Energiepreis-Protest > Gelsenwasser

Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet

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ben100:
Genauso würde ich das an Deiner Stelle auch machen.

jofri46:
Mein Fazit:
Auf jeden Fall, egal wie der Anspruch im Mahnbescheid bezeichnet ist, Widerspruch einlegen, ohne Begründung (ist auch nicht erforderlich) und abwarten, ob der Versorger dann den Anspruch begründet, d. h. das Verfahren weiter betreibt. Tut er das nicht, endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach Einlegung des Widerspruchs (s. § 204 Abs. 2 Satz 2 und § 209 BGB).

Majue:
Hallo liebe Protestler,

auch wir haben heute Mahnbescheide von Gelsenwasser erhalten. Einen für meine Frau und einen für mich! Natürlich werden wir Einspruch einlegen und die Angaben prüfen.

Schwalmtaler:
Hallo Jürgen,

seid ihr beide Eigentümer und auch beim Versorger Vertragspartner?

Oder beide Eigentümer und nur einer Vertragspartner?

Gruß
Schwalmtaler

Kampfzwerg:
guck mal hier:
Mahnung  Ankündigung des gerichtlichen Forderungseinzugs
Prozesskostenfond auch bei Ehepartner?

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