Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Rekommunalisierung der Netze
Christian Guhl:
Ist es eigentlich möglich, einen Konzessionsvertrag mit einem Bewerber abzuschließen, dem das Stromnetz nicht gehört ? Dieser müsste dann doch nach Vergabe des Vertrages das Netz kaufen oder pachten. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, was dann ?
Black:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Ist es eigentlich möglich, einen Konzessionsvertrag mit einem Bewerber abzuschließen, dem das Stromnetz nicht gehört ? Dieser müsste dann doch nach Vergabe des Vertrages das Netz kaufen oder pachten. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, was dann ?
--- Ende Zitat ---
Es ist möglich. Sonst könnte sich ja immer nur der bisherige Konzessionsinhaber um eine neue Konzession bewerben.
Der neue Konzessionsinhaber hat einen Anspruch auf Überlassung des Netzes gegen den früheren Konzessionsinhaber, § 46 Abs. 2 satz 2 EnWG.
RuRo:
Die Frage der Rekommunalisierung von Energienetzen wird seitens der Kommunen nicht ohne Blick auf die Regulierung der Netze beantwortet werden können. Eine Kommune wird kein Interesse haben, ein unwirtschaftliches Objekt zu übernehmen.
Die Netzentgelte haben die Einstiegsphase der Anreizregulierung verlassen. Das Ranking für effiziente bzw. nicht effiziente Netze steht fest. Allgemein kursiert die These, dass mit einem effizienten Netz eine Rendite von bis zu 9 % erzielt werden kann.
Sollte der bisherige Netzbetreiber bei der Neu-Konzessionierung nicht mehr zum Zug kommen sollen, beginnt der Spaß schon bei der Bestimmung des Wertes des vorhandenen Netzes. In etlichen Konzessionsverträgen wird auf den Ertragswert, was wohl rechtlich nicht haltbar ist, anstatt auf den Sachwert abgestellt.
Vergleicht man den Ausbau eines Verbraucher-Stromnetzes als Freileitung mit einem Ausbau als Erdkabel wird ersteres deutlich effizienter zu betreiben sein als letzteres. Treten jetzt beide Netzarten in ihrem Ausbauzustand bei der Regulierung von Netzentgelten aufeinander, ist unschwer erkennbar, dass ein Freileitungsnetz eine bessere Platzierung erreicht. Damit kann dessen Betreiber „Geld“ gegenüber den Mitbewerbern generieren.
In Geschäftsberichten von EVU’s konnte man schon vor Jahren dazu lesen, dass das Bewusstsein und die Abstimmung der Kommunen mit- und untereinander eine Ernst zu nehmende Bedrohung und zunehmende Gefahr des Entzugs der Geschäftsgrundlage darstellen.
Leider steht auch hier zu befürchten, dass die Waffengleichheit nicht von vornherein gegeben ist, die Kommunen erst einmal auf Augenhöhe gelangen müssen.
Black:
--- Zitat ---Original von RuRo
In etlichen Konzessionsverträgen wird auf den Ertragswert, was wohl rechtlich nicht haltbar ist, anstatt auf den Sachwert abgestellt.
--- Ende Zitat ---
Umgekehrt.
In vielen Altkonzessionsverträgen ist ein Verkauf zum Sachzeitwert vorgesehen. Das Gesetz spricht schwammig nur von \"angemessener Vergütung\".
Der BGH hatte in seiner sog. \"Kaufering\" Entscheidung festgestellt, dass der Sachzeitwert zumindest dann unangemessen ist, wenn er den Ertragswert übersteigt.
--- Zitat ---Original von RuRo
In Geschäftsberichten von EVU’s konnte man schon vor Jahren dazu lesen, dass das Bewusstsein und die Abstimmung der Kommunen mit- und untereinander eine Ernst zu nehmende Bedrohung und zunehmende Gefahr des Entzugs der Geschäftsgrundlage darstellen.
Leider steht auch hier zu befürchten, dass die Waffengleichheit nicht von vornherein gegeben ist, die Kommunen erst einmal auf Augenhöhe gelangen müssen.
--- Ende Zitat ---
Was meinen Sie damit?
PLUS:
--- Zitat ---Original von RuRo
Eine Kommune wird kein Interesse haben, ein unwirtschaftliches Objekt zu übernehmen.
--- Ende Zitat ---
Das soll sie auch nicht. Allerdings gilt immer noch die kommunale wirtschaftliche Verpflichtung zur Erfüllung der Daseinsvorsorge und da gilt immer noch die Kostendeckung als grundsätzliche Begrenzung. Die Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals hat sich am Zinssatz für Kommunalkredite zu orientieren.
Die Kommune ist verpflichtet, die bestmögliche Lösung zu finden. Kleinste Einheiten und jeder Kommune sein eigenes Netz wird das nicht sein. Das Motiv ist nicht selten, die Energieversorgung als Mittelbeschaffung und Sanierungsquelle für die Stadtsäckel und Nebenhaushalte zu zweckentfremdeten Verwendung (Quersubvention etc. pp) zu missbrauchen.
Wären die abkassierten Milliarden aus dem Vertrieb von Strom und Gas in die Energeversorgung investiert worden, wäre manche Diskussion heute überflüssig.PS:
Heute im Handelsblatt. Der trickreiche Steuerstaat. (Die Kommunen gehören dazu!)
Er erhöht nicht die Lohn- oder Einkommensteuer. Er kassiert bei der Stromrechnung, bei Bankgebühren, bei der Urlaubsreise .....
Mit 563 Milliarden Euro erreicht die Steuerlast nächstes Jahr wieder ein Allzeit-Hoch. Es bleibt weniger Netto vom Netto!
Handelsblatt (nur heute relevant)
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