Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Verfahrenskosten  (Gelesen 30244 mal)

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Offline W. Schöll

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Verfahrenskosten
« Antwort #45 am: 22. Dezember 2008, 17:36:45 »
Sehr geehrter Herr RuRo,
ein Forum ist eine Sache um Meinungen auszutauschen. Bei diesem Forum geht es darum sich gegenseitig im Sinne der Energieverbraucher zu helfen.
Wenn Sie Angst haben, dass ihre Meinung kostenlos weitergegeben wird, dann sollten Sie sich nicht an dieser Diskussion beteiligen.
Wenn ich jemand dazu motivieren will, den Preisen bei der Energie zu widersprechen, dann muss ich bestimmte Fragen auch beantworten können.

Übrigens, auch Sie sind nicht als Meister ihres Fachs geboren, sondern durch das Wissen anderer zu einem gewissen Wissenstandart gekommen.

Offline RR-E-ft

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Verfahrenskosten
« Antwort #46 am: 22. Dezember 2008, 17:55:01 »
@W.Schöll

Kommt es zu keinem Prozess, weil keine Klage erhoben und zugstellt wird, entstehen auch keine Prozesskosten. Ohne Gerichtsverfahren keine verfahrenen Verfahrenskosten.

(Das ist so ähnlich wie bei der Mietwohnung. Mietet man keine Wohnung, ist auch keine Wohnungsmiete zu zahlen.)

Außer im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses gem. § 93 ZPO und der Klagerücknahme, bei denen jeweils der Kläger die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat, trägt grundsätzlich die am Ende unterliegende Prozesspartei alle Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Kosten des Gegners, eigene Kosten).

Der Kläger muss alle Kosten (Gerichtskosten, seine eigenen Anwaltskosten)vorschießen. Obsiegt er am Ende, erlangt er einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch gegen den Beklagten, den er im Wege der Kostenfestsetzung gerichtlich titulieren lassen kann, um diesen wo nötig im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können. Unterliegt der Kläger am Ende, hat der Beklagte einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch....

Selbst wer sich zur Zahlung entscheidet, muss und sollte damit nichts anerkennen, sondern kann auch ausdrücklich unter dem  Vorbehalt der Rückforderung zahlen. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorbehalts ist allerdings oftmals zu bezweifeln, wenn man eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Prozessrisikos scheut.

Besteht ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB und entsprach die Leistungsbestimmung zudem der Billigkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB  war die Forderung von Anfang an fällig, mit der Folge, dass Verzugskosten geschuldet sein können.

Solche Verzugskosten sind von den Prozesskosten zu unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2007 Az. III ZR 91/07)

Offline Pedro

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Verfahrenskosten
« Antwort #47 am: 22. Dezember 2008, 19:11:06 »
@W.Schöll u. insbesondere Ruro:
Verbotene Rechtsberatung im Forum?
Auf diese  \'\'Warnung\'\' habe ich schon lange gewartet. Es mag sicherlich der Versorgerbranche und den ihnen nahestehenden Anwälten nicht gefallen, dass hier so offen Meinungen ausgetauscht werden.
Was wären wir Verbraucher doch für „arme Würstchen“, gäbe es diesen Erfahrungsaustausch nicht. Dann würden noch sehr viel mehr Gas- und Stromkunden über den Tisch gezogen. Zumindest sollte man durch das Lesen hier im Forum  so problembewusst sein, nicht irgendeinen Rechtsanwalt, der ja Kraft seines Amtes Rechtsrat erteilen darf, mit der Durchführung solcher Verfahren zu beauftragen. Negativbeispiele gibt es schließlich genug!
Hier sei deshalb ausdrücklich noch mal dem hier im Forum ohne \'\'Tarnkappe\'\' schreibenden Anwalt Fricke gedankt, der in geduldiger Weise Fragen beantwortet, nicht müde wird, Stellungnahmen abzugeben und dazu manchen wichtigen Link auf Entscheidungen einstellt.
Aber auch den anderen \'\'Rechtsgelehrten\'\', die nicht immer so erkennbar sind, jedoch auch gute Ratschläge erteilen.
Natürlich ist auch die Versorgerseite hier im Forum interessant, die nicht selten Sand ins Getriebe streuen will und  dabei oftmals erwischt wird.
Was den o.a. Link auf Wikipedia und das  „Rechtsdienstleistungsgesetz“ selbst angeht, löste es  am 1. 7. 2008 das Rechtsberatungsgesetz von 1935  (!) ab, das mit kleinen Änderungen seit dieser Zeit galt und oftmals als Keule gegen Nicht-Anwälte geschwungen wurde.
Interessant ist übrigens der Ursprung des ehemaligen Rechtsberatungsgesetzes:
(Auch aus Wikipedia, Auszug)
„Bis 1935 gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt[1]. Dies änderte sich im Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft. Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen[2].
Daher wurde in § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl I S. 1481) festgelegt, dass Juden die nach § 1 RBerG erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wird. In Folge dieser Regelung konnten auch die noch amtierenden jüdischen Richter und Staatsanwälte, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz zum Jahresende 1935 aus dem Dienst ausscheiden mussten, nicht rechtsberatend tätig werden.“
Ende des Zitates.
Natürlich wurde diese Diskriminierung irgendwann nach dem Ende des Naziregimes aufgehoben.
Dennoch: Ein m.E. wenig rühmlicher Ursprung des \'\'Schutzes von Verbrauchern/Rechtsuchenden vor unbefugtem Rechtsrat\'\'.
Ich hoffe jedenfalls, dass hier im Forum weiter Klartext geschrieben wird und Ratschläge und Erfahrungen  auch von \'\'Nicht-Anwälten\'\' zu lesen sind. Sollten diese wirklich ab und zu mal neben der Sache liegen oder nicht juristisch korrekt formuliert sein, können  nach dem \'\'Rechtsdienstleistungsgesetz befugte Forumteilnehmer  (Verbraucher- u. Versorgeranwälte)\'\' das ja korrigieren.  ;)

Offline Black

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Verfahrenskosten
« Antwort #48 am: 23. Dezember 2008, 10:29:41 »
Ich finde es manchchmal hier im Forum auch schon grenzwertig denn:


§ 2 RDG Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.


§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) ...
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

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Offline Kampfzwerg

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Verfahrenskosten
« Antwort #49 am: 23. Dezember 2008, 16:58:01 »
Hey Leute,
immer schön friedlich bleiben, schliesslich beschreibt man die Weihnachtszeit gemeinhin als besinnlich ;)
Auch wenn Statistiken eine ganz andere Sprache sprechen  :D

Es hätte mich schon sehr gewundert, wenn @black auf diese Steilvorlagen nicht reagiert hätte. Zugleich sehr beruhigend, sein statement ;-)
denn bis auf den ersten Einleitungssatz entspricht es, wie so oft, schlicht einem Zitat der entsprechenden §§.
Lesen kann ich auch.
Der Beitrag ist also eigentlich eine Mogelpackung, bedient sich, ähnlich wie in der Werbung, des Mittels \"schöne Verpackung mit wenig Inhalt\", oder, wer es eher literarisch mag, \"viel Lärm um nichts\" -  mit dem einzigen Zweck der Verunsicherung.
Warum er es allerdings grenzwertig findet - und das wiederum wäre auch nur eine Meinung von vielen -  und auch was konkret, erklärt er nicht.


P.S. Ich glaube nicht, dass es RuRo so gemeint hat, wie es bei W.Schöll offensichtlich angekommen ist  ;)
@Pedro, kreuzige mich nicht für meine Meinung, aber etwas mehr Absätze und etwas weniger Fettdruck wäre manchmal schöner - und lesbarer  ;)

Offline DieAdmin

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Verfahrenskosten
« Antwort #50 am: 23. Dezember 2008, 17:15:51 »
Zitat
Original von Black
Ich finde es manchchmal hier im Forum auch schon grenzwertig denn:
...

@all,

tut bitte nicht so einfach diese Aussage wegwischen, nur weil diese von Black kommt.

Ich erinnere mich an Aussagen und Stellungnahmen zur Rechtsberatung von Herrn Fricke und auch wie gefährlich/schädlich falsche Ratschläge sein können, vor allem von jemanden, den man nicht dafür haftbar machen kann.

Bei folgender Suchanfrage konnte ich einiges finden:

Suche nach Schlüsselwort: Rechtsberatung
Suche nach Benutzernamen:  RR-E-ft
Anzeigemodus: Treffer als Beiträge anzeigen

Offline Black

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« Antwort #51 am: 23. Dezember 2008, 17:22:56 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Lesen kann ich auch.
(...)
Warum er es allerdings grenzwertig findet - und das wiederum wäre auch nur eine Meinung von vielen -  und auch was konkret, erklärt er nicht.

Tja anscheinend nicht, denn sonst wäre aus dem LESEN des Gesetzestextes klar, dass hier sehr oft in konkreten fremden Sachverhalten rechtlich um Hilfe gebeten und beraten wird.

zB.

Zitat
Original von frank25
Gestern haben wir von unserem Energieversorger für Strom eine Sperrandrohung erhalten. Die Vorgeschichte hierzu:
Im Jahr 2007 haben wir (...) Hat die E.ON Hanse damit recht?

Zitat
Original von opferlamm-ma
War doch der Inkassobeauftragte hier (wg. Strom)

unangekündig. Habe ihn  nicht an die Messeinrichtung gelassen!

Zitat des von ihm hinterlassenen Schreibens:
------------------------------------------------
Inkassoauftrag

Sehr geehrter Herr xxxx,

nach unserem Mahnschreiben (...)
Zusammenfassung:
Den Schlussrechnungen (Strom) schon jahrelang infolge vertraglich nicht vereinbarter
Abrechnungspreise widersprochen (315BGB) Rechnungsbetrag gekürzt und die daraus resultierenden Abschlagsbeträge als unverbindlich mitgeteilt.

Zahle immer nur per Scheck mit entsprechendem Vorbehalts Begleitschreiben.
Die Abbuchung werte ich dann gleich als Zugang des Begleitschreibens.
Ausserdem sichert dies m.E. beim EVU auch Arbeitsplätze :-))
Man hat ja noch soziale Verantwortung !!

Freue mich über jede Stellungnahme

Zitat
Original von bigfamily
Heute fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben von ENSO mit der Mitteilung der Versorgungsunterbrechung am 15.09. und das die Sperrung auch in unserer Abwesenheit vorgenommen wird. Wie kann ich die Sperrung abwenden, außer das ich den Gesamtbetrag zahle?

Der letzten Mahnung vom 15.08. mit Sperrandrohung hatte ich (...)

Bitte helft mir schnell...


Es gibt Forenbetreiber die sind dafür schon kostenpflichtig abgemahnt worden.
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Offline RR-E-ft

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Verfahrenskosten
« Antwort #52 am: 23. Dezember 2008, 17:32:51 »
@Black

Dafür, dass solche Anfragen zu konkreten Rechtsberatungen von interessierter Seite immer mal wieder eingestellt werden, kann kein Forenbetreiber etwas. Das hat man nicht in der Hand.

Zur interessierten Seite könnten schließlich Energieversorgungsunternehmen zählen, deren inkognito auftretende Mitarbeiter/ Beauftragte/ Bevollmächtigte hier solche Beiträge reinsetzen.

Da kommen dann Beiträge wie alleinerziehender Oma mit kleiner Witwenrente, Hartz IV und mobilen Dialysegerät wurde die Strom- und Gassperre angedroht, wenn die 15,27 € nicht innerhalb von drei Tagen gezahlt würden, dringender Hilferuf, weil Oma sonst sterben könnte...Siehste hier.

Ersichtlich gibt es hier einige, denen es besonders wichtig ist, sich inkognito an der Diskussion zu beteiligen. Ich nenne jetzt mal keine Namen.  ;)

Eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall sollte man hier und auch sonst nicht angedeihen lassen, sondern Fragen von Allgemeininteresse beleuchten und im Übrigen auf eine mögliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin verweisen.

Schließlich hält der Verein für seine Mitglieder vielfältige Beratungsmöglichkeiten durch beauftragte  Rechtsanwälte vor.

Offline Kampfzwerg

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Verfahrenskosten
« Antwort #53 am: 23. Dezember 2008, 17:48:35 »
Zitat
Original von Black
Zitat
Original von Kampfzwerg
Lesen kann ich auch.
(...)
Warum er es allerdings grenzwertig findet - und das wiederum wäre auch nur eine Meinung von vielen -  und auch was konkret, erklärt er nicht.

Tja anscheinend nicht, denn sonst wäre aus dem LESEN des Gesetzestextes klar, dass hier sehr oft in konkreten fremden Sachverhalten rechtlich um Hilfe gebeten und beraten wird.
Hier geht es doch wohl eher um \"Verstehen\" als um \"Lesen\" :D
GeLESEN habe ich auch die vielen Beiträge, in denen auf rechtskundige Beratung im Einzelfall verwiesen - und KEINE erteilt- wurde.
Auch aus eigener Erfahrung kann ich diesen \"Verweis\" leider bestätigen  ;)



@Evitel2004
ich habe mich ebenfalls gut erinnert.
eben deswegen: Reaktion durch Provokation  ;)
Hat funktioniert.
Wünsche Dir und Deinen Lieben frohe und stressfreie Feiertage und ich danke Dir sehr für Deine unermüdliche Aufmerksamkeit!

Offline Black

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Verfahrenskosten
« Antwort #54 am: 23. Dezember 2008, 18:08:27 »
Bei der Frage für was ein Forenbetreiber alles \"etwas kann\", bzw. wie zeitnah er Postings prüfen oder auch löschen muss gibt es eine ziemlich (übertrieben) harte Rechtsprechung  (haben Sie mal die Fälle von Callactive verfolgt?)
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/

ich zitiere mal aus einem Fall wo es um die Haftung eines Forenbetreibers für ehrverletztende Äußerungen geht, die ihm unbekannte Dritte (!) in seinem Forum hinterlassen hatten und die sich gegen die Firma Callactive richteten:

Zitat
Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte „schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!]” die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich „ehrverletzend” äußern. Bereits durch die „Brisanz des Ursprungsartikels” hätte ich „vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert” und „durch die Anfügung der Rubrik ‚Kommentare’ Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern”.
(...)
Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.(...)




Zitat
Original von RR-E-ft
Ersichtlich gibt es hier einige, denen es besonders wichtig ist, sich inkognito an der Diskussion zu beteiligen. Ich nenne jetzt mal keine Namen.  ;)

Kampfzwerg oder Superhase vielleicht?
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Verfahrenskosten
« Antwort #55 am: 23. Dezember 2008, 18:14:05 »
@Black/all

Zurück zum eigentlichen Thema.

Offline Lupo

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Verfahrenskosten
« Antwort #56 am: 03. Januar 2009, 16:34:51 »
Anfangs war das Thema \"Verfahrenskosten\" fuer mich sehr interessant zu verfolgen.
Allerdings geht es hier nur noch um das Gehabe von Recht und Unrecht verschiedener Personen, welches m. E. uns nicht- Juristen das Thema undurchsichtiger macht und wichtiges von unwichtigem zu trennen.
Es ist schon schwer genug die Entscheidung für den nächsten, eigenen Schritt zu treffen. In diesem Forum möchte ich mich gezielt informieren.
Tut uns doch den gefallen und bleibt beim Kern des Themas. Alles andere duerft ihr gerne uber die PN austauschen.
Sonst verlieren hier wahrscheinlich bald einige den Überblick und damit die Lust den Widerspruch aufrecht zu halten.

Offline Black

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Verfahrenskosten
« Antwort #57 am: 03. Januar 2009, 16:42:37 »
@ Lupo

Manchmal lassen wir uns eben hinreißen....

Sie sollten aber bedenken, dass der rechtliche Hintergrund dieses \"Protests\" eben bisweilen wirklich sehr kompliziert sind. Nicht umsonst befasst sich immer wieder der BGH mit einzelnen Fragen hierzu und ist sich auch innerhalb der Senate nicht einig. Daher kann es nach meiner Ansicht auch dem einfachen Verbraucher - wenn er sich denn auf das Feld der Billigkeitskontrolle begibt - nicht erspart werden sich auch etwas mit dem juristischen Hintergrund auseinander zu setzten.
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Offline RuRo

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Verfahrenskosten
« Antwort #58 am: 03. Januar 2009, 17:58:09 »
Zitat
Original von Black

... Nicht umsonst befasst sich immer wieder der BGH mit einzelnen Fragen hierzu und ist sich auch innerhalb der Senate nicht einig ...

Da wäre es doch mal an der Zeit, dass der Große Senat zur Einigung beiträgt  

Es soll Juristen geben, die keinen Widerspruch in der unterschiedlichen Rechtsprechung der Senate erkennen, geschweige denn, sehen  :rolleyes:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline AKW NEE

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Verfahrenskosten
« Antwort #59 am: 04. Januar 2009, 13:29:15 »
@ Black

Kann es nicht auch sein, dass Ihre Interessen weniger edel sind, als Sie tun? Kann es sein, dass Sie als ( Versorger ) - Anwalt die Laien etwas verwirren wollen?

 

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