Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Mein Fall
Andiadm:
@RuRo
Nachdem ich in Deiner Aussage den Ernst nicht vom Sarkasmus unterscheiden kann, kann ich leider nicht drauf antworten.
Andiadm:
So, es gibt etwas neues in meiner kleinen Auseinandersetzung mit den Stadtwerken:
Selbige haben uns (meinem RA und mir) heute beschieden, dass sie bei mir eine Abrechnungssperre gesetzt haben, dh, nicht abrechnen werden bevor die Sache geklärt ist.
Das haben sie wohl gemacht, um die Eilbedürftigkeit aus der Nummer zu haben, hätten es wohl aber auch nicht gemacht, wenn sie sich Ihrer Position sicher wären.
Ich kann nur allen SWM Sondervertragskunden dringend raten, gegen die unrechte(n) Preisanpassungsklausel(n) vorzugehen!
Andiadm:
Kurzes Update:
Nach einiger Bedenkzeit haben sich die SWM dahingehend geäußert, dass sie der Meinung seien, ihre Preisanpassungsklauseln seien rechtens.
Daraufhin haben wir Feststellungsklage vor dem Amtsgericht (mit vollster Absicht, es geht hier nicht um Grundversorgung sondern simples AGB-Recht) eroben, dieses hat diese auch angenommen, ein Aktenzeichen vergeben und von mir den Prozesskostenvorschuß prompt überwiesen bekommen.
Strittig sind zwei Preiserhöhungen, eine zum 1.7.08 und eine zum 1.1.09.
Heute bekam ich dann meine Schlußabrechnung (da ich gewechselt habe), und siehe da, mit manuell erstelltem und händisch unterschriebenen separaten Brief habe ich eine Gutschrift erhalten, die dem Betrag entsprochen hat, den die Preiserhöhung zum 1.1.09 ausgemacht hätte, die SWM hat augenscheinlich freiwillig auf die Durchsetzung dieser verzichtet.
Jetzt schauen wir mal, welche Frist das Gericht der SWM zur Stellungnahme gibt und wie sie auf die Klage erwidern.
I keep you posted ...
RuRo:
@Andiadm
Warum denn eine Feststellungsklage und nicht eine Rückerstattungsklage über den noch streitrelevanten Erhöhungsbetrag vom 01.07.08 bis 31.12.08?
Versteh\' ich nicht :rolleyes:
Andiadm:
@RuRo
Zum Zeitpunkt der Klageerhebung gab es noch keine Schlussabrechnung, gegen die man hätte vorgehen können.
Nachdem ich nachzahlen müsste, würde ich auch keine Rückerstattung einklagen können.
Ausserdem wollten wir die Wahl des Gerichts haben und sind ganz bewusst zum Amtsgericht gegangen, um sämtliche Streitigkeiten wegen Billigkeit etc. schon zuständigkeitshalber auszuschließen. Das Landgericht hatte die Gaspreisrebellen ja ziemlich abblitzen lassen und steht der SWM eher mal gewogen gegenüber, in meinen Augen.
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