Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Eckerhart
bei mir stimmen auch die Rechnungsnumern nicht und das Datum liegt immer ein paar Tage nach dem richtigen Datum. Ein Betrag ist um etwa 2 Euro niedriger als in der Zahlungserinnerung!
Das können doch keine Fehler sein!
Ist der Mahnbescheid nun wirkungslos oder kann man auf Grund dieser Fehler widersprechen?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von belkin
Man beachte u.U. die Rspr. zu den Anforderungen an die genaue Bezeichnung des geltend gemachten Anspruchs im Mahnbescheid, da bei ungenauer oder gar falscher Bezeichnung u.U. keine Hemmung der Verjährung eintritt.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Bernie57
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind ....
--- Ende Zitat ---
Auf der Web-Seite eines Rechtsanwalts habe ich eine Belehrung über die korrekte Verwendung von Mahnbescheiden gelesen. Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.
Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss man, wie mehrfach erwähnt, nicht begründen und sollte dies tunlichst auch nicht tun. Also den Versorger nicht auf seinen Fehler hinweisen und ihm so ermöglichen, noch einen korrekten Mahnbescheid zu beantragen.
Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.
Gruss,
ESG-Rebell.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von ESG-Rebell
Demzufolge ist es riskant, eine Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheids zu hemmen. Wenn der Mahnbescheid nämlich Mängel aufweist und der Anspruch des Antragstellers vom Kunden daraufhin als unberechtigt zurückgewiesen wird, dann ist die Verjährung bereits eingetreten.
Sollte der Versorger dann klagen, so kann der eigene Anwalt in der Klageerwiderung immer noch alle Mängel rügen und sich ggf. auf die eingetretene Verjährung berufen.
--- Ende Zitat ---
Der BGH hat mit Urteil vom 2.6.2005, Az. V ZB 32 05, festgestellt, dass einzelne Eigentümer nur in Ausnahmefällen stellvertretend für die Gesamtschulden der Gemeinschaft haftbar gemacht werden können.
Hat ein Gläubiger eine Forderung, muss er die gesamte Gemeinschaft verklagen, da die Gemeinschaft als Ganzes haftet und nicht der einzelne Eigentümer.
So, wie Wohnungseigentümer mit einem Gas-Gemeinschaftsanschluss nur gemeinsam die Zahlung von höheren Gaspreisen verweigern können, so können sie auch nur gemeinsam verklagt werden!
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=33129&anz=1&pos=0&client=3&Frame=4&.pdf
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1722&st_id=1722&content_news_detail=4600&back_cont_id=1722
sischka:
Hallo zusammen,
bitte einmal die Geschäftsnummer auf dem Mahnbescheid mit den aufgeführten Rechnungen vergleichen.
Keine der Rechnungsnummern ist jemals verschickt worder, es handelt sich um ein internes Buchungskonto, auf das GW die offenen Beträge gebucht hat, damit dort auf dem Kundenkonto kein Mahnlauf angestoßen wird.
Interessant sind die ersten 4 Ziffern des Geschäftszeichens auf den Mahnbescheiden.
Diese Kennzeichnen wahrscheinlich die Anzahl der Widersprüchler.
bei mir 3xxx, dem zu Foge musste GW mindestens 80.000 € für die Versendung der Mahnbescheide an Gebühren aufwenden.
Hat jemand eine höhere Nummer?
Gruß
sischka
eHonkey:
Wie sieht es bei einem Widerspruch mit Schufa-Einträgen aus?
Ich könnte mir nicht leisten, eine (wenn auch zunächst unberechtigte) negative Schufa zu haben, weil dann die Banken nervös würden.
M.E. wäre das bei einem Widerspruch auch nicht rechtens, richtig?
Gruß,
Frank.
ben100:
Ganz klar nein!
Ein Mahnbescheid bedeutet juristisch gesehen ja erstmal das jemand \"behauptet\" Du schuldest ihm Geld.
Wenn ich Deine Adresse hätte könnte ja auch ich Dir einfach mal so einen Mahnbescheid schicken.
Probleme bekommst Du erst, wenn Du diesem nicht widersprichst und somit
die Schuld quasi anerkennst.
Also mal schön Widerspruch einlegen.
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