Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Bernie57:
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern. X(
userD0009:
@Bernie57
Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.
Grüße
belkin
Bernie57:
@ belkin
Vielen Dank für den Hinweis!
Eckerhart:
Hallo,
bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?
Bis dann
Eckerhart
P.S.: Eine kurzfristige Infoveranstaltung über das weitere Vorgehen wäre super!
Tomkol:
Auch ich habe als Normalkunde ein Mahnbescheid bekommen.
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