Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser

E.ON Westfalen-Weser hat Sammelklage eingereicht.

(1/5) > >>

Sprock:
Liebes Forum,

anscheinend hat nun E.ON Westfalen Weser als erster Versorger
Verbraucher verklagt. siehe hier
http://www.wdr.de/studio/bielefeld/nachrichten/index.jhtml#TP513179

Hat jemand genauere Informationen ?

Schönen Gruß

Peter Sprockhoff

RR-E-ft:
@Sprock

Sammelklage gegen Verbraucher halte ich persönlich für ausgeschlossen, weil damit eindeutig gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen wird:

Mit der Klageschrift werden nämlich persönliche Daten eines Kunden (Zählernummer, Abnahmestelle, Verbrauch) den anderen Kunden eröffnet.

Möglicherweise von den Sammelklagen der Verbraucher inspiriert, hätten das die Anwälte des Versorgers möglicherweise übersehen.

Das würde man also sofort zu würdigen haben:

Nach § 5 BDSG besteht ein Datengeheimnis. Personen, die mit solchen Daten umgehen, sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

Das passiert auch in den E.ON- Unternehmen.

Irgendwer könnte deshalb jetzt ein Problem haben:


§ 43 BDSG:

Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3

Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, übermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 3

Handelt der Täter gegen Entgelt (Anmerkung: Anwalt) oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Abs. 4

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wie man sieht:

Was die Verbraucher dürfen, darf der Versorger noch lange nicht.

Im Übrigen ruhig und gelassen abwarten.

Jetzt wird noch die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis eingewandt.

Mittlerweile gibt es keine Gutachten der WIBERA, weil die jeder kennt, sondern von deren Mutter PwC Deutsche Revision (Price Waterhouse Coopers).


Das OLG Düsseldorf hat bereits in einem Hinweisbeschluss zur zivilrechtlichen Billigekeitskontrolle von Strom- Netznutzungsentgelten darauf hingewiesen, dass solche Wirtschaftsprüfertestate keinesfalls als Nachweis genügen, vielmehr ist die Preiskalkulation zu erläutern:

http://www.neue-energieanbieter.de/aktuelles/schwerpunkt/72566.html

Dort geht es jedoch auch um einen Rückerstattungsprozess.

Viel höher sind die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Energieversorgungsunternehmen im Falle eines Zahlungsprozesses gegen einen Verbraucher, vgl. BGH NJW 2003, 3131 ff.


Es müsen konkrete Zahlen auf den Tisch, wie die Preise kalkuliert wurden.



Eine Klage ist noch lange kein gewonnener Prozess.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird man beantragen, die Revision zum BGH zuzulassen.

Der hat dazu ja bekanntlich eine ganz gefestigte Rechtsprechung.

Ich würde gar nicht ausschließen, dass die Klage ganz mutig wieder zurück genommen wird, bevor es zum Schwur kommt.

Das hatten wir doch gerade in Erfurt.

An dem dort betroffenen Versorger ist E.ON auch beteiligt.


Weil es sich um ein verstecktes Gestaltungsurteil handelt, wird der Zahlungsanspruch frühestens mit der Rechtskraft fällig, d . h. nach vollem Instanzenzug.

Derweil wird nach den Mitteilungen vom letzten Herbst noch ein \"Nebenkriegsschauplatz\" eröffnet:

Alle sofort eine Zählerüberprüfung nach § 19 AVBGasV beantragen und die angezeigten Zählerstände und damit den Verbrauch bestreiten.

Das wird ein Spaß:

Nicht nur der Preis ist ungewiss, sondern auch der Verbrauch - bei jedem einzelnen Kunden.

Und dabei sieht man auch gleich nach den oft wundersamen Brennwerten. Die Angaben dazu werden auch mit Nichtwissen bestritten.

Etwas besseres kann wohl nicht passieren.

Bis das Verfahren mal irgendwann in vielen Jahren beendet ist, wird ein Soli- Fond aufgelegt, der Zinsen erwirtschaftet.

Verliert E.ON, gibt es aus dem später eine große Sause.

Im Übrigen ist eine Sammelklage für alle viel preiswerter, wodurch es erst recht angezeigt ist, den vollen Instanzenzug durchzuziehen.

Es stellt sich die Frage, welche Kunden E.ON Westfalen Weser eigentlich im Landgerichtsbezirk Dortmund versorgt, zu diesen muss ein Kontakt hergestellt werden:

http://www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Forensische_Kliniken/Dortmund/Standortwahl/Landgericht/index2_html



http://www.eon-westfalenweser.com/web/portal/user/content/page.html?famid=444


Für die Paderborner Gaspreisverweigerer ist wohl ein anderes Landgericht zuständig.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Sprock:
Ich kann Herrn Fricke nur zustimmen.
Erstmal Ruhe bewahren und weitere Fakten sammeln.

Die Klage ist lt. WDR beim Landgericht Dortmund eingereicht.
Das Landgericht Dortmund ist zuständig für:
die Amtsgerichtsbezirke
Hamm, Lünen, Unna, Kamen und Castrop-Rauxel

Nun schaut man sich das Netzgebiet von EON Westfalen Weser an
hier: http://www.eon-westfalenweser.com/web/portal/user/content/page.html?famid=444
Da stellt man schnell fest das es nur Verbraucher aus dem äußersten Westen sein können. (Man möge mich berichtigen, falls diese Annahme falsch ist).

Die meisten Einwände ca. 5000 gab es aber rund um Paderborn.

Schönen Gruß

Peter Sprockhoff

RR-E-ft:
@Sprock

Das LG Dortmund kann auch zuständig sein, für Kunden, die woanders versorgt werden, jedoch im Gerichtsbezirk des LG Dortmund ihren Wohnsitz haben.

Vielleicht sind es gerade zwei oder drei Kunden und man nennt das Ganze schon Sammelklage.

Nicht vergessen werden darf, dass es auch auch Mitarbeiter des Unternehmens gibt, die selbst Kunden sind.

Solche könnten auch im Gerichtsbezirk des LG Dortmund wohnen....

Nach der schräg anmutenden Nummer um das Urteil des Amtsgerichts Koblenz kann man wirklich auf alles gefasst sein.


Es zählt allein eines:

An die Paderborner Gaspreisrebellen hat man sich nicht herangetraut  !!!


Sich verlorene Einzelkämpfer als Gegner herauszupicken würde schon eine gewisse Feigheit zum Ausdruck bringen, nachdem Paderborner Gaspreisverweigerer immer wieder gefordert hatten, endlich verklagt zu werden und man bereits seit über einem halben Jahr gebetsmühlenartig immer nur  mit einer Klage droht - so dass bald keiner mehr daran glauben mag.

Wie steht es nun mit dem \"Gleichbehandlungsgebot\" bei E.ON Westfalen Weser ?!!!!

Vielleicht sollte man noch einmal öffentlich fordern, endlich verklagt zu werden.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Sprock:
Hier gibt es den Presseartikel (Neue Westfälische) von heute (24.06.)
http://www.nw-news.de/nw/lokale_news/paderborn/paderborn/?cnt=521936
Kurz die Fakten: es sollen 23 Verbraucher sein.
Klage soll die Spezialkammer für Kartellrecht entscheiden.
Aktenzeichen gibts bereits: 13066-05.

Also weiter Fakten sammeln und in Ruhe abwarten.

Schönen Gruß aus Paderborn

Peter Sprockhoff

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln