Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Majue:
Hallo Protestler,
auch uns wurden die 23 € für den Mahnbescheid abgezogen, ebenfalls ohne vorherige Benachrichtigung. Allerdings mit einer Besonderheit: auf Grund eines Irrtums habe ich im Februar den Abschlag doppelt überwiesen und den zuviel gezahlten Betrag schriftlich zurückgefordert. Ich erhielt aber nur einen Teil zurück, die 23 € wurden kommentarlos einbehalten. Auf meine telefonische Anfrage erklärte man mir, dass die Kosten für den Mahnbescheid abgezogen worden wären. Ich habe eine schriftliche Bestätigung gefordert, diese aber bis heute nicht erhalten. Ich werde also die 23 € von der nächsten Abschlagszahlung ebenfalls abziehen!
Gruß
J. Markert
Bernie57:
--- Zitat ---Original von Bernie57
Hallo zusammen,
auch ich habe \"schöne Weihnachtspost\" in Form eines Mahnbescheides erhalten.
Habe dabei festgestellt, dass die im Mahnbescheid angegebenen Rechnungsnummern und ein Rechnungsdatum falsch sind; anscheinend wohl willkürlich gewählt sind. Völlig unverständlich.
Ich habe natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt und warte die Dinge erst einmal ab, die da eventuell kommen können.
Wie im Manhbescheid angegeben: Das Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung Rechtens ist. In meinen Augen ist das der Versuch von NGW, dem Kunden Angst zu machen und zu verunsichern. X(
--- Ende Zitat ---
Hallo Mitstreiter,
mittlerweile ist ja über ein Vierteljahr vergangen und nach der \"Weihnachtspost\" und dem scnhließenden Widerspruch meinerseits, ist nix mehr an Papier gekommen. War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern. Schau´n mer mal, wie´s weitergeht......
gaskocher:
--- Zitat ---War also, wie vermutet, ein plumper Versuch die Verbraucher einzuschüchtern.
--- Ende Zitat ---
Ja und Nein.
Am Telefon war mir ja angedeutet worden, dass auch die drohende Verjährung eine Rolle spielte.
Tomkol:
Ich habe einen ganz entzückenden Brief erhalten. Habe einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und nun bitten die Gelsenwasserer mich, ihnen doch die Frist zur Beilegung zu verlängern, da sie das Urteil xy noch gerne abwarten würden.
Die Bitte gestaltet sich dermaßen nachdrücklich, das sie bei Nichtverlängerung den Klageweg beschreiten würden.
Gruss Thomas
NACHTRAG: Sehe schon, das es hierfür einen eigene Thread gibt..
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