Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07
wulfus:
Laienfrage:
Wenn nach diesem Urteil versorgerseitig nur noch auf die Darlegung von \"Bezugskostensteigerung\" abgehoben werden kann,
ist dann dieses elendige pauschale Argument der Ölpreisbindung nicht vom Tisch? Oder wird die als ursächlich mit einbezogen?
.
wulfus:
--- Zitat ---Original von Pedro ... das alte Lied \'\'Wes Brot ich ess, des Lied ich sing\'\' auch bei Gasprozessen Realität ist.
Warten wir doch mal in Ruhe die Urteilsbegründung ab, dann wird sicherlich noch weiteres Licht in dieses dunkle Kapitel kommen.
--- Ende Zitat ---
Ja, diese alte Weisheit ist mir beim ersten Kommentar von Black auch gleich in den Sinn gekommen. OK, warten wir ...
warten wir ab, wann ein gestimmter BGH-Richter Chefjurist bei einem marktbeherrschenden Energie-Großkonzern wird.
Dank seiner bisherigen \"Lehrtätigkeit\" und der dadurch weiter steigenden exorbitanten \"Konzern-Gewinne\" ist ihm ein ebenso exorbitantes Spitzengehalt sicher.
kamaraba:
Karlsruhe: BGH - Gasverkauf weiterhin Lizenz zum Gelddrucken
Ein, wie ich finde, lesenswerter Beitrag. Auch wenn die Urteilsbegründung im Wortlaut noch nicht vorliegt.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von ben100
Also Leute, ab auf die Straße würde ich sagen, weil jetzt müssen wir wohl oder übel alle zahlen, da kann wohl auch der Bund der Energieverbraucher nix mehr machen.
--- Ende Zitat ---
Es verstehe wer will...diesen Unfug verbreitet ein Forenmitglied, das als Tarifkunde vorgeblich seinen eigenen Versorger bereits erfolglos verklagt hat und danach Berufung einlegte.
Bemerkungen dieser Art schaden der Sache ja fast noch mehr als vorgeblich negative Urteile es vermögen.
Sie schüren nur in großem Maß die Unsicherheit der Neueinsteiger oder veranlassen weniger streitbare und vor allem weniger informierte und/oder kritische Mitglieder zur Aufgabe des Widerstands (siehe @smokie (nichts für ungut))
Es besteht nicht die geringste Veranlassung hier Panik zu verbreiten und schon gar nicht aus Angst und vorauseilendem Gehorsam morgen alle nicht beglichenen Forderungen zu überweisen!
D a s wäre der worst case und ein Schlag ins Gesicht für uns alle.
Es geht bei diesem Urteil in der Tat um 315 und die Belieferung von Tarifkunden.
Denkt bitte mal darüber nach, warum die Versorger sich, teilweise seit Jahren!, so standhaft weigern, die selbst abgeschlossenen Sonderverträge zur Kenntnis nehmen zu wollen und sich allen diesbezüglichen Nachfragen und statements der Verbraucher standhaft verweigern?!
Nach dem heutigen Urteil hat es zumindest den Anschein, als hätten sie damit wohl zufällig auf das richtige Pferd/kleinere Übel gesetzt.
Das heisst für alle Verbraucher die eigenen Verträge sorgfältigst zu prüfen und zunächst den Vertrag richtig zu beurteilen.
TK oder SV, das ist hier die Frage.
@ESG-Rebell
--- Zitat --- Sie werden einfach ihre Kunden in die eigene Grundversorgung hinein kündigen und sie dann richtig abziehen.
--- Ende Zitat ---
Das ist eben das wahre Gesicht eines Monopolisten!
Diese Möglichkeit haben sie doch schon im letzten Jahr zu nutzen versucht.
Sie deklarierten SV-Kunden zu TK-Kunden - und bei Bedarf auch wieder zurück ;-)
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Black
--- Zitat ---Original von wulfus
Wenn das dem Versorger nun so einfach gemacht wird, verlange ich als Verbraucher das gleiche Recht: Ich möchte ebenfalls die Unbilligkeit einer Tariferhöhung und meine dadurch erhöhten, untragbar gewordenen Verbrauchskosten schlüssig vortragen und begründen dürfen.
--- Ende Zitat ---
Das Recht haben Sie als Verbraucher doch. Bislang haben doch die Verbraucher stets nur die Unbilligkeit behauptet ohne hierfür Gründe anzuführen. Das wäre doch mal was Neues, dass ein Verbraucher vorträgt warum der Preis unbillig sein soll.
--- Ende Zitat ---
Sorry Black, aber das war billig.
Verbraucherrechtlich ein Zurück in die Vergangenheit?
Unter Verdrehung von Ursache und Wirkung.
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