Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
sischka:
Hallo zusammen,
mit heutiger Post erhielt ich das gerichtliche Mahnverfahren, welches Gelsenwasser eingeleitet hat um die offenen Forderungen seit 2005 einzutreiben.
Ist noch jemand mit einem Mahnbescheid versorgt worden?
Wie ist weiter vorzugehen?
Mahnbescheid widersprechen und dann??
Paul2:
Hallo Sischka,
auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid für die Jahre 2005 bis 2007 erhalten.
Vielleicht wollte Gelsenwasser die noch vor dem Jahresende loswerden, um die Verjährung zu unterbrechen.
Ich werde auf jeden Fall widersprechen.
Meine Frage an die Experten dieses Forums: Sollte man jetzt bereits einen Anwalt einschalten oder erst mal auf eine evtl. Klage warten??
Danke und Gruß
Paul2
Emsländer:
Im Rahmen der Zahlungsaufforderungskampagne sollte jeder Verbraucher damit rechnen, in der Folgezeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt zu bekommen.
Niemand muss vor einem Mahnbescheid Angst haben. Er erfordert jedoch eine sofortige Reaktion innerhalb von 14 Tagen in Form eines Widerspruchs. Dem Mahnbescheid liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Um Widerspruch einzulegen, kreuzt der Verbraucher nur die Zeile an \"Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt\" und unterschreibt. Dann bringt er das Widerspruchsformular zum angegebenen Amtsgericht zurück bzw. schickt es als Einschreiben mit Rückschein dorthin.
Der Widerspruch muss nicht begründet werden.
Suchen Sie sich Beistand bei den \"örtlichen Gasrebellen\" oder wenn Sie die \"Ruhe verlieren\" sichern Sie sich über einen Anwalt ab.
Noch besteht keine Not.....ein Mahnbescheid ist schnell beantragt aber ob sich der Versorger traut? Die Gefahr ein negatives Urteil zu erhalten ist immer noch groß...
Noch ist die Messe nicht gelesen! :D
userD0009:
@Paul2
Die sofortige Beauftragung eines RA hat die Vorteile, dass man
1. eine Prüfung des eigenen Sachverhaltes erhält, und die Erfolgsaussichten besser einschätzen können sollte, und sollte man der Meinung sein, die Forderung anzuerkennen, dann sind die Gerichtskosten noch geringer.
2. Man hat einen RA, der Mandate annimmt und man vermeidet so die u.U. zu knappe Zeit für die Suche, wenn eine Klage zugestellt wird.
Grüße
belkin
sir_diddler:
Hallo, auch ich habe heute (als Sonderkunde) einen Mahnbescheid der GVH - GasVersorgung Hünxe erhalten (gehört auch zur NGW/Gelsenwasser
Werde logischerweise auch Widerspruch einlegen und wohl in kürze mal einen RA aufsuchen.
mit rebellischem Gruße
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