Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verfahrenskosten

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Black:
Das Thema ist aber noch immer das sofortige Anerkenntnis.

Die Frage was Billigkeit bedeutet oder was \"die Branche\" so denkt ist dafür nicht von Bedeutung. Es geht einzig und allein um die Frage was ein EVU, dass von seiner Preisbilligkeit überzeugt ist praktisch tun muss um diese Billigkeit zu belegen - und zwar zunächst außergerichtlich.

Wenn das EVU das nämlich letztendlich nur per Gerichtsverfahren klären lassen kann, dann ist für das sofortige kostenfreie Anerkenntnis des Kunden kein Raum mehr.

RR-E-ft:
@Black

Ich habe eine ziemlich konkrete Vorstellung davon, wie das aussehen sollte, sehe mich indes nicht bemüßigt, Ihnen diese hier mitzuteilen, auf dass sie andernorts etwaig teuer an ein brennend interessiertes Publikum gebracht werde.  ;)

Black:
Interessant, da wird allerorts danach geschrien der böse Versorger solle doch endlich die Billigkeit beweisen und gefälligst nicht ständig grundlos arme Kunden verklagen. Aber die Frage wie der Streit (angeblich) außergerichtlich ohne Verfahrenskosten zu klären ist, soll das wertvolle Geheimnis sein, dass man nicht preisgeben darf?

Aus Versorgersicht heißt das also der Verbraucher fordert etwas, lehnt alles was er außergerichtlich kriegt ab, behauptet aber im Verfahren die Klage sei unnötig gewesen. Fragt man aber wie die Lösung aus Verbrauchersicht dann aussehen sollte heißt es, dass sei geheim??

Zeus:
@ Black

Sie schwadronieren ja wieder,  offensichtlich im Sinne einer gut zahlenden Klientel. Wäre doch vielleicht einmal sinnvoll uns mitzuteiteilen wie Sie und  die o.a. Klientel das BGH Urteil vom 17.12 2008 verdaut haben. Ich vermisse Ihre Stellungnahme hierzu in den entsprechenden Threads.

Black:

--- Zitat ---Original von Zeus
@ Black

Sie schwadronieren ja wieder,  offensichtlich im Sinne einer gut zahlenden Klientel. Wäre doch vielleicht einmal sinnvoll uns mitzuteiteilen wie Sie und  die o.a. Klientel das BGH Urteil vom 17.12 2008 verdaut haben. Ich vermisse Ihre Stellungnahme hierzu in den entsprechenden Threads.
--- Ende Zitat ---

Eigentlich schwadroniere ich derzeit im Sinne meiner Rechtsauffassung. Und die Verbraucher hier passen ihre Rechtsauslegung doch auch ihrem Geldebeutel an, also kommen Sie mir nicht so...

Das BGH Urteil mußte ich nicht \"verdauen\". Dass wäre vielleicht der Fall wenn ich die Klausel entworfen oder zur Verwendung empfohlen hätte. Dass diese Klausel abgelehnt wurde überrascht mich auch nicht wirklich.

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