@Wasserwaage
Meinen Sie die mit den relativ günstigen Grundpreisen?Im Vergleich etwa zu den Jenaer Stadtwerken können sich die Flensburger Preise sehen lassen.
Es ist nicht ersichtlich, welcher Preis in Flensburg als
\"Allgemeiner Preis der Grundversorgung\" öffentlich bekannt gegeben wurde. Die
öffentliche Bekanntgabe ist nicht zu verwechseln mit der Veröffentlichung auf den Internetseiten des Anbieters.
Kommt der Grundversorgungsvertrag gem. § 2 Abs. 2 StromGVV allein durch Entnahme aus dem Netz zustande, ist für den Versorger nicht ersichtlich, ob der Strom für eine Wärmepumpe oder andere elektrische Verbrauchsgeräte bezogen wird.
Geht es um Strom für eine Wärmepumpe, ist irgendwie eine besondere Abrede vonnöten, die das Ganze aus meiner Sicht zu einem Sondervertrag macht.
Der Allgemeine Preis der Grundversorgung ist in Flensburg nach meiner Auffassung der \"
Einfach- Tarif\", weil dieser im Gegensatz zu allen anderen keiner besonderen vertraglichen Abreden bedarf.
Der \"Zweizeiten- Tarif\"
kann ebenso wie der \"Wärmepumpen- Tarif\"
gewählt werden, was also einer besonderen Wahl durch den Kunden und vertraglichen Abrede mit dem Versorger bedarf, mithin Sondervertrag.