Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Mein Fall
RuRo:
@Andiadm
Jetzt versteh\' ich noch weniger 8)
Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.
Ich wollte auch wählen bevor ich 18 war, ging aber nicht, hat das deutsche Recht nicht zugelassen. Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?
Was hat denn die Billigkeitsprüfung in einem Sondervertragsverhältnis zu suchen?
Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
Andiadm:
--- Zitat ---Sie sind Sondervertragskunde, widersprechen wohl mangels wirksamer Preisanpassungsklausel, zahlen danach noch unter dem vereinbarten Preis und/oder nicht mal die abgenommene Menge Gas.
--- Ende Zitat ---
Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld. Und ich hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch keine Schlußabrechnung, die ich hätte kürzen können.
--- Zitat ---Nach meiner unbescheidenen Meinung gehört auch ihr Fall vor das Landgericht. Ich finde im EnWG2005 keine Bestimmung, die etwas anderes regelt. Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit mit energiewirtschaftsrechtlichem Hintergrund passt wohl auch bei Sonderverträgen!?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---§ 102 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
(1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert .... die Landgerichte ausschließlich zuständig ...
--- Ende Zitat ---
Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben? Mein Anwalt hat dies geprüft und verneint, und nachdem das Gericht nicht seine Unzuständigkeit erklärt hat, sieht es das Gericht wohl auch so, oder?
--- Zitat ---Ich hoffe, Ihr Anwalt ist gedanklich besser sortiert als Sie selbst - nichts für ungut.
--- Ende Zitat ---
Mein Anwalt ist sicherlich besser sortiert als ich, aber ich halte mich auch für einigermaßen sortiert ...
RuRo:
--- Zitat ---Original von Andiadm
--- Zitat ---Falsch: ich bin Sondervertragskunde, ja. Aber ich zahle nur Abschläge die - auch bei den \"alten Preisen\" - zu gering sind. Also schulde ich denen selbst bei den von mir bei Vetragsabschluß akzeptierten Preisen Geld.
--- Ende Zitat ---
Sag ich doch. Sie zahlen unter dem vereinbarten Preis und das als Sondervertragskunde. Warten wir es ab, wie es für Sie ausgeht. Sie kommen doch ihrer vertraglichen Verpflichtung überhaupt nicht nach.
--- Zitat ---
Da ist glaube ich Ihrerseits ein Denkfehler. Warum soll ein Verstoß gegen den §307 BGB sich aus dem EnWG2005 ergeben?
--- Ende Zitat ---
Ich sprach und dachte nicht an das BGB, vielmehr an § 1 Abs. 1 EnWG2005:
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
Da steht nichts von Grundversorgung, falls Sie daran dachten. Im übrigen ist auch die Ermächtigungsgrundlage für Haushaltskunden ausserhalb der Grundversorgung im EnWG2005 enthalten. Das EnWG kennt also beide Vertragssituationen, womit wir wieder bei §§ 102, 108 EnWG wären.
--- Ende Zitat ---
Andiadm:
So, nachdem die SWM 2 mal Frsitverlängerung beanttragt hatten, war heute nun Termin der münchlichen Verhandlung:
Erstmal zum Nachgang der Diskussion mit RuRo hat es weder das Gericht noch die SWM als Diskussionspunkt gesehen, ob das Amtsgericht nun zuständig sei. Darüber wurde kein Wort verloren.
Es geht bei mir um 2 Preiserhöhungen, einmal zu, 1.7.2008 und einmal zum 1.1.2009. Letztere Preiserhöhung hat die SWM in der Verhandlung zurückgenommen, warum, wurde nicht klar.
Strittig ist weiterhin die Preiserhöhung zum 1.7.2008.
Das einzige Argument der SWM war, dass deren Sonderkündigungsrecht und der Wettbewerb am Gasmarkt ein angemessener Ausgleich für die unangemessene Benachteiligung der Preisänderungsklausel darstellen würde.
Wir haben dem die gängigen Entscheidungen (u.A. ganz neu OLF Erfurt 23.4.09 und OLG Frankfurt/Main 5.5.09) entgegensetzt, wobei natürlcih leider immer auch der Einzelfall zu berücksichtigen ist: ab wann gab es welche Möglichkeiten wohin zu wechseln. In wieweit ist es einem Kunden zuzumuten, bei einer \"Internetfirma\" sowas wichtiges wie Gas zu kaufen etc. Wie das Gericht - das sich auf Grund der langen Verzögerung von 4 Monaten wohl noch nicht mit den aktuellsten Urteilen profund auseinandergesetzt hat - das werten wird, wird man abwarten müssen.
Sehr gut hat mein Anwalt dann noch die BGH Urteile vom 21. April 2009 - XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08 (Preisänderungsklauseln der Stadtspaarkassen) zitiert:
--- Zitat --- Auch das in der Klausel enthaltene einseitige Preisänderungsrecht benachteiligt die Sparkassenkunden unangemessen, weil die Voraussetzungen, die die Sparkassen zu einer Änderung berechtigen, unklar sind und die Klausel keine eindeutige Pflicht der Sparkassen zur Herabsetzung der Entgelte bei sinkenden Kosten enthält. Sie enthält für den Fall einer Preiserhöhung keine Bindung an den Umfang der Kostensteigerung und für den Fall sinkender Kosten keine Verpflichtung der Sparkassen zur Senkung der Entgelte. Dadurch wird es den Sparkassen ermöglicht, Preisänderungen nicht nur zur Abwälzung eigener Kosten, sondern zur Steigerung ihres Gewinns vorzunehmen und so das ursprünglich vereinbarte vertragliche Äquivalenzverhältnis zu ihren Gunsten zu verändern
--- Ende Zitat ---
Und, dem Argument, dass im Bankensektor wohl unbestritten Konkurrenz gibt und ich auch ohne irgendeine Kündigungsfrist sofort bei einer Bank ein neues Aufmachen kann, dem wurde dann auch nichts mehr entgegengesetzt.Man darf gespannt sein, wass am Verkündigungstermin am 22.6.2009 dann schlußendlich herauskommen wird.
superma:
Hallo Andiadm,
was ist denn aus der Klage geworden.
Gewonnen / oder Verloren?
superma
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