Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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DieAdmin:
@Andreas Roth
@Black

hab die beiden Threads zusammengefügt

DieAdmin:

--- Zitat ---Zum aktuellen Gaspreis-Urteil des Bundesgerichtshofs
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor einer Überbewertung des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kontrolle der Gaspreise. Zum einen sind die meisten Gaskunden von diesem Urteil nicht betroffen, da das Urteil nur für Tarifkunden (Kleinstverbraucher) und nicht für Sondervertragskunden (ca. 90% der Kunden) gilt.
Bundesweit sind also nicht einmal 10 Prozent der Gasverbraucher betroffen. Zum anderen wird – angesichts gegensätzlicher BGH-Urteile – die Anrufung des „Großen Senats“ des BGH immer wahrscheinlicher.
„Wir nehmen das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nicht mit Jubel zur Kenntnis, sehen die Gasversorger aber noch lange nicht auf der Siegerstraße“, kommentiert Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen das Urteil.
Der verhaltene Optimismus der Verbraucherzentrale Bremen hat seinen Grund. Denn das Karlsruher Urteil betrifft erst einmal nur die Tarifkunden. Die meisten Verbraucher sind aber sogenannte Sondervertragskunden und diese sind nicht betroffen. In Bremen sind dies in der Regel die Verbraucher mit einem Gasjahresverbrauch von mehr als 8.000 kWh.
Aber auch für die Gas-Tarifkunden besteht noch Hoffnung. Denn erst wenn das schriftliche Urteil der aktuellen BGH-Entscheidung vorliegt, kann bewertet werden, inwieweit es für die Bremer Situation überhaupt Aussagekraft besitzt.
Urteil ist falsches Signal
Das Urteil selber könnte ein Freibrief für das Gasversorger sein, die Kunden wie eine Weihnachtsgans auszuschlachten. Angesichts eines fehlenden Gasmarktes ist das Urteil ein falsches Signal. Schon für den Strommarkt hat der BGH selbst von einem Oligopol gesprochen. Mit RWE und e-on haben zwei Stromversorger über ihre Dominanz einen freien Wettbewerb verhindert. Dies hat der BGH in einem kartellrechtlichen Verfahren festgestellt. Dabei gibt es auf dem Strommarkt - im Gegensatz zum Gasmarkt - immerhin eine Reihe von
Anbietern. Wenn also schon der BGH selber zu der Auffassung kommt, dass es keinen wirklichen Wettbewerb gibt, stellt sich die Frage, wie Richter des selben Gerichtshofes ein nicht nur solch verbraucherfeindliches, sondern auch ein solch widersprüchliches Urteil fällen können. Eine Antwort fällt schwer.
Enttäuschend ist, dass nach der Politik, nun auch der BGH den Verbrauchern in den Rücken fällt. Zuerst liberalisiert die Politik den Energiesektor, macht dies den Bürgern mit dem Versprechen auf billigere Energiepreise schmackhaft. Dann „vergisst“ sie aber dabei, für einen Energiemarkt zu sorgen. Sie erhält die Monopolstrukturen, fördert sie zum Teil sogar. Zudem regelt sie den Energiemarkt unzureichend.
Mittlerweile sind zwar viele Politiker aufgewacht und erkennen den angerichteten Schaden. Nur trauen sie sich nicht, gegen die Energielobby vorzugehen. Dasselbe Schicksal scheint nun den BGH zu ereilen. Er fällt ein Urteil, das die Verbraucher im Regen stehen lässt.
Viele Einzel- und Sammelklagen laufen noch. In Sachen Gaspreise ist mit dem Urteil aber noch nicht das letzte Wort gesprochen worden. Denn offenbar gibt es am Bundesgerichtshof zwei unterschiedliche Haltungen dazu. Der VIII. Zivilsenat hat nun mit diesem Urteil zum zweiten Mal ein Urteil zu Gunsten der Gasanbieter gefällt. Dem gegenüber steht der Kartellsenat, der in einem anderen Verfahren Dresdner Gaskunden Recht gegeben hat, welche die
Wirksamkeit der Gaspreiserhöhung angezweifelt hatten.
Die Verbraucherzentrale Bremen geht deshalb davon aus, dass mit
dem nächsten anstehenden Gaspreisverfahren der sogenannte Große
Senat angerufen werden wird, diese unterschiedliche Rechtsauffassung endgültig zu klären. Da die vielen Einzel- und Sammelklagen in ganz Deutschland weiterlaufen werden, ist das bereits jetzt absehbar. Der Widerstand geht weiter.
„Am Ende wird sich zeigen, welchen Stellenwert das höchste deutsche
Zivilgericht dem Verbraucherschutz zumisst“, meint Irmgard Czarnecki
abschließend.
Bremen, 20. November 2008
--- Ende Zitat ---

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/081120-bgh-gaspreis.pdf

DieAdmin:
@Kampfzwerg,

ja, das kommt selten von dir. Sektkorken knallen lassen?

@Emsländer,

das passiert, nicht so schlimm.

wulfus:
BGH: \"Die Billigkeit einer Tariferhöhung ist schlüssig vorgetragen, wenn der Versorger für den maßgeblichen Zeitraum darlegt, dass sich seine Bezugskosten entsprechend erhöht haben und nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten der Gasversorgung ganz oder teilweise ausgeglichen worden sind. ... Dabei muss er nicht notwendig die absolute Höhe seiner Bezugspreise angeben und die Bezugsverträge mit seinen Lieferanten vorlegen. ... Es reicht aus, wenn er vorträgt, dass und in welchem Umfang sich aufgrund von Preisänderungsklauseln in den Bezugsverträgen seine Bezugspreise erhöht haben; Beweis dafür kann er auch durch Zeugen anbieten. \"

Wenn das dem Versorger nun so einfach gemacht wird, verlange ich als Verbraucher das gleiche Recht: Ich möchte ebenfalls die Unbilligkeit einer Tariferhöhung und meine dadurch erhöhten, untragbar gewordenen Verbrauchskosten schlüssig vortragen und begründen dürfen. Sind wir vor dem Gesetz nicht alle gleich, Hoher Bundesgerichtshof!

Allerdings, dieses \'höchste Urteil\' paßt in die aktuelle politische Landschaft; der Bürger, bzw. Steuerzahler, bzw. Verbraucher wird immer mehr entmündigt.
Für ihn heißt es nur noch: zahle, zahle, zahle von der Wiege bis zu Bahre!
Da werden große Finanzinstitute und Autofirmen mit Milliarden Steuergeldern \"gestützt\" und die Energie-Monopolkonzerne (wie auch der Finanzminister)
nehmen unbekümmert weiter ihre Milliarden-\"Gewinne\" zusätzlich aus unserer Tasche. Dieser Staat fährt allmählich gegen die Wand!

wulfus:
Sorry, Leute, mein oben oft zitierter Wunsch ist natürlich zu laienhaft formuliert.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß das BGH-Urteil überwiegend den Versorger im Blickfeld hat.

@Black: Mein Dank an Sie: Ihre Darlegungen hier zeigen lehrbuchhaft die juristische Argumentations- und Gedankenwelt smarter Energieunternehmensmanager!
Die sind für manche von uns auf der Verbraucherseite sehr nützlich! Weiter so!

Ich hoffe, es kommen noch klare Aussagen zum Urteil, welche Gegenwehrmöglichkeiten dem privaten Verbraucher noch bleiben.

Übrigens stinkt es mir gewaltig, daß auf der Titelseite des BGH-Urteils höchst wahrscheinlich wieder steht:
\"Im Namen des Volkes ...\".  Ich nehme mich hiervon ausdrücklich aus!

Irgendwo las ich heute auch, daß ein gewisser Richter Ball die Verhandlungen geführt hat (?).
Fällt es da nicht jedem von uns wie Schuppen von den Augen?
Müßte man das neue Urteil nicht wegen Befangenheit des Richters abwehren können?
.

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