Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verschickt Mahnbescheide
Harry01:
Perfekt! Danke Infos und die Links.
Wie ist es jetzt mit der Individualisierung der Forderungen im Mahnbescheid? Hätte da anstatt \"wegen Versorgungsleistungen....\" nicht z.B. konkreter stehen sollen: \"wegen Versorgungsleistungen aus Jahresrechnung 2005\" ?
Schließlich ist es ja noch so, daß mit laufenden Abschlägen aufgerechnet wird und auch Mahnkosten mit in dem Betrag enthalten sind.
Christian Guhl:
Welche Angaben müssen im Mahnbescheid bezüglich des Antragstellers gemacht werden ? Reicht es aus, wenn dort steht : Eon-Avacon Vertrieb Gmbh vertreten durch Geschäftsführer oder muss der Name des Geschäftsführers genannt sein ? Ich habe gehört, der Name sei zwingend erforderlich.
Harry01:
M.E. reicht das aus. In Klageschriften z.B. wird das genauso gemacht.
Auf meinem Mahnbescheid stand auch derselbe Antragsteller. Allerdings bin ich nach wie vor der Auffassung, daß der Vertrag mit der E.ON Avacon AG besteht und die E.ON Vertrieb GmbH keine Forderung gegen mich hat.
jofri46:
Möglicherweise (und vermutlich) sind die Verträge der AG von Gesetzes wegen mit allen Rechten und Pflichten auf die GmbH übergegangen, und zwar aufgrund der Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (§§ 123 Abs. 3, ff.). Danach ist eine sogenannte Teil- (oder partielle) Gesamtrechtsnachfolge möglich, d. h. die AG kann (und hat vermutlich) Ihre Kundenverträge auf die GmbH übertragen, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von jofri46d. h. die AG kann (und hat vermutlich) Ihre Kundenverträge auf die GmbH übertragen, ohne dass dies der Zustimmung des Kunden bedarf.
--- Ende Zitat ---
Die Verträge vermutlich ja. Können jedoch auch die Forderungen ohne Zustimmung des Kunden an die GmbH abgetreten werden ?
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