@marten
dein Verständnis in allen Ehren, und unter anderen als den hier, in diesem Fall, geschilderten Umständen würde ich dir vorbehaltlos zustimmen.
Deine Argumente treffen hier bei Joe_D aber schlichtweg nicht den Punkt.
Wir alle haben, wenn wir
ernsthaft mit der Materie befasst waren, wahrscheinlich irgendwann einmal einen Zeitpunkt erreicht, an dem sich die Frage stellte, ob, wie lange, durch welche Instanzen, bis zu welchen Kosten/Nutzen, bzw. unter welchen Umständen und bis zu welcher Grenze,etc. wir diesen Streit wirklich durchfechten
wollen.
Und haben eine dementsprechende Entscheidung, unter Abwägung der verschiedenen Aspekte, getroffen!
Diesen Prozess hat Joe_D vielleicht übersprungen, seine Entscheidung, schiebt jetzt aber die Verantwortung im Endeffekt von sich.
Seine Vorwürfe richten sich an das Forum, die Diskussionen, unzulängliche Informationen, die Rechtsprechung...wohingegen er für sich Naivität in Anspruch nehmen möchte.
DAS finde ich mehr als unfair.
Ein Schreiben der beauftragten Kanzlei seines EVU erfolgte bereits am 18.10.08, siehe hier:
Brief von Kanzlei Becker Büttner HeldSelbst dann hätte es noch genug Zeit gegeben, sich um die eigene anwaltliche Vertretung etc. zu kümmern.
Wenn er es
beizeiten versäumt hat, sich über Kosten, Vertratung u.ä. Gedanken zu machen, dann hat das rein gar nichts mit den Diskussionen, Ratschlägen hier im Forum oder mit der inzwischen erfolgten Rechtsprechung zu tun.
Denn WENN man sich hätte informieren wollen, dann hätte man es auch auf verschiedene Weisen können!
Entsprechende Fragen sind nicht nur erlaubt, sie
müssen gestellt, aber vor allem auch von jedem von uns selbst beantwortet werden um die Konsequenzen tragen zu können und zu wollen!
Anderenfalls sollte man vielleicht mal über dieses Zitat aus dem oben erwähnten Schreiben der Kanzlei Becker Büttner Held nachdenken, denn vielleicht trifft das in Einzelfällen ja tatsächlich auch einmal zu?:
Zitat:
Wir bedauern, dass die öffentliche Diskussion bei einzelnen Letztverbrauchern die Hoffnung geweckt hat, durch einen schriftlichen Widerspruch an die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG zu niedrigeren Gasbezugskosten zu gelangen. @belkin
nachvollziehbare finanzielle Sorgen sind die eine Sache.
Dafür habe ich Verständnis.
Ich finde allerdings eher, dass sich Joe_D mit
seinen Vorwürfen zurückhalten sollte, dann würden sich Kommentare nämlich ganz erübrigen.
So viel Fairness muss sein.
@Joe_D
Welche Strategie? Es gibt IMHO keine. Man widerspricht oder man widerspricht nicht. Man beugt sich dem Vesorger oder man wird verklagt. Welche sonstige Strategien gibt es denn dazwischen? Ein bisschen widersprechen, ein bisschen verklagt werden?
Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".
Und wenn ich doch so im Recht bin, warum kostet es mich dann etwas mich zu verteidigen? Ich habe doch nichts Unrechtes getan oder?
Ich meinte eine Anpassung im Sinne von TK oder SVK aufgrund der hier im Forum gewonnenen Infos und Erkenntnisse.
Und ich denke nicht, dass das Prozesskostenrisiko hier vernachlässigt oder gar totgeschwiegen wurde.
Entsprechende Rechner im Internet sind auch nicht schwierig zu finden, Verlinkungen gab es genug. Dass die Kosten eines jeden Prozesses vom Streitwert abhängig, heisst individuell, sind, sollte hinreichend bekannt sein.
Und ohne detaillierte Infos bzw. \"Auswalzungen\" der §§ erübrigt sich wohl ein Prozess, so dass es auf die Kosten dann auch nicht mehr ankäme, oder?
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedenen paar Schuhe! Aber wenn jeder so denken würde, befänden wir uns immer noch in der Steinzeit!!! Industrielle Revolution? Fortschritte in der Medizin?
Fehlanzeige. Rennen wir doch lieber in der Höhle um das Feuer :rolleyes: