Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Prozeßkosten  (Gelesen 16005 mal)

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Offline marten

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Prozeßkosten
« Antwort #15 am: 29. Dezember 2008, 19:44:56 »
@kampfzwerg

Ich denke, Joe_D  hat vermutlich nicht damit gerechnet das der Streit mit seinen Versorger sich so in die Länge zieht.
Wir haben sicher alle gehofft, das die Entscheidungen des VIII Zivilsenat des BGH positiver für den Verbraucher ausfallen, und das die die Ihre Abschläge konsequent gekürzt haben und von Ihrem Versorger verklagt wurden, einen jahrelangen kostspieligen Weg durch die Instanzen vor sich haben.
Die Politik lässt uns Verbraucher leider auch im Stich, die Posten bei den Energieversorger sind doch wohl zu verlockend.

Man kann auch nicht von jedem User hier im Forum erwarten das er alle Beiträge gelesen und diese in Ihrer ganzen Komplexität verarbeitet bzw. auch verstanden hat.

Letztendlich werde auch ich allein vor Gericht stehen, und muss die Konsequenzen aus dem Urteil alleine tragen.
Nicht jeder hat einen dicken Geldbeutel, da muss die Frage erlaubt sein, ob man sich den Kampf durch vermutlich mehrere Instanzen überhaupt leisten kann.

gruss

marten

Offline RR-E-ft

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Prozeßkosten
« Antwort #16 am: 29. Dezember 2008, 19:52:08 »
@marten

Na hoffentlich stehen sie nicht allein vor Gericht, sondern lassen sich ggf. anwaltlich vertreten.

Offline marten

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Prozeßkosten
« Antwort #17 am: 29. Dezember 2008, 22:41:21 »
@RR-E-ft

Mit allein ist ja nicht gemeint, das ich ohne Anwalt vor Gericht stehen werde.
Ich denke das wäre äußerst unklug.
Nur sollte ich den Prozeß verlieren, so verliere ich (und mein Geldbeutel) und niemand anders.
Übrigens habe ich schon eine Zusage von einem Anwalt für Energierecht mich vor Gericht zu vertreten.

Durch den Bund der Energieverbraucher und dieses Forum habe ich viel dazugelernt, und Zusammenhänge vermittelt bekommen die ich woanders nicht bekommen hätte und die den Protest gegen die Energieversorger erst möglich gemacht haben.
Wenn man sieht wie in diesem Lande Energiepolitik gemacht wird, und welche Verpflechtungen es zwischen Politik und Energiewirtschaft gibt, mit welcher Willkür die Energiekonzerne agieren (von der Politik abgesegnet), dann bekommt man schon eine gewisse Wut und Politikverdrossenheit mit auf dem Weg und deshalb möchte ich mich wehren.
Wenn es mir allein um eingesparte Energiekosten gehen würde , dann wäre ich den Weg bis hierhin nicht gegangen.
Für meine Überzeugung wird es bald vor Gericht gehen.
Das hat zumindest die RWE im Falle meines Widerspruches auf Ihren gerichtlichen Mahnbescheid angegeben.
Sollte ich den Prozeß verlieren, so kann ich mir zumindest nicht vorwerfen, das ich nicht versucht habe mich zu wehren.

gruss

marten

Offline Joe_D

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Prozeßkosten
« Antwort #18 am: 30. Dezember 2008, 10:06:18 »
@kampfzwerg

Mag sein das ich unfair bin. Ich sehe nur die nüchterne Fakten:

- Gute Rechtsanwälte fordern z.B. eine Honorarvereinbarung auf der man immer sitzen bleibt egal wie es ausgeht
- Gute Energierecht-Anwälte gibt es nicht wie Sand am Meer und haben Ihre Kanzlei leider nicht neben den jeweiligen Landesgerichten, möglicherweise bleibt man auf den Fahrtkosten sitzen egal wie es ausgeht

- Siegt man z.B. vor dem Landesgericht und eine Zahlungsklage wird abgewiesen ist immer noch nichts entschieden im Sinne von BGB §315. Der Versorger kann in Berufung gehen oder der Versorger verklagt mich ein Jahr später nochmal, die Ungewissheit bleibt - die Kosten für mich steigen (siehe oben!)

- Im Gegensatz zum Versorger, dem Gericht und den Anwälten muss ich mir mein Geld selbst verdienen. Das wird weder von Mandanten (Anwälte) erarbeitet noch von Kunden (Gasversorger). Wenn man Familie hat überlegt man es sich IMHO dreifach (vor allem in den kommenden Zeiten!) ob man zusätzlich zur Nachzahlung 500 Euro oder 1000 Euro zum Fenster raushaut.

- Entgegen der forumsläufigen Meinung bei einem sofortigen Anerkenntnis würde man nicht auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben ist IMHO nicht  haltbar. Auf obligatorsch zu vereinbarende eigene Kosten (siehe oben) bleibt man sitzen und viele Anwälte kennen diese Besondertheit nicht (muss man dann den eigenen Anwalt schulen?)

- Bei meinem Versorger berufen sich gerade mal 15 von 30000 Kunden auf BGB §315. Zugleich macht der Versorger 5 Millionen Gewinn im Jahr. Da fallen die Klage- und Gerichtskosten pro \"Fall\" für den Versorger gar nicht auf, selbst wenn dieser verliert. Die \"Munition\" wird ja von den anderen Kunden geliefert. Aber wer liefert meine Munition?

- Was bringt es mir persönlich eine Zahlungsklage abzuweisen? Auf die nächste warten? Einen Kleinkrieg mit seinem Versorger anzufangen, Dauer unbegrenzt oder bis der BGH mir eins vor den Latz knallt? Und jedesmal laufen eigene Anwaltskosten auf?

Zitat
Wir alle habe im Laufe der Zeit eine Entwicklung gemacht, unsere Kenntnisse erweitert, die Strategie geändert/angepasst.....

Welche Strategie? Es gibt IMHO keine. Man widerspricht oder man widerspricht nicht. Man beugt sich dem Vesorger oder man wird verklagt. Welche sonstige Strategien gibt es denn dazwischen? Ein bisschen widersprechen, ein bisschen verklagt werden?

Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".

Und wenn ich doch so im Recht bin, warum kostet es mich dann etwas mich zu verteidigen? Ich habe doch nichts Unrechtes getan oder?

Gruß

   Joe_D

Offline Black

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Prozeßkosten
« Antwort #19 am: 30. Dezember 2008, 10:51:18 »
Zitat
Original von Joe_D
- Im Gegensatz zum Versorger, dem Gericht und den Anwälten muss ich mir mein Geld selbst verdienen. Das wird weder von Mandanten (Anwälte) erarbeitet noch von Kunden (Gasversorger).

Interessant, das Geld des Anwaltes erarbeitet also der Mandant, während SIE ihr Geld \"selbst verdienen\"? Ich nehme mal demzufolge an, dass Sie entweder Gelddrucker, Goldschürfer oder Bauer von Beruf sind und daher für sich in Anspruch nehmen können ihr Geld \"selbst\" zu erarbeiten.

Denn wie beim Anwalt lebt ja auch jedweder Verkäufer, Handwerker, Berater, Installateur, Ingenieur (...) eigentlich vom Geld seiner Kunden und \"verdient\" es nach ihrer Lesart nicht \"selbst\".
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Joe_D

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Prozeßkosten
« Antwort #20 am: 30. Dezember 2008, 11:41:31 »
@Black

Es geht hier um Prozeßkosten, siehe Topic. Und ja diese muss ich mir selbst verdienen, ich bin Angestellter. Für mich gibt es keine Möglichkeit anfallende Kosten auf andere umzulegen, wie es z.B. das Gericht oder der Versorger kann. Ich kann auch nicht zu meinem Arbeitgeber gehen und ihm sagen ich brauche jetzt mehr Geld weil Gerichtstermine anstehen (geht schon - nur kriege ich nichts).

Es ist immer etwas anderes, wenn man als Angestellter mit seinem z.B. hart erarbeiteten Privatvermögen oder als Angestellter beim Versorger mit dem zur Verfügung stehenden Firmenvermögen hantiert. Der Angestellte beim Versorger hat trotz einer verlorenen Klage genausoviel Privatvermögen wie vorher und kann die Kosten sogar auf die Kunden abwälzen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung schwindet also ausschliesslich mein Privatvermögen.

Und das ist IMHO der Knackpunkt!

Gruß
 
   Joe_D

Offline userD0009

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Prozeßkosten
« Antwort #21 am: 30. Dezember 2008, 12:03:44 »
@Joe_D

Ich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und leider Ihnen die Entscheidung, die Sie aus der finanziellen Lage ziehen, nicht abnehmen.

Am Ende sind Sie es, der die Konsequenzen tragen wird und muss, und es ist daher auch Ihre Entscheidung.
Egal wie diese ausfällt, sollte sich jeder andere mit Kommentaren oder gar Vorwürfen zurückhalten.

Ein Disput mit @Black, wer nun wessen Geld verdient bringt Sie bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht weiter. Und stellt auch keine Grundsatzfrage in diesem Forum dar.


Ich kann Sie nur ermutigen, den Widerstand gegen überhöhte Gaspreise nicht aufzugeben.
Sollten Sie sich für einen weiteren Widerstand entscheiden, dann finden Sie in diesem Forum viele Informationen und Hilfe zu konstruktiven Fragen.


Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und einen guten Start ins Jahr 2009.


Grüße
belkin

Offline Kampfzwerg

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« Antwort #22 am: 30. Dezember 2008, 17:25:13 »
@marten

dein Verständnis in allen Ehren, und unter anderen als den hier, in diesem Fall, geschilderten Umständen würde ich dir vorbehaltlos zustimmen.

Deine Argumente treffen hier bei Joe_D aber schlichtweg nicht den Punkt.

Wir alle haben, wenn wir ernsthaft mit der Materie befasst waren, wahrscheinlich irgendwann einmal einen Zeitpunkt erreicht, an dem sich die Frage stellte, ob, wie lange, durch welche Instanzen, bis zu welchen Kosten/Nutzen, bzw. unter welchen Umständen und bis zu welcher Grenze,etc. wir diesen Streit wirklich durchfechten wollen.
Und haben eine dementsprechende Entscheidung, unter Abwägung der verschiedenen Aspekte, getroffen!

Diesen Prozess hat Joe_D vielleicht übersprungen, seine Entscheidung, schiebt jetzt aber die Verantwortung im Endeffekt von sich.
Seine Vorwürfe richten sich an das Forum, die Diskussionen, unzulängliche Informationen, die Rechtsprechung...wohingegen er für sich Naivität in Anspruch nehmen möchte.
DAS finde ich mehr als unfair.

Ein Schreiben der beauftragten Kanzlei seines EVU erfolgte bereits am 18.10.08, siehe hier:
Brief von Kanzlei Becker Büttner Held
Selbst dann hätte es noch genug Zeit gegeben, sich um die eigene anwaltliche Vertretung etc. zu kümmern.
Wenn er es beizeiten versäumt hat, sich über Kosten, Vertratung u.ä. Gedanken zu machen, dann hat das rein gar nichts mit den Diskussionen, Ratschlägen hier im Forum oder mit der inzwischen erfolgten Rechtsprechung zu tun.

Denn WENN man sich hätte informieren wollen, dann hätte man es auch auf verschiedene Weisen können!

Entsprechende Fragen sind nicht nur erlaubt, sie müssen gestellt, aber vor allem auch von jedem von uns selbst beantwortet werden um die Konsequenzen tragen zu können und zu wollen!

Anderenfalls sollte man vielleicht mal über dieses Zitat aus dem oben erwähnten Schreiben der Kanzlei Becker Büttner Held nachdenken, denn vielleicht trifft das in Einzelfällen ja tatsächlich auch einmal zu?:
Zitat: Wir bedauern, dass die öffentliche Diskussion bei einzelnen Letztverbrauchern die Hoffnung geweckt hat, durch einen schriftlichen Widerspruch an die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG zu niedrigeren Gasbezugskosten zu gelangen.



@belkin

nachvollziehbare finanzielle Sorgen sind die eine Sache.
Dafür habe ich Verständnis.
Ich finde allerdings eher, dass sich Joe_D mit seinen Vorwürfen zurückhalten sollte, dann würden sich Kommentare nämlich ganz erübrigen.
So viel Fairness muss sein.




@Joe_D

Zitat
Welche Strategie? Es gibt IMHO keine. Man widerspricht oder man widerspricht nicht. Man beugt sich dem Vesorger oder man wird verklagt. Welche sonstige Strategien gibt es denn dazwischen? Ein bisschen widersprechen, ein bisschen verklagt werden?

Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".

Und wenn ich doch so im Recht bin, warum kostet es mich dann etwas mich zu verteidigen? Ich habe doch nichts Unrechtes getan oder?
Ich meinte eine Anpassung im Sinne von TK oder SVK aufgrund der hier im Forum gewonnenen Infos und Erkenntnisse.
Und ich denke nicht, dass das Prozesskostenrisiko hier vernachlässigt oder gar totgeschwiegen wurde.
Entsprechende Rechner im Internet sind auch nicht schwierig zu finden, Verlinkungen gab es genug. Dass die Kosten eines jeden Prozesses vom Streitwert abhängig, heisst individuell, sind, sollte hinreichend bekannt sein.
Und ohne detaillierte Infos bzw. \"Auswalzungen\" der §§ erübrigt sich wohl ein Prozess, so dass es auf die Kosten dann auch nicht mehr ankäme, oder?

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedenen paar Schuhe! Aber wenn jeder so denken würde, befänden wir uns immer noch in der Steinzeit!!! Industrielle Revolution? Fortschritte in der Medizin?
Fehlanzeige. Rennen wir doch lieber in der Höhle um das Feuer :rolleyes:

Offline Black

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Prozeßkosten
« Antwort #23 am: 30. Dezember 2008, 18:01:23 »
Zitat
Original von Joe_D
Jeder darf machen was er will. Nur sollte hier IMHO viel mehr auf das Kostenrisiko eingegangen werden. Das wurde hier nicht annähernd so detailliert beschrieben und ausgewalzt wie die Paragraphen und der Glaube am \"im Recht sein\".

Habe ich schon öfter bemängelt.

Teilweise sehr abenteuerliche Theorien zur Rechtslage werden sehr ausführlich gewälzt (durchaus interessant ohne Frage), wenn diese dann aber aufgrund der Rechtsprechung in sich zusammenfallen wird die Rechtsprechung kurz als verfehlt abgetan oder als \"nur für den Einzelfall relevant\".

Zur Frage der sehr hohen Gutachterkosten, die in künftigen Verfahren entstehen werden, ruht hier alle Hoffnung auf dem sofortigen Anerkenntnis als vermeintlich kostenfreier Rettungsanker. Auch das halte ich für sehr gewagt.

Über Kostenrisiken wird dagegen nicht gerne gesprochen. Eine kenntnis darüber wird wohl entweder stillschweigend vorausgesetzt oder soll über google zu erfahren sein. Aber kann jeder bereits beteiligte Zahlungskürzer aus dem Stehgreif zumindest die ungefähre Summe nennen, mit der er im schlimmsten aller Fälle zumindest rechnen müßte?

Auch darüber, dass vermehrt Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für diese Art Streitigkeiten verweigern, wird lieber geschwiegen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

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Offline jroettges

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« Antwort #24 am: 30. Dezember 2008, 18:29:29 »
@Black
Zitat
Auch darüber das vermehrt Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für diese Art Streitigkeiten verweigern wird lieber geschwiegen.


\"s,,\" Frei zur gezielten Verwendung!
Könnte den Satz verständlich machen!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #25 am: 30. Dezember 2008, 20:12:43 »
@Black

Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?
Schreiben Sie doch einfach mal etwas dazu hier im Forum, anstatt sich darüber zu beklagen, dass das nicht hinreichend thematisiert wäre.
Das Thema wurde m. E. seit 2004 so oft im Forum und an anderer Stelle behandelt....

Haben Sie ggf. als auf Versorgerseite tätiger Praktiker tatsächlich Kenntnis darüber, dass Versorger von Rechtsschutzversicherungen vermehrt für derlei Streitigkeiten  keine Deckungszusage mehr bekommen?!

Auf Kundenseite wäre nämlich entsprechendes noch nicht aufgefallen.

Offline Black

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Prozeßkosten
« Antwort #26 am: 30. Dezember 2008, 21:37:20 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@Black

Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?

Das Kostenrisiko eines Prozesses umfasst die gleiche Summe wie für den Verbraucher. Das ist kein Geheimnis.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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« Antwort #27 am: 30. Dezember 2008, 21:51:39 »
@Black

Das weiß ich wohl. Darum ging es indes nicht. Sie vermissen hier vorgeblich Beiträge zum Kostenrisiko, tragen solche jedoch nicht bei.

Zitat
Wie steht es denn mit den Kostenrisiken auf Versorgerseite?
Schreiben Sie doch einfach mal etwas dazu hier im Forum, anstatt sich darüber zu beklagen, dass das nicht hinreichend thematisiert wäre.
Das Thema wurde m. E. seit 2004 so oft im Forum und an anderer Stelle behandelt....

Offline jofri46

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« Antwort #28 am: 30. Dezember 2008, 22:15:57 »
Die Kostenrisiken auf Versorgerseite liegen wohl eher darin, einen unliebsamen Präzedenzfall zu schaffen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #29 am: 30. Dezember 2008, 22:33:38 »
@jofri46

Das Kostenrisiko hinsichtlich der Verfahrenskosten liegt für beide Parteien gleich hoch. Das Risiko eines unerwünschten Präzedenzfalls ist ein anderes.

 

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