Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH Urteil vom 19.11.2008 VIII ZR 138/07

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RuRo:

--- Zitat ---Original von Black

Aber es gibt eine Menge Fälle wo man darüber streiten kann ob der Kunde zu einen allg. Tarif oder einem Sondertarif versorgt wurde bzw. eine Umstellung der Verträge wirksam war.

--- Ende Zitat ---

Damit sagen Sie, dass ein Sondertarif bzw. –preis nur im Rahmen eines Sonderkundenvertrags gewährt wird, oder verstehe ich das miss?

Jafar:

--- Zitat ---Original von Wasserwaage
wenn schon eins von beiden, dann grundsätzlich die 1....

wobei sich dann noch die frage stellt, was denn abstrus ist....
--- Ende Zitat ---

Absrus ist, daß sie einmal argumentieren, ich wäre Sondervertragskunde und könnte mich deshalb nicht auf die Billigkeit berufen und im nächsten Schreiben, ich wäre in der Grundversorgung und kann mich nicht auf eine \"nicht eingebundene\" Preisanpassungsklausel berufen.

Dieser Argumentation zu Folge wäre ich weder Sondervertrags- noch Grundversorgungskunde.

Das finde ich abstrus.

Gruß Jafar

RuRo:
Bei der gesamten Thematik (Tarif-)Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde wird von den Versorgern ein \"Eiertanz\" aufgeführt, der in der Argumentation, je nach Gegenüber, an Beliebigkeit kaum zu überbieten ist.

Solange diese Diskussionen den Rahmen des \"Warmmachens\" nicht verlassen, soll jeder seine Schlüsse ziehen. Besorgniserregend ist aber der Umstand, dass dieser \"Eiertanz\" im Rahmen der Gerichtsbarkeit, vom Versorger bewusst fortgeführt wird und ggf. auch noch auf offene Ohren stößt – das ist das wirkliche Dilemma.

Jafar:

--- Zitat ---Original von RuRo
Bei der gesamten Thematik (Tarif-)Haushaltskunde in der Grundversorgung oder Sondervertragskunde wird von den Versorgern ein \"Eiertanz\" aufgeführt, der in der Argumentation, je nach Gegenüber, an Beliebigkeit kaum zu überbieten ist.

...[/B].
--- Ende Zitat ---

Nicht nur nach gegenüber, sondern beim selben Gegenüber auch je nach aktuellem BGH-Urteil zu einem der beiden Versorgungstypen (was halt für den Versorger gerade günstiger erscheint).

Gruß Jafar

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Wasserwaage
@ RR-E-ft
Sie zerstören mein Weltbild. Ich dachte bisher immer Anwälte wären sowas wie Götter, so wie Ärzte, Ingenieure usw. usw. usw.....
--- Ende Zitat ---
Also - ich bin schon vor längerer Zeit zu dem Schluss gekommen, dass Anwälte und Söldner sich nur durch die Art ihrer Waffen unterscheiden.

Das möchte ich aber nicht als Schmäh-Kritik an der Branche verstanden wissen!
Beide sind eben Dienstleister, die im Auftrag ihres jeweiligen Kunden tätig werden.
Der eine lässt sich mehr - der andere weniger durch moralische Grundwerte bei seiner Arbeit behindern ;)

Eine Anwältin, die in einem Arbeitsrechts-Prozess eine Firma gegen einen offensichtlich übervorteilten Arbeiter vertrat, gab in einem TV-Interview ohne jedes Schuldgefühl zu, dass sie selbstverständlich alle prozess-taktischen Mittel nutzen werde, um die Verurteilung der Firma möglichst lange hinauszuzögern und den Arbeiter dadurch evtl. zur Aufgabe seiner Ansprüche zu bewegen.

Eine unseriöse Firma, die ihre Kunden abziehen möchte, wird diese mit reichlich Falsch-Informationen eindecken. Ein Anwalt, der die Interessen dieses Unternehmens vertritt, wäre folglich ein schlechter Dienstleister, wenn er anders handeln und dadurch den Profit des Unternehmens schmälern würde.

Gruss,
ESG-Rebell.

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