@W.Schöll u. insbesondere Ruro:
Verbotene Rechtsberatung im Forum?Auf diese \'\'Warnung\'\' habe ich schon lange gewartet. Es mag sicherlich der Versorgerbranche und den ihnen nahestehenden Anwälten nicht gefallen, dass hier so offen Meinungen ausgetauscht werden.
Was wären wir Verbraucher doch für „arme Würstchen“, gäbe es diesen Erfahrungsaustausch nicht. Dann würden noch sehr viel mehr Gas- und Stromkunden über den Tisch gezogen. Zumindest sollte man durch das Lesen hier im Forum so problembewusst sein, nicht irgendeinen Rechtsanwalt, der ja Kraft seines Amtes
Rechtsrat erteilen darf, mit der Durchführung solcher Verfahren zu beauftragen. Negativbeispiele gibt es schließlich genug!
Hier sei deshalb ausdrücklich noch mal dem hier im Forum ohne \'\'Tarnkappe\'\' schreibenden
Anwalt Fricke gedankt, der in geduldiger Weise Fragen beantwortet, nicht müde wird, Stellungnahmen abzugeben und dazu manchen wichtigen Link auf Entscheidungen einstellt.
Aber auch den anderen \'\'Rechtsgelehrten\'\', die nicht immer so erkennbar sind, jedoch auch gute Ratschläge erteilen.
Natürlich ist auch die
Versorgerseite hier im Forum interessant, die nicht selten Sand ins Getriebe streuen will und dabei oftmals erwischt wird.
Was den o.a. Link auf Wikipedia und das
„Rechtsdienstleistungsgesetz“ selbst angeht, löste es am 1. 7. 2008 das
Rechtsberatungsgesetz von 1935 (!) ab, das mit kleinen Änderungen seit dieser Zeit galt und oftmals als Keule gegen Nicht-Anwälte geschwungen wurde.
Interessant ist übrigens der Ursprung des ehemaligen Rechtsberatungsgesetzes:
(Auch aus Wikipedia, Auszug)
„Bis 1935 gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt[1]. Dies änderte sich im
Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft.
Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen[2]. Daher wurde in § 5 der Ersten
Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl I S. 1481) festgelegt, dass Juden die nach § 1 RBerG erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wird. In Folge dieser Regelung konnten auch die noch amtierenden jüdischen Richter und Staatsanwälte, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz zum Jahresende 1935 aus dem Dienst ausscheiden mussten, nicht rechtsberatend tätig werden.“Ende des Zitates.
Natürlich wurde diese Diskriminierung irgendwann nach dem Ende des Naziregimes aufgehoben.
Dennoch: Ein m.E. wenig rühmlicher Ursprung des
\'\'Schutzes von Verbrauchern/Rechtsuchenden vor unbefugtem Rechtsrat\'\'.
Ich hoffe jedenfalls, dass hier
im Forum weiter Klartext geschrieben wird und Ratschläge und Erfahrungen auch von \'\'Nicht-Anwälten\'\' zu lesen sind. Sollten diese wirklich ab und zu mal neben der Sache liegen oder nicht juristisch korrekt formuliert sein, können nach dem \'\'Rechtsdienstleistungsgesetz befugte Forumteilnehmer (Verbraucher- u. Versorgeranwälte)\'\' das ja korrigieren.
