Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
E.ON Westfalen-Weser hat Sammelklage eingereicht.
RR-E-ft:
@Sprock
Für E.ON ist die aufgebaute Drohkulisse vortrefflich. Es stellt sich die Frage, ob damit nicht etwa die deutsche Justiz für Marketingzwecke eines Konzernunternehmens missbraucht wird.
Es geht auch anders:
Es sieht so aus, als ob E.ON Westfalen Weser den Gerichtskostenvorschuss nicht eingezahlt hat, so dass die Klagen nicht zugestellt werden können.
Das soll wohl auch so bleiben.
Ich würde deshalb vor der Firmenzentrale medienwirksam eine Sammlung veranstalten, um den Gerichtskostenvorschuss zusammenzubringen und diesen sodann unter Beteiligung der Medien an der Gerichtskasse des LG Dortmund für E.ON WW einzahlen, damit die Klagen endlich zugestellt werden können.
Wer weiß denn, ob es sich nicht gar nur um fiktive Personen handelt, die als \"Beklagte\" benannt wurden.
Möglich erscheint doch, dass man nie die Absicht hatte, die Klagen zustellen zu lassen.
Denn für gewöhnlich wird der Gerichtskostenvorschuss sogleich mit der Klageeinreichung eingezahlt.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Nichtzahlung schon auf finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens beruht.
Um Klarheit darüber zu erhalten, muss der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt werden.
Dies kann auch durch Dritte erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Zahlung auf fremde Schuld.
Möglich, dass etwa eine Fernsehstation für einen entsprechenden redaktionellen Beitrag über diesen einmaligen Vorgang die Gerichtskosten oder einen Teil davon sponsort.
Für das Gericht ist nur wichtig, dass das Geld da ist.
Und schon kann das Spiel beginnen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Graf Koks:
Herr Fricke, das ist ja fast zu schön um wahr zu sein.
Oder war vielleicht der Scheck nicht gedeckt ?
Wir sollten sofort eine Spendenhotline einrichten !
höchst amüsiert,
Graf Koks
RR-E-ft:
@Graf Koks
Es scheint Methode zu haben, die Kunden wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen sehen zu wollen.
Darauf wurde ja schon in Bremen und Hamburg mit Verbraucherklagen reagiert.
Beim Landgericht Dortmund geht es ersichtlich auch anders.
Dem Gericht wird man noch mitteilen, dass im Falle der Klagerücknahme der überzahlte, nicht verbrauchte Gerichtskostenvorschuss nicht an E.ON, sondern an die Einzahler auszukehren ist.
Mit den Klagen verhält es sich bisher wie bei gefährlichen U- Booten, von denen keiner weiss, ob und wo sie patrouillieren.
Man muss sie deshalb zum Auftauchen zwingen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Sprock:
@ RA Fricke
Von welcher Summe reden wir ?
Wie hoch ist so ein Kostenvorschuß ?
Wenn wir am Samstag in der Paderborner Fußgängerzone
Unterschriften sammeln könnte doch auch gleich die Sammelbüchse
für den Prozeßkostenvorschuß rumgehen ;-)
Termine siehe auch http://www.gaspreise-runter-owl.de
Gruß nach Jena
Sprock
RR-E-ft:
@Sprock
Die Summe ist wie der Gesamtstreitwert überschaubar.
Der maximale Streitwert dürfte bei 23 Beklagten, 130 EUR Preisdifferenz im Jahr und Zugrundelegung des 3,5 fachen Jahresbetrages etwas über 10.000 EUR liegen.
Der Gerichtskostenvorschuss beträgt etwa 600 EUR (drei Gebühren a 200 EUR).
Wegen der Details könnte man ja mal beim LG Dortmund anrufen oder und bei Herrn Villis oder Herrn Päsch nachfragen.
Sollte E.ON die Klage mutig zurücknehmen, ist nur eine Gebühr von dreien verbraucht. Den Rest gibt es zurück.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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