen der Genehmigung durch die BNetzA, welche  die Eigenkapitalverzinsung auf das zulässige Maß beschränkt. Wie sollen da noch \"unzulässige\" Gewinne anfallen können?
--- Ende Zitat ---
@Black, Äpfel und Birnen! Es geht hier nicht um eine kalkulatorische bzw. rechnerische Größe, sondern um die konkrete Rendite des von der Kommune in die Stadtwerke GmbH eingebrachten Kapitals.
--- Ende Zitat ---
Das ist kein Gegenargument zu meiner Aussage sondern nur blabla. Genehmigte Gewinne sind aufgrund der Genehmigung rechtlich zulässig.



--- Zitat ---Original von PLUS
Frage, warum sind denn die Kommunen mit ihren Stadtwerken so scharf auf die Netze, wenn damit angeblich nichts verdient wird? Nach den nicht genehmigten Forderungen des Lobbyverbandes VKU müssten doch jetzt alle kommunalen Netzbetreiber drauflegen.  Können Sie dieses Rätsel lösen?[/list]
--- Ende Zitat ---

Aber sicher doch. Es sagt ja niemand, dass gar keine Gewinne anfallen. Wie ich bereits sagte erfolgt im Rahmen der Netzentgelte eine angemessene Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals und diese Verzinsung ist für viele Kommunen attraktiv.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black

--- Zitat ---Original von PLUS

--- Zitat ---Original von Black
Die Netzentgelte unterliegen der Genehmigung durch die BNetzA, welche  die Eigenkapitalverzinsung auf das zulässige Maß beschränkt. Wie sollen da noch \"unzulässige\" Gewinne anfallen können?
--- Ende Zitat ---
@Black, Äpfel und Birnen! Es geht hier nicht um eine kalkulatorische bzw. rechnerische Größe, sondern um die konkrete Rendite des von der Kommune in die Stadtwerke GmbH eingebrachten Kapitals.
--- Ende Zitat ---
Das ist kein Gegenargument zu meiner Aussage sondern nur blabla. Genehmigte Gewinne sind aufgrund der Genehmigung rechtlich zulässig.
--- Ende Zitat ---
@Black, so so, das ist \"nur blabla\". Wo wird denn von wem ein \"Gewinn\" genehmigt? Können Sie wenigstens folgen, dass die festgelegte Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Investitionen in die Netze und damit für die Sicherheit der Versorgung dienen soll. Die Bundesnetzagentur legt dafür einen angemessenen Zinssatz fest. Wenn dann das genannte Ziel (Netz- Versorgungssicherheit) verfolgt und entsprechend investiert wird, entsteht wohl auch kein überhöhter Gewinn. Das Ziel ist nicht der Gewinn zur Ausschüttung für die zweckentfremdete Verwendung oder für Quersubventionen innerhalb der Stadtwerke GmbH.

Es macht keinen Sinn, ständig mit unterschiedlichen \"Gewinnbegriffen\" hin und her zu wirbeln. Nochmal, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals für die Netze und die tatsächliche Eigenkapitalrendite des eingebrachten Kapitals der Kommune in die Stadtwerke GmbH sind zwei Paar Stiefel.

Wäre wenigstens das von den Verbrauchern mit überzogenen Preisen übermässig abkassierte Geld sinnvoll in die Energieversorgung investiert worden, wären wir heute erheblich weiter. Wieviel Milliarden wurden aber zweckentfremdet verwendet?! Es geht nicht auf die berühmte Kuhhaut.

Black:

--- Zitat ---Original von PLUS
@Black, so so, das ist \"nur blabla\". Wo wird denn von wem ein \"Gewinn\" genehmigt?
--- Ende Zitat ---

Ich hatte es bereits mehrfach geschrieben. Ein Gewinn entsteht durch die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals. Eine solche Verzinsung hat der Gesetzgeber in § 7 StromNEV geregelt. Die jeweilige Verzinsungshöhe bestimmt die Regulierungsbehörde § 7 Abs. 6 NEV. Die Regulierungsbehörde genehmigt auch die Netzentgelte.



--- Zitat ---Original von PLUS
Können Sie wenigstens folgen, dass die festgelegte Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Investitionen in die Netze und damit für die Sicherheit der Versorgung dienen soll. Die Bundesnetzagentur legt dafür einen angemessenen Zinssatz fest. Wenn dann das genannte Ziel (Netz- Versorgungssicherheit) verfolgt und entsprechend investiert wird, entsteht wohl auch kein überhöhter Gewinn.
--- Ende Zitat ---

Die Verzinsung von Kapital ist ein Anreiz Kapital in ein Netz zu investieren. Das bedeutet aber nicht, dass die erwirtschafteten Zinsen ebenfalls wieder in das Netz reinvestiert werden müssen. Es gibt keine Regelungen, die dem (kommunalen) Netzbetreiber vorschreiben, was er mit der Eigenkapitalverzinsung anfangen darf oder muss.

Der § 7 NEV begrenzt die Eigenkapitalquote ohnehin auf 40 %, so dass eine Reinvestition und damit die Erhöhung der Eigenkapitalquote über 40 %  wirtschaftlich keinen Sinn macht.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Es gibt keine Regelungen, die dem (kommunalen) Netzbetreiber vorschreiben, was er mit der Eigenkapitalverzinsung anfangen darf oder muss.

--- Ende Zitat ---
@Black, wirklich nicht?! Ja, dann kann der Stadtwerkechef mit dem OB-Aufsichtsratsvorsitzenden die Eigenkapitalverzinsung auch in Baden-Baden im Casino verzocken. ;)   @Black, wenn Sie recht hätten, könnte man das gesamte Kommunalrecht in die Tonne treten und das Energiewirtschaftsgesetz gleich mit dazu.

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